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7h4nt0m
Guest
mir gehts genauso........Habe schon öfters von Autofahrern ne Lichthupe bekommen ^^![]()
Warum Bloß![]()
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Aber angehalten wurde ich noch nie
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mir gehts genauso........Habe schon öfters von Autofahrern ne Lichthupe bekommen ^^![]()
Warum Bloß![]()
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Aber angehalten wurde ich noch nie
Hier steht alles.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
Normen für Rennräder, Geländefahrräder, City und Trekkingräder gibts auch.
Allerdings sind da wieder Räder für den Wettbewerb ausgenommen.
Also was ein Rennrad ist ist schon festgelegt. Kein Renn-MTB.
Aber die ganze Lichtdiskussion finde ich eh überflüssig.
Weißes Licht Vorne, Rotes Hinten. Ob mit Dynamo oder Batterie sollte egal sein.
Soll ich jetzt weil mein "Wettkampf" MTB keine Rückstrahler hat mit dem Auto die 5-10km in den nächsten Wald fahren? Wohl kaum. Die Polizei nimmt es da auch nicht so genau. Wenn was leuchtet sagt keiner was. Leuchtet nichts, halten sie dich an. Mich zumindest mal. Hab dann die Steckdinger aus dem Rucksack und sie waren glücklich.
Bei einem Unfall sieht es allerdings schon wieder anders aus. Da wird man sich nur auf Gesetzte berufen.
Außerdem ist mir zu Ohr gekommen, dass es eine ähnliche Regelung wie die mit den unter 11Kilo bei Rennrädern, auch bei MTBs mit unter 13Kilo geben soll.
Mist, 600g müssen am Fully noch runter.![]()
Falsch....![]()
Und schon ist mein Rennrad ein Sportgerät das tagsüber keinerlei Beleuchtung im Raum der STvO braucht.
Wo steht das denn nun...Also was ein Rennrad ist ist schon festgelegt. Kein Renn-MTB....
Falsch.
Du mußt - wenn Dein Rennrad unter 11 kg wiegt - zumindest zugelassene Beleuchtung betriebsfertig mitführen.
E.
PS: Die Überwachung der Einhaltung der StVZO durch die Exekutive ist ein ganz anderes Thema.
Ich würde dich bitten deine Informationen nochmal zu überprüfen denn du liegst Falsch.
Da es mein Soprtgerät ist ist es auch egal ob es 6 oder 14 Kg wiegt und braucht vor der Dämmerung nicht mal ein Streichholz am Lenker...
Bei rennrädern unter 11 Kg darf die Beleuchtung batteriebetrieben sein sonst muss die lichtanlage über einen Dynamo verfügen.
Bevor du so nen Schmarn schreibst würde ich mich erstmal richtig kundig machen. Wenn ich etwas nicht leiden kann ist es durch halbwissen zum ahnungslosen abgestemmpelt zu werden.
Wenn ich etwas nicht leiden kann ist es durch halbwissen zum ahnungslosen abgestemmpelt zu werden.
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
Aha deshalb hast du auch einen Dynamo und reflektoren am Mtb wenn du auf der strasse unterwegs bist?Ein Sportgerät (das ist z.B. auch ein Formel 1 Wagen) hat auf der Straße meines Wissens nach nichts zu suchen, auch nicht mit irgendwelchen Sportpässen, etc..
Wie komme ich an so einen Radsportpass?
Du hörst auf Bikezeitschriften...ein Redaktör der Bike die Sachlage geschildert...
Ja ich verstehe die StVZO recht gut und weiß, daß ich mich außerhalb der Zulässigkeit bewege, da mein Rad ca. 4kg schwerer ist, als ohne Dynamo erlaubt...Aha deshalb hast du auch einen Dynamo und reflektoren am Mtb wenn du auf der strasse unterwegs bist?
Bist du dir sicher das das in der Strassenverkehrszulassungsverordnung steht?
Wo kann man eigentlich diesen mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler kaufen? Noch nie gesehen.
Was bedeutet eigentlich "Z"? Zorro?
Z für "so rum Nich!"Aber jetzt kenn ich die Bedeutung: "zuende".
Hm.Die gern genutzten FENIX Lampen leuchten zwar den Bereich vor dem Rad hervorragend aus, von der Seite ist man damit aber kaum zu erkennen.