MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

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MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
Erschreckend was da bei euch abgeht. 😲
Noch erschreckender, dass Zaun, Kamera, Schilder und Schranke noch unversehrt im Wege stehen. Ein angemessenes Grundstück als privaten Wohn- und Rückzugsort einzuzäunen mag ja noch allgemein anerkannt sein, aber einen Wald? Gehts noch? Das schreit doch geradezu nach zivilem Ungehorsam.

Davon ab, sollte der Eigentümer tatsächlich Angst vor zu viel Wildschaden haben, wären dann nicht gerade grosse Touristenmassen zur Vergrämung des Wildes die Lösung des Problems?
 
Noch erschreckender, dass Zaun, Kamera, Schilder und Schranke noch unversehrt im Wege stehen. Ein angemessenes Grundstück als privaten Wohn- und Rückzugsort einzuzäunen mag ja noch allgemein anerkannt sein, aber einen Wald? Gehts noch? Das schreit doch geradezu nach zivilem Ungehorsam.
Vor allem weil das Geraffel ja ohne Baugenehmigung und ohne Absprache mit der Jagdbehörde errichte wurde

Siehe dieser Abschnitt aus dem Artikel:
Doch die Schilder hat der Grundbesitzer und Revierpächter, ein Anwalt aus dem Münchner Raum, ganz ohne Jagdbehörde aufhängen lassen, und auch für den Zaun und das massive Tor, die einen größeren Teil des Waldes zum Weg hin absperren, hat er bei der Stadt Bad Reichenhall keine Baugenehmigung eingeholt.
 
Ja eben. Das ist ein Widerspruch. Wenn du Grundbesitzer bist, musst du doch nicht das Jagdrevier pachten, weil du als Besitzer (Eigentümer meinen die wohl) sowieso Jagdberechtigter bist.
 
Ja, in Österreich ist das oft so. Jeder der mal vergleicht wie einfach es ist am Wörthersee vs Bodensee ans Ufer zu kommen kennt den Unterschied. Deshalb ist es ja so bedenklich dass da jetzt von einzelnen Fakten geschaffen werden. Wenn man die richtigen Leute kenn oder irgendwie halt Einfluss und Geld hat kann das schon mal klappen.
 
Ja eben. Das ist ein Widerspruch. Wenn du Grundbesitzer bist, musst du doch nicht das Jagdrevier pachten, weil du als Besitzer (Eigentümer meinen die wohl) sowieso Jagdberechtigter bist.

Nur wenn dir das ganze Jagdrevier gehört. Dann hast du eine Eigenjagd. Wahrscheinlich reicht der Grundbesitz hier für eine Eigenjagd nicht aus und deswegen ist das meiner Meinung nach kein Widerspruch.
 
Na ja. Wenn ihm nur ein Teilstück gehört, dann ist er ein Kleingrundbesitzer und das ist wieder etwas anderes. Eigenjagd = größer 81 ha und das ist wirklich keine große Fläche.
 
Ich würde jetzt jemanden mit 50 ha Grundbesitz nicht als Kleingrundbesitzer kennzeichnen. Aber ist wahrscheinlich eine Frage der Definition. Zudem gibt es bei uns einige Land- bzw. Forstwirte mit mehr als 100ha, die trotzdem keine Eigenjagd betreiben, sondern Teil eines größeren Jagdreviers sind. Trotz Jagdschein etc. Aber egal, ich wollte nur sagen, dass Grundbesitzer und Jagdpächter kein Widerspruch sein müssen.
 
Wenn es also aus derzeitiger Rechtsansicht (sogenannte herrschende Lehre/Ansicht) nichts zu ändern ist, stellt sich eben die Frage, wie man dazu kommt, dies mit einer Weisung, Arbeitsanleitung, Erklärung etc ändern zu wollen?
Dann werden wir der Sache mal auf den Grund gehen ...
In der aktuellen Bike ist ein etwas ausführlicheres Interview mit dem DAV (Mair) drin. Da ist die Rede von einem Pilotprojekt aus dem Jahr 2018, bei dem ein "Leitfaden Haftung und Recht" erstellt wurde. Weiß da jemand genaueres, warum der DAV das leidige Thema Haftung bei diesem Projekt mit aufgenommen hat, wenn es doch in Bayern so eh gesetzlich ausreichend verankert ist?
Habe diesen "Leitfaden" jetzt mal grob durchgesehen.
Kann es sein, dass solche Sachverhalte wie Eignung und Beschaffenheit eines Weges schon 2018 dort niedergeschrieben wurden? Obwohl man dies wegen dem Titel des Leitfadens nicht unbedingt erwarten würde?
Sieht für mich gerade so aus, als würde das dort geschriebene in "ausformulierter" Weise jetzt in der Verwaltungsvorschrift auftauchen. Insbesondere da hier, wie im Endeffekt in der Verwaltungsvorschrift auch, nur eine Nutzergruppe betrachtet wird und man es versäumt die getroffenen Kriterien auch bei den anderen Nutzergruppen zu prüfen.

Was die Waldbesitzer 2016, die Jäger und die Alpwirtschaft 2017, sowie später auch der BUND Naturschutz in Bayern 2019 alleine nicht vollbringen konnten, ist letztlich dem Deutschen Alpenverein gelungen. Dabei konnte man offensichtlich das Ministerium mit einer Strategie überzeugen, wie sich das von der Bayerischen Verfassung geschützte, und per se naturverträgliche Mountainbiken doch noch einschränken ließe und dies gar mit Zustimmung der Betroffenen, am besten noch mit deren Mitwirkung.

Im Zuge der 2018 begonnenen Pilotprojekte hatte der DAV dann im September 2020 den oben erwähnten "Leitfaden Haftung & Recht Mountainbike aus dem Projekt Bergsport Mountainbike – nachhaltig in die Zukunft" herausgebracht. Direkt nachdem der Bayerische Radsportverband und die DIMB ihre gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der geänderten Bekanntmachung abgegeben hatten, veröffentlichte der Deutsche Alpenverein diesen Leitfaden, dessen Ausführungen zu vermeintlichen gesetzlichen Radfahrverboten und Verbotsgründen ein Vierteljahr später
in "ausformulierter" Weise jetzt in der Verwaltungsvorschrift auftauchen.

Der Deutsche Alpenverein war aber nicht der einzige Verein, der sich im Zeitraum des Projekts des Mountainbikens angenommen hatte. Zwar sollten die Diskussionen an den Runden Tischen in den Regionen auch Fakten basiert geführt und hierfür auch die Einflüsse des MTB-Sports auf Flora und Fauna erfasst werden. Vom DAV selbst kam hierzu jedoch bisher noch nichts. Dafür veröffentlichte das Mountainbike-Tourismusforum im September 2019 ein Grundlagenpapier zu den Umweltauswirkungen des Moutainbikens:
Wie Boden, Flora und Fauna auf Mountainbiker reagieren – ein Überblick zum Stand der Forschung


Das Mountainbike Tourismusforum hat zu den Wegschäden ein Paper erstellt, Zitat:
Der schwerwiegendste Eingriff von wegegebundenen Aktivitäten ist im Freizeitbereich zunächst die Anlage des Weges. Mountainbiken sorgt in der Kernzone eines Weges für einen Rückgang der Flora und Fauna von 80 Prozent, Wandern für 81 (Flora) bzw. 71 Prozent (Fauna). Diese Werte ergeben sich bei der Einrichtung des Weges und der anfänglichen Nutzung (vgl. Thurston & Reader 2001). ...
Offenbar ist die Mitte eines Weges ein Habitat, dem bisher viel zu wenig Aufmerksamtkeit geschenkt wurde.
Ich finde zwar nur Abstracts oder Bezüge zu der Studie. Aber es scheint sich um eine Studie zu handeln, welche die Entstehung von Trampelpfaden untersucht.
Da man aus naturschutzfachlicher Sicht "bei der Einrichtung des Weges und der anfänglichen anschließenden Nutzung" ganz einfach von 100 % Rückgang auf dem Weg ausgeht, bringt die zitierte Studie keinen Mehrwert.


Auf einen Umstand sei noch hingewiesen. In der Arbeit des Mountainbike Tourismusforums heißt es zu Beginn:
In diesem Beitrag werden die vorhandenen Studien zu den Auswirkungen von Mountainbiken auf Boden, Flora und Fauna knapp vorgestellt, ausgewertet und mit Erkenntnissen zu anderen Naturaktivitäten verglichen.
Eine aktuelle Veröffentlichung aus Bayern finden sich hier:

Lehrstuhl für Strategie und Management der Landschaftsentwicklung
Wissenschaftszentrum Weihenstephan
Technische Universität München


Stadtwald 2050
Endbericht
Gefördert durch die Bayerische Forstverwaltungmit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Weitere Links hierzu:
https://www.lwf.bayern.de/waldbesitz-forstpolitik/waldbesitz/147043/index.php

Aus der oben verlinkten Arbeit der LMU München (2017):

4.1.2 Stand des Wissens

Einen Überblick über generelle Konflikte und Auswirkungen von Mountainbiking geben deutschsprachige Arbeiten von Wöhrstein (1998), Schemel & Erbguth (2000) und Mann (2006). Dabei gibt es zwei Konfliktebenen: einerseits geht es um Schäden am Naturraum Wald, andererseits um Probleme mit anderen Erholungsuchenden.


Weder Wöhrstein noch Schemel/Erbguth werden vom Mountainbike Tourismusforum erwähnt, obwohl sie geläufig und bei den Behörden anerkannt sind ... und dazu auch noch hinsichtich des Mountainbikens positiv ausfallen.

Wie auch bei den Ausführungen des DAV fallen neben positiven Aspekten auch einige Ungereimtheiten auf (hier am Beispiel der Nr. 3 des Forschungspapiers):
In Mitteleuropa passt sich Rehwild dem Freizeitdruck an. Das macht sich in einer verstärkten Verlage-
rung der Aktivitäten in die Nacht bemerkbar, aber auch in kleineren Streifgebieten in hochfrequentier-
ten Naherholungsgebieten.

Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft kommt zu einem eindeutig anderen Ergebnis:

"Unser Schalenwild würde am liebsten die lichtverwöhnten, schmackhafteren Gräser und Kräuter auf den Flächen in der freien Landschaft äsen. Dennoch führt es eine Art "Partisanendasein" im Wald – immer anwesend, aber nie sichtbar. Warum? Unser Wild hat gelernt: Wenn du dich tagsüber sehen lässt, endest du ganz schnell in der Bratröhre."

Es ist nicht der Freizeitdruck, sondern der Jagddruck dem sich das Rehwild angepasst hat. Darüber hinaus ist das Reh für den Naturschutz so ziemlich das uninteressanteste Tier; weder selten noch besonders störanfällig, geschützt oder durch Radfahrende als Individium oder im Bestand gefährdet.

Entsprechend auch eine Aussage in
Natursportarten und Ökologie (Uni Köln 2002):
Das Wild wird laut Förster Mense durch Mountainbiker und Wanderer (bei Benutzung der Wege) nicht gestört:
Das Wild hat sich daran angepasst. Die kennen das und wissen, aha, das ist nur ein Fahrrad. Und da ist
der Weg, wo die immer herfahren und dann bleiben die manchmal auch 3 - 4 Meter daneben stehen.
Die passen sich sehr gut an. Von daher ist die Wildproblematik nicht so groß. ...

Interessant ist auch diese "Auswertung" der zitierten Arbeit:
"Auch Vögel reagieren auf Störreize durch Freizeitnutzung. So sank der Bruterfolg in einer ausgewiese-
nen Bike-Region auf 35 Prozent im Vergleich zu einem 70 %-igen Bruterfolg in einer Region ohne Bike-
Nutzung. Gleichzeitig stiegen die Nestaufgaben von durchschnittlich fünf auf 15 Prozent an (vgl. Davis et al. 2010)."

In der Studie ging es um den Goldwangen-Waldsänger, ein Vogel der ausschließlich in Zentral Texas (USA) brütet und dessen Hauptfressfeind die Texas-Rattenschlange ist. Zum Mountainbiken kommt die Studie letztlich zu dem Ergebnis, dass der direkte Einfluss des Mountainbikens auf den Goldwangen-Waldsänger minimal sei, aber neue Wege den Lebensraum der Texas-Rattenschlange verbesserten, mit entsprechenden Folgen für den Bruterfolg des Vogels durch Nestraub. Insoweit dürfte diese Studie für hiesige Verhältnisse komplett ungeeignet sein. Da hilft es auch wenig, wenn man dann weiterargumentiert:

"In einer Analyse von Studien zum Einfluss verschiedener Naturaktivitäten auf Vögel stellten
Steven et al. (2011) in 28 von untersuchten 33 Artikeln einen negativen Einfluss auf den Bruterfolg so-
wohl durch Wanderer als auch Mountainbiker fest. Auch neuere Studien belegen diese Erkenntnisse
für einen zentraleuropäischen Kontext, so z. B. Thiel et al. 2011 und Rösner et al. 2014."

Steven wertete 69 Arbeiten aus den Jahren 1978 bis 2010 zu naturnahen Freizeitaktivitäten, wie das Beobachten von Wildtieren, Wandern, Laufen, Radfahren, Kanufahren, Reiten und Spazierengehen mit Hunden aus und fand dabei in 28 von 33 Artikeln negativen Einfluss auf den Bruterfolg durch die genannten Aktivitäten. Zum Reiten und Mountainbiken gibt er an, dass es nur wenige Forschungsergebnisse gäbe; insoweit wird die getroffene Aussage einfach nicht stimmen können.

Thiel beschäftigt sich in seiner Arbeit mit Auerhuhnpopulationen in den Alpen im Winter und Rösner im Böhmerwald. Bei Thiel ist es ganz sicher kein Mountainbike-Thema, bei Rösner eines der allgemeinen Erholungsnutzung.

Obwohl die genannten Studien mit dem hiesigen Mountainbiken nichts zu tun haben, werden sie z. B. von der NABU-Gruppe Fischbachtal angeführt:
"Wissenschaftliche Studien über den negativen Einfluss von Enduro- / Downhillstrecken etc. gibt es im Übrigen zu Hauf, beispielhaft seien folgende hier aufgeführt:
• Rösner, S. et al. (2014): Recreation shapes a “landscape of fear” for a threatened forest bird species in Central Europe. In: Landscape Ecology, 29/1, S. 55–66
• Thiel, D. et al. (2011): Winter tourism increases stress hormone levels in the Capercaillie Tetrao urogallus. In: International Journal of Aviation Science, 153, S. 122–133 [Capercaillie Tetrao urogallus : Auerhuhn]
• ...
• Stevens et al. (2011): A review of the impacts of nature based recreation on birds. In: Journal of
Environmental Management, 92 (10), S. 2287- 2294 [hier wurden 69 Publikationen von 1978-2010 untersucht]"


Man fragt sich welchen Zweck das Mountainbike-Tourismusforum damit verfolgt; eigentlich fragt man sich, was man überhaupt mit dieser Arbeit erreichen will. Das aber offenbart dann schon der nächste Absatz:

"Gerade für Bruträume und den Vogelschutz gibt es gute Erfahrungen aus den Konzepten verschiedener
Kletter- und Wanderregionen, wie der Fränkischen Schweiz. Hier konnten Tierschutz und Freizeitausübung über einen intensiven Prozess einen tragfähigen Ausgleich finden. Schutzbedürftige Brutregionen dürfen während der Brutzeit nicht begangen und beklettert werden."

In der Tat gibt es hierfür zumindest in Bayern zum Klettern naturschutzfachlich notwendige und gut umgesetzte Konzepte, die den Schutz geschützter und störungsempflindlicher Arten sicherstellen. Dass an einem Felsen, an dem gerade Uhus oder Wanderfalken brüten oder an dem sich empfindliche Pflanzen, Moose oder Flechten befinden nicht geklettert werden soll, leuchtet ein.

Weiter heißt es:
"Diese Beispiele belegen die Erfolgsaussichten effektiven und nachhaltigen Freizeitmanagements."
Zum einen war es nur ein Beispiel und zum anderen lässt sich das erfolgreiche Kletterkonzept gerade nicht auf andere, insbesondere weggebundene Erholungsformen übertragen. Vor allem nicht, wenn es nur eine Nutzergruppe betreffen soll.
Zum Beispiel braucht es zum Schutz des Birkhuhns im folgenden Video kein Konzept, sondern lediglich eine vernünftige Kommunikation; evtl. auch eine Informationskampagne:

"In Deutschland, der Schweiz und Österreich wurden bereits zahlreiche Initiativen zur Sensibilisierung der Naturnutzer ins Leben gerufen."

Hier einige Beispiele aus Bayern, die sich u. a. mit dem Mountainbiken beschäftigen:
Aktuell der Bayerische Jagdverband: https://www.jagd-bayern.de/wp-content/uploads/2021/08/BLS_Bestellformular-HerbstWinter.pdf
https://www.michaela-kaniber.de/lok...und-Grundstuecksbesitzer-zusammenbringen.htmlRespektiere Deine Grenzen (inoffizielle Schilder)
Dein Freiraum Mein Lebensraum

Hier besteht noch deutliches Verbesserungspotential. Dazu kommt noch, dass Erholungsuchende sehr wohl erkennen, ob ihnen verkappte Betretungsverbote unter dem Deckmantel der Besuchersensibilisierung begegnen und reagieren entsprechend, so dass der gute Gedanke dann auch an den naturschutzfachlich wirklich wichtigen Stellen verpufft.

Noch eine Anmerkung hierzu:
"Forschungsbedarf besteht weiterhin hinsichtlich der Zusammenhänge von natur- und freizeitsportli-
cher Nutzung und dem Jagderfolg. Hier liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vor und in der
Folge kommt es häufig zu Pauschaldebatten."

Dazu braucht man keine Studie:
Der Jagderfolg ist Sache der Jägerschaft und nicht der Erholungsuchenden.
Bei Bedarf und mit gutem Willen ließen sich die Umstände aber oftmals auch einfach für alle Beteiligten verbessern.

Wir erinnern uns an die Formulierung aus dem DAV-Leitfaden (bzw. der Bekanntmachung):
Eignung in Bezug auf die Beschaffenheit des Weges
"Frequentierung durch andere Naturnutzer: Ungeeignet sind Wege mit einem starken Erholungsverkehr ..."
Da schadet es dann nicht, wenn man über die Frequentierung und den Erholungsverkehr Bescheid weiß:
https://www.mountainbike-tourismusf...esuchermonitoring-naturraeume-aktivtourismus/
 
Immerhin hat der DAV null Probleme mit dem neuen Trendsport "Skitourengehen", der ja auch keinerlei ökologische Auswirkungen hat; überhaupt keine.
Stimmt so nicht. Der DAV versucht, mit dem Projekt "Skibergsteigen umweltfreundlich" die Massen von sensiblen Gebieten (hauptsächlich Rückzugsgebiete für Vögel) fernzuhalten. Die Tafeln und Schilder stehen hier überall rum. Das Projekt basiert auf Freiwilligkeit, um Sperrungen zu vermeiden. Wenn ich es richtig im Kopf habe, läuft es seit über 20 Jahren und ist nach meiner Meinung durchaus erfolgreich.

Das ist ja das, was mir am Projekt vom DAV gegen die MTBs so auffällt: Bei Skitouren ein lange etabliertes, erfolgreiches Projekt, bei denen die Kernpunkte Freiwilligkeit und Kooperation die Basis vom Erfolg ist. Das Know-How wäre also bei DAV da. Beim MTB dagegen genau das Gegenteil, nämlich einseitige Sperrungen und Einschränkungen. Umso deutlicher wird dadurch, dass das MTB-Projekt eben nicht für die MTBler ist, sondern gegen MTB.
 
Stimmt so nicht. Der DAV versucht, mit dem Projekt "Skibergsteigen umweltfreundlich" die Massen von sensiblen Gebieten (hauptsächlich Rückzugsgebiete für Vögel) fernzuhalten. Die Tafeln und Schilder stehen hier überall rum. Das Projekt basiert auf Freiwilligkeit, um Sperrungen zu vermeiden. Wenn ich es richtig im Kopf habe, läuft es seit über 20 Jahren und ist nach meiner Meinung durchaus erfolgreich.

Das ist ja das, was mir am Projekt vom DAV gegen die MTBs so auffällt: Bei Skitouren ein lange etabliertes, erfolgreiches Projekt, bei denen die Kernpunkte Freiwilligkeit und Kooperation die Basis vom Erfolg ist. Das Know-How wäre also bei DAV da. Beim MTB dagegen genau das Gegenteil, nämlich einseitige Sperrungen und Einschränkungen. Umso deutlicher wird dadurch, dass das MTB-Projekt eben nicht für die MTBler ist, sondern gegen MTB.
Skitouren und Schneeschuhgänger sind hier im Allgäu laut Förstern und Naturschutz mittlerweile ein riesiges Problem. Grünten, Riedberger Horn und selbst im kleinen am Schwarzen Grat. Wenn die im Winter in Horden einfallen, wenn das Wild Winterruhe hat, dann können die Störungen sehr üble Auswirkungen haben. Dank Corona sind die Zahlen extrem hoch und viele Idioten dabei, die wenig Rücksicht kennen. Im Vergleich zum MTB geht es da wild kreuz und quer durch die Botanik.
 
Der ÖAV betreibt ebenfalls solche Projekte. Es sind Feigenblätter. So, wie der Versuch, ÖAV Mitglieder zum Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel zu bringen.
E-Bikes auf Forstwegen findet der ÖAV auch gut.
 
Skitouren und Schneeschuhgänger sind hier im Allgäu laut Förstern und Naturschutz mittlerweile ein riesiges Problem.
Die Situation kenne ich nicht so, hier in der Gegend Schliersee-Tegernsee-Isartal ist das noch halbwegs gesittet. Wenigstens empfinde ich das so. Da wo die Schilder stehen, halten sich die meisten Leute daran.
 
Dennoch mutet es seltsam an, dass der DAV im Winter, also in der Notzeit für Wildtiere, das Skifahren in "unberührter Natur" im Naturschutzgebiet Karwendel eher propagiert
https://www.alpenverein.de/natur/na...our/tourengebiete/im-karwendel_aid_32663.htmlwährend er gleichzeitig das Radfahren auf Wegen im Sommer dort für verboten hält:
"Was die von Riesch geforderten „Tabuzonen“ angeht, sagt Mair: „Die gibt es schon. In Naturschutzgebieten wie etwa dem Karwendel ist es schon aufgrund der Naturschutzverordnung nicht erlaubt, Fahrrad zu fahren.“
https://www.merkur.de/lokales/bad-t...en-fuer-mountainbiker-gefordert-12230732.html
 
Wenn es also aus derzeitiger Rechtsansicht (sogenannte herrschende Lehre/Ansicht) nichts zu ändern ist, stellt sich eben die Frage, wie man dazu kommt, dies mit einer Weisung, Arbeitsanleitung, Erklärung etc ändern zu wollen?
Dann werden wir der Sache mal auf den Grund gehen ...
Ist der DAV jetzt bösartig oder einfach nur doof?
Das ist eine interessante Frage im Zusammenhang damit, wie es dazu kam, dass das Bayerische Umweltministerium nachdem es die Waldbesitzer 2016, die Jäger und die Alpwirtschaft 2017, sowie später auch den BUND Naturschutz in Bayern 2019 mit ihren Ansinnen, das von der Bayerischen Verfassung geschützte, und per se naturverträgliche Mountainbiken einzuschränken, abblitzen ließ, dies nun "plötzlich" doch versucht.

"Wer das in Bayern von der Verfassung geschützte Mountainbiken verbieten will braucht einen langen Atem, einen guten Riecher für die passende Gelegenheit und natürlich auch die entsprechenden Möglichkeiten, dazu noch etwas Schlitzohrigkeit, um denjenigen, auf den man zunächst angewiesen ist, zu übervorteilen." Beitrag #2139

Womit wir hierher kommen:
Der Verein zum Schutz der Bergwelt spielt in der Affäre eine unrühmliche Rolle.
Zur Erholungsnutzung findet sich eine interessante Aussage des Geschäftsführenden Vorsitzenden des Vereins zum Schutz der Bergwelt (VzSB) Rudi Erlacher, der von 2015 - 2019 auch Vizepräsident des DAV war, auf Unsere-Alpen.org:

"Auch die Semantik, mit der man sich die Legitimation in der Öffentlichkeit verschaffen will, ist immer ausgefeilter geworden. Deshalb müssen wir Alpenvereine uns zusammentun, um ein neues Bild zu entwerfen, das die Deutungshoheit im alpinen Raum zurückholt."

Die Deutungshoheit zum Radfahren liegt in Bayern bei den Mountainbikern und die Semantik gibt ihnen dabei Recht. Das wollte man wohl mit der Einführung "objektiver Maßstäbe" für die "Eignung von Wegen" im Rechtshandbuch des DAV Anfang 2018 ändern.

Außerdem würde ich gern wissen, ob über den ehemaligen Vizepräsidenten Erlacher hinaus weitere personelle Verflechtungen zum Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) bestehen
Interessant ist da auch welche Verflechtungen darüber hinaus bestehen:
Wir haben bisher ja auch schon einen langen Atem bewiesen und gehen nochmal zurück ins Jahr 2017. Am Ende des Berichts vom Kamingespräch mit Umweltministerin Scharf im Allgäu vom 31.03.2017 findet sich ein äußerst interessantes Foto u.a. mit Herrn Lorenz Sanktjohanser (bis Oktober 2018 im Umweltministerium).
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"Lorenz Sanktjohanser, langjähriges Mitglied im VzSB ist Jurist und war bis zu seiner Pensionierung Leiter des Referats „Naturschutzrecht“ im Bayerischen Umweltministerium", schreibt der Verein zum Schutz der Bergwelt anlässlich seiner Wahl zum 2. Vorsitzenden am 03.11.2018 (VzSB-Beitrag vom 06.11.2018).

Neben Dr. Weber vom DAV ist Sanktjohanser die einzige weitere namentlich bekannte Quelle, die bis zur geänderten Bekanntmachung Ende 2020 eine "objektive Eignung" oder "objektive Beschaffenheit" als Voraussetzung für das grundsätzliche Bestehen eines Betretungsrechts in Bayern annimmt.

Anscheinend haben die Juristen der Kommission Recht des DAV die Verfeinerung eines alten Tricks gemeinsam mit dem Juristen am Ministerium erdacht, um eine Möglichkeit zu schaffen am Gesetz und der Verfassung vorbei die Rechte der Radfahrer einzuschränken. Neben dem Erreichen der eigenen Interessen wäre ihnen außerdem noch der Dank der Grundbesitzer, Landbewirtschafter und Jäger Gewiss.

Zumindest pflegte der DAV auch auf ministerialer Ebene gute Kontakte:
„Der DAV hat sich über die letzten Jahrzehnte für das Umweltministerium als Ansprechpartner für Outdoor-Sportarten etabliert." (BIKE-Magazin)

Wenn ich das richtig sehe, dann waren auf Seiten des Deutschen Alpenvereins an der Formulierung der Verwaltungsvorschrift die Herren Erlacher, Mair und Dr. Weber beteiligt.

Mit der Einführung der "objektiven Eignung" hatte man zumindest theoretisch eine Möglichkeit geschaffen rechtswidrige Radfahrverbote zu "legalisieren".

Für die praktische Umsetzung hätten sich zunächst die lokalen Runden Tische aus den DAV-Pilotprojekten angeboten.

Für die Verbreitung der Theorie der "objektiven Eignung" und die Interessen des Vereins zum Schutz der Bergwelt war es sicher kein Nachteil, dass sein Geschäftsführender Vorsitzener am „Runden Tisch Arten- und Naturschutz“ sowohl den VzSB als auch den Deutschen Alpenverein vertreten hatte (Bericht des VzSB v. 26.03.2019). Zumindest gingen aus diesem Runden Tisch dann die Unterarbeitsgruppen "Berglandwirtschaft" und "Mountainbiken und Wegeeignung" unter Leitung des DAV hervor, die dann später die Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 30.07.1976, das vermutlich überhaupt das letzte offizielle Dokument war, das die Rechtslage weitestgehend korrekt wiedergegeben hatte, legitimiert hatten.

Die Unterarbeitsgruppe "Mountainibiken und Wegeegnung" bestand neben den Vertretern des Umwelt-, des Forst- und Landwirtschafts- sowie des Justitzministeriums noch aus Funktionären der Alp-, der Alm-, der Bergland-, der Forst- und der Landwirtschaft, des Vereins zum Schutz der Bergwelt, sowie der Kommission Recht und den Ressoren Alpine Raumordnung und Naturschutz des Deutschen Alpenvereins. Viel interessanter als die Tatsache, dass man auch die DIMB hierzu eingeladen hatte, ist allerdings die Frage nach den betroffenen Institutionen aus den Bereichen Erholung, Naturschutz und Tourismuswirtschaft die nicht beteiligt wurden.

Die DIMB hatte zum Entwurf des Protokolls noch fundierte Anmerkungen, die keinen Eingang ins Protokoll mehr fanden, aber allen Beteiligten weitergeleitet wurden:
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2021/03/191025_Stellungnahme_AG_Wegeeignung.pdf
Seit Dezember 2020 wissen wir:
Die Stellungnahme des Deutschen Alpenvereins zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift wurde vom Umweltministerium genauso wenig berücksichtigt wie die Stellungnahmen der Radsportverbände. Insofern scheinen die im Artikel behaupteten guten Verbindungen ins Umweltministerium wohl reines Wunschdenken zu sein.
Während die o. g. Stellungnahmen zum Entwurf der neuen Bekanntmachung weitestgehend unberücksichtigt blieben, wurden zahlreiche Vorschläge aus der Stellungnahme des Vereins zum Schutz der Bergwelt in die neue Bekanntmachung aufgenommen. Für das Mountainbiken am schwerwiegendsten dürfte dabei folgender Passus gewesen sein:

"Von Fußgängern genutzte Wanderwege und Bergsteige sind als „Singletrails“ daher generell keine geeigneten Wege im Sinne des Naturschutzrechts."

Wieder einmal ein schönes Beispiel dafür wie der Verbandsnaturschutz die Wanderer für seine Zwecke instrumentalisiert.

So hat
der ansonsten wenig in Erscheinung tretende VzSB den Deutschen Alpenverein mit einer gewissen Schlitzohrigkeit aufs Glatteis geführt und dort stehen lassen.

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BIKE 04/2021

Herr Mair stellt im dritten Teil der Webinar-Serie des Grünen Landtagsabgeordeten Hans Urban,
"Bergwald, Bike und Biotop - Mountainbiken? Aber natürlich!" fest, dass die Konflikte über die immer gesprochen wurde doch eher marginal sind:

Während der DAV nun beschwichtigend auftritt zeigt sich der Verein zum Schutz der Bergwelt hierüber enttäuscht:
"Man kann nicht einerseits anerkennen, dass Problemlagen zu lösen und Konflikte zu regeln sind, und dann andererseits nicht bereit sein, auf der Grundlage des Rechts zu agieren", so der VzSB in seiner Meldung vom 23.02.2021
"Interessenverbände reagieren mit harscher Kritik auf die neuen Vollzugshinweise zum Betretungsrecht des Umweltministeriums. Der VzSB bezieht Stellung."


Um die Deutungshoheit zu erlangen schrieb Sanktjohanser seinen Aufsatz
Rechtliche Grundlagen des Betretungsrechts der freien Natur beim Mountainbiken in Bayern,
erschienen in den Bayerischen Verwaltungsblättern 152 (2021), 4, Seite 109-115 (nicht frei zugänglich). Eine Zusammenfassung davon erschien in „Bayerischer Gemeindetag 8/21“ (ab Seite 332) unter dem Titel:

MOUNTAINBIKEN UND DAS BETRETUNGSRECHT DER FREIEN NATUR IN BAYERN (PDF)

Hierin wird die Rechtslage in Bayern mit sehr viel Fantasie interpretiert, wobei Tatsachen und Wunschdenken ineinander verschwimmen, so dass dem Laien eine Unterscheidung kaum mehr möglich ist, was unter dem Hinweis seiner früheren Tätigkeit am Ministerium als Leitender Ministerialrat a.D. eine ziemlich perfide Methode ist seine Vorstellungen zu verbreiten.

Dass Herr Sanktjohanser in seiner aktiven Zeit als leitender Beamter im Bereich "Naturschutzrecht" im Bayerischen Umweltministerium mit einer solchen Rechtsauffassung an den jeweiligen Umweltministern nicht vorbei und auch nicht an die Öffentlichkeit gekommen ist, spricht Bände. Dennoch nimmt er die hierdurch vermeintlich erworbene Reputation für sich in Anspruch :
"Der Verfasser war langjähriger Leiter des Referats „Naturschutzrecht“ und stv. Leiter der Abteilung „Naturschutz und Landschaftspflege“ im Bayerischen Umweltministerium."

In einer Veröffentlichung zu einem anderen Thema hatte es noch einen Zusatz:
"Der Beitrag gibt seine persönliche auffassung und nicht die des Ministeriums wieder."

Ein Hinweis auf seine aktuelle Tätigkeit als 2. Vorsitzender des Vereins zum Schutz der Bergwelt wäre zur Einordnung seiner Ausführungen hinsichtlich des Mountainbikens hilfreich gewesen.
 

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