MTB Beleuchtung Ja/Nein/Teils???

Hier steht alles. :)
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Normen für Rennräder, Geländefahrräder, City und Trekkingräder gibts auch.
Allerdings sind da wieder Räder für den Wettbewerb ausgenommen.
Also was ein Rennrad ist ist schon festgelegt. Kein Renn-MTB. ;)

Aber die ganze Lichtdiskussion finde ich eh überflüssig.

Weißes Licht Vorne, Rotes Hinten. Ob mit Dynamo oder Batterie sollte egal sein.

Soll ich jetzt weil mein "Wettkampf" MTB keine Rückstrahler hat mit dem Auto die 5-10km in den nächsten Wald fahren? Wohl kaum. Die Polizei nimmt es da auch nicht so genau. Wenn was leuchtet sagt keiner was. Leuchtet nichts, halten sie dich an. Mich zumindest mal. Hab dann die Steckdinger aus dem Rucksack und sie waren glücklich.

Bei einem Unfall sieht es allerdings schon wieder anders aus. Da wird man sich nur auf Gesetzte berufen.

Außerdem ist mir zu Ohr gekommen, dass es eine ähnliche Regelung wie die mit den unter 11Kilo bei Rennrädern, auch bei MTBs mit unter 13Kilo geben soll.
Mist, 600g müssen am Fully noch runter. ;)
 
Hier steht alles. :)
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Normen für Rennräder, Geländefahrräder, City und Trekkingräder gibts auch.
Allerdings sind da wieder Räder für den Wettbewerb ausgenommen.
Also was ein Rennrad ist ist schon festgelegt. Kein Renn-MTB. ;)

Aber die ganze Lichtdiskussion finde ich eh überflüssig.

Weißes Licht Vorne, Rotes Hinten. Ob mit Dynamo oder Batterie sollte egal sein.

Soll ich jetzt weil mein "Wettkampf" MTB keine Rückstrahler hat mit dem Auto die 5-10km in den nächsten Wald fahren? Wohl kaum. Die Polizei nimmt es da auch nicht so genau. Wenn was leuchtet sagt keiner was. Leuchtet nichts, halten sie dich an. Mich zumindest mal. Hab dann die Steckdinger aus dem Rucksack und sie waren glücklich.

Bei einem Unfall sieht es allerdings schon wieder anders aus. Da wird man sich nur auf Gesetzte berufen.

Außerdem ist mir zu Ohr gekommen, dass es eine ähnliche Regelung wie die mit den unter 11Kilo bei Rennrädern, auch bei MTBs mit unter 13Kilo geben soll.
Mist, 600g müssen am Fully noch runter. ;)

sicher ? dann hätte ich ja glück mein fully wiegt genau 13 kg
 
...
BDRRadsportpass001.jpg


Und schon ist mein Rennrad ein Sportgerät das tagsüber keinerlei Beleuchtung im Raum der STvO braucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
...
BDRRadsportpass001.jpg


Und schon ist mein Rennrad ein Sportgerät das tagsüber keinerlei Beleuchtung im Raum der STvO braucht.
Falsch.

Du mußt - wenn Dein Rennrad unter 11 kg wiegt - zumindest zugelassene Beleuchtung betriebsfertig mitführen.

E.

PS: Die Überwachung der Einhaltung der StVZO durch die Exekutive ist ein ganz anderes Thema.
 
...Also was ein Rennrad ist ist schon festgelegt. Kein Renn-MTB. ;)...
Wo steht das denn nun:confused: In dem Link/der StV(z)O jedenfalls nicht.
Es wird immer wieder angeführt, daß es da irgendwo was geben soll, aber kein passender Gesetzestext/Norm zitiert.
Wenn es keine Norm/Definition gibt, dann gibt es keinen Unterschied. 11kg sind der einzig verwertbare Informationsgehalt. Und mir ist auch bislang kein Urteil bekannt, das darauf Bezug nimmt, daß es da eine Unterscheidung gibt.

Der Nikolauzi
 
Falsch.

Du mußt - wenn Dein Rennrad unter 11 kg wiegt - zumindest zugelassene Beleuchtung betriebsfertig mitführen.

E.

PS: Die Überwachung der Einhaltung der StVZO durch die Exekutive ist ein ganz anderes Thema.

Ich würde dich bitten deine Informationen nochmal zu überprüfen denn du liegst Falsch.

Da es mein Soprtgerät ist ist es auch egal ob es 6 oder 14 Kg wiegt und braucht vor der Dämmerung nicht mal ein Streichholz am Lenker...
Bei rennrädern unter 11 Kg darf die Beleuchtung batteriebetrieben sein sonst muss die lichtanlage über einen Dynamo verfügen.

Bevor du so nen Schmarn schreibst würde ich mich erstmal richtig kundig machen. Wenn ich etwas nicht leiden kann ist es durch halbwissen zum ahnungslosen abgestemmpelt zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Normen für Fahrräder gibt es, da ist auch genau festgelegt, wie solche Räder beschaffen sein müssen, solche Sachen wie Festigkeiten usw. Allerdings haben diese Normen keine Gesetzteskraft in der Frage der Straßenverkehrszulassungsordnung! Innerhalb der StVZO gibt es ausschließlich den definierten Wert der 11kg und den unbestimmten Begriff des Rennrades. Es stellt sich auch gar nicht die Frage nach einem Renn-MTB, da es keine vernünftige Trennung geben kann, schließlich sind die Grenzen zwischen Bikes überaus fließend. ( Wenn ich mein Bike mit Einzöllern ausstatte und wie weiland John Tomac mit Rennlenker fahre, habe ich ein gefedertes Rad, welches in keine Klasse paßt. Querfeldeinräder sind auch so eine Geschichte, baue ich in ein 26er Quer-Bike eine Federgabel ein und HS 66, was ist das dann?)

Was diesen schönen Radsportpaß betrifft, so gilt der mit all seinen Vorteilen nur bei Trainigsfahrten, und bis 1998 in Berlin auch nur auf offiziell ausgewiesenen Trainingsstrecken. Was das sollte, ist mir bis heute unklar, ich habe es nur im Rahmen eines Verkehrsrechtsseminars erfahren.(und mich eher selten daran gehalten.......)
 
Ich würde dich bitten deine Informationen nochmal zu überprüfen denn du liegst Falsch.

Da es mein Soprtgerät ist ist es auch egal ob es 6 oder 14 Kg wiegt und braucht vor der Dämmerung nicht mal ein Streichholz am Lenker...
Bei rennrädern unter 11 Kg darf die Beleuchtung batteriebetrieben sein sonst muss die lichtanlage über einen Dynamo verfügen.

Bevor du so nen Schmarn schreibst würde ich mich erstmal richtig kundig machen. Wenn ich etwas nicht leiden kann ist es durch halbwissen zum ahnungslosen abgestemmpelt zu werden.

Dann belege das bitte (am besten mit Link!)! In der StV(Z)O steht ganz klar, daß die Beleuchtung immer mitzuführen ist und darum geht es! Montiert muß sie nicht sein.
Ein Sportgerät (das ist z.B. auch ein Formel 1 Wagen) hat auf der Straße meines Wissens nach nichts zu suchen, auch nicht mit irgendwelchen Sportpässen, etc..

Der Nikolauzi
 
Wenn ich etwas nicht leiden kann ist es durch halbwissen zum ahnungslosen abgestemmpelt zu werden.

§67 ABS. 11 StVZO:
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;

der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

Aber du bist doch ahnungslos, das kannst du doch bofh nicht in die Schuhe schieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Schnellejugend: Leider nicht mir hat vor kurzen ein Redaktör der Bike die Sachlage geschildert. Und dem Herren werde ich sicher mehr glauben als dir/euch. Ich suche noch nach beweisen um die sache zu belegen.

Ein Sportgerät (das ist z.B. auch ein Formel 1 Wagen) hat auf der Straße meines Wissens nach nichts zu suchen, auch nicht mit irgendwelchen Sportpässen, etc..
Aha deshalb hast du auch einen Dynamo und reflektoren am Mtb wenn du auf der strasse unterwegs bist?

Bist du dir sicher das das in der Strassenverkehrszulassungsverordnung steht?
 
1. der Radsport-Pass bringt einem bezüglich der Befreiung von der
Beleuchtungspflicht gar nichts.

2. Die Beleuchtungspflicht für Fahrräder ist wie hier schon dargestellt
über §67 StVZO geregelt.
Das bedeutet genau genommen, dass an allen Rädern (auch an
Rennrädern unter 11kg) die vorgeschriebenen Reflektoren montiert
sein müssen.
Nur bei der Beleuchtung sind dann bei Rennrädern unter 11 kg
nicht fest montierte Batterieleuchten zulässig, diese müssen aber
mitgeführt werden.

3. Die von Metzkergiga4u verbreitete Meinung kommt von
folgendem Satz
"Gemäß Schrb .RP Köln 53.1.3.1 v. 27.8.1982 ist der Inhaber dieser Lizenz von der Vorschrift des §67 StVZO befreit."
der in der Vergangenheit tatsächlich auf den echten Rennlizenzen
(nicht zu verwechseln mit dem Radsport-Pass)
oder dem zugehörigen Beiblatt in NRW so oder in so ähnlicher Form
gestanden hat.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt meines Wissens aber schon
seit 1997 oder 1998 nicht mehr, wenn ich auch über Google
auf die Schnelle einen Eintrag von 2003 gefunden habe, in dem
jemand behauptet, dieser Satz würde noch auf seiner Lizenz
stehen.
Vielleicht kann Metzkergiga4u, da er ja aus NRW stammt, mal schauen, ob was auf den aktuellen Rennlizenzen steht.
 
...ein Redaktör der Bike die Sachlage geschildert...
Du hörst auf Bikezeitschriften:confused: Oh je!

...Aha deshalb hast du auch einen Dynamo und reflektoren am Mtb wenn du auf der strasse unterwegs bist?

Bist du dir sicher das das in der Strassenverkehrszulassungsverordnung steht?
Ja ich verstehe die StVZO recht gut und weiß, daß ich mich außerhalb der Zulässigkeit bewege, da mein Rad ca. 4kg schwerer ist, als ohne Dynamo erlaubt;)
Außerdem habe ich ein viel zu helles Licht dran, aber das ist mir meine Sicherheit wert.
Ich behaupte ja auch nicht, daß ich mich absolut korrekt verhalte.
Du bist jedoch im Irrglauben und bewegst Dich "unbewußt" außerhalb der StVZO.

Der Nikolauzi
 
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) 4.3:

Fahrräder müssen an der Rückseite mit einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein.

Wo kann man eigentlich diesen mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler kaufen? Noch nie gesehen.

Was bedeutet eigentlich "Z"? Zorro?
 
Wo kann man eigentlich diesen mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler kaufen? Noch nie gesehen.

Was bedeutet eigentlich "Z"? Zorro?

Gesehen hast du einen mit Sicherheit schon mal, nur wenn man nicht drauf achtet fällt einem das Z nicht auf.

Hier auf den Bildern bei Bumm erkennt man es:
313_1zx.jpg
(rechts unten)
316wz.jpg
(rechts oben)

Das ist anscheinend ein Prüf- /Zulassungszeichen, wie die Schlangenlinie mit K auf Lampen.
 
Ah, danke! Wieder was gelernt. Dachte mir doch, daß Zorro nicht stimmt. Aber jetzt kenn ich die Bedeutung: "zuende".
Hätte eigentlich selbst drauf kommen müssen.
 
Ich hätte da noch einen Aspekt, den ich hier noch nicht gelesen habe:
Eigentlich egal, ob die Polizei in der Beleuchtungsfrage tolerant ist. Im Falle eines Falles, nämlich der Unfall in der Dunkelheit, gehts im Zweifel exakt nach den Buchstaben der Verordnungen. Wenn der Unfallgegner behauptet, Rad und Fahrer waren nicht ausreichend zu erkennen, weil keine vorschriftsmäßige Beleuchtung, inkl. Rückstrahler vorhanden war, riskiert man zumindest ne Teilschuld.
Die gern genutzten FENIX Lampen leuchten zwar den Bereich vor dem Rad hervorragend aus, von der Seite ist man damit aber kaum zu erkennen.
 
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