Das ist wirklich hart. Da bekommt Schilderwald echt eine neue Bedeutung.Zählt sich mal die ganzen weiß grünen verbotsschilder an der leite oder in ffb.
Wahnsinn wieviele da stehen.. .![]()

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Das ist wirklich hart. Da bekommt Schilderwald echt eine neue Bedeutung.Zählt sich mal die ganzen weiß grünen verbotsschilder an der leite oder in ffb.
Wahnsinn wieviele da stehen.. .![]()
Kann man aus Sicht der Gegenpartei einfach lösen.... Generelles Fahrverbot für alle MTBiker. So wie in BW mit der 2-mtr Regel. Dann brauchst auch keine Schilder mehr.Irgendwie amüsant. Da wird diese ganze Diskussion auch mit der Tatsache begründet, dass man den Wald schützen möchte und dann schraubt man das Schild in einen Baum.![]()
Unb?Er kann die Sperrung mit Schild aussprechen und gleichzeitig bei der UNB die Genehmigung beantragen. Das Schild sollte trotzdem erstmal respektiert werden.
Im Konfliktfall wirst Du wohl zuerst mal ein Ticket bekommen, gegen dass Du dann Einspruch erheben kannst. Beachte den verlinkten Artikel.
https://www.bike-magazin.de/mtb_news/szene_news/aufruf-bike-verbotsschilder-in-bayern
Untere Naturschutzbehörde, die sind dafür zuständig.
Park gibt's ja noch, aber ob sich um den noch wer kümmert?In Emmering gabs doch mal ne Halle und nicht weit davon einen kleinen Dirt Park...
Der Dirt Park - Pumptrack wurde sogar vergrößert. Komme da auf dem Rückweg meiner Heimrunde vorbei und da ist meistens gut was los.Park gibt's ja noch, aber ob sich um den noch wer kümmert?![]()
Du meinst das Ding am Sportplatz beim Friedhof, oder? Nicht den alten am Spielplatz Untere Au...Der Dirt Park - Pumptrack wurde sogar vergrößert. Komme da auf dem Rückweg meiner Heimrunde vorbei und da ist meistens gut was los.
Hallo,Bin mir nichteinmal sicher, ob es irgendeinen größeren MTB Verein in der Nähe gibt?
Naja stimmt ja so nicht ganz - natürlich kann ich im Wald nicht machen was ich will. Aber zumindest ist der Wald in Bayern laut bayr. Verfassung der Allgemeinheit immer zugänglich - und der Zutritt darf auch nicht verweigert werden (das gilt auch für das Befahren mit dem Fahrrad auf geeigneten Wegen). Man kann das Befahren auf nicht geeigneten Wegen zwar (mit Erlaubnis der UNB) zwar per Schild untersagen - aber damit dieses auch Gültigkeit hat, muss das Schild auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen (was die gezeigten z.B. nicht erfüllen). Zudem - wenn der Eigentümer z.B. einfach Schilder aufstellt, die aber gar nicht genehmigt hat - kann das sogar relativ teuer werden.Bitte immer beachten, der Wald ist kein Allgemeingut in dem machen kann was ich will. Ich bin dort nur Gast und entsprechend habe ich mich zu verhalten. Das/Die Schild(er) hat jemand mit Absicht aufgehängt, im Normalfall der Waldbesitzer. Eventuell hat er die Sperre bei der UNB schon angemeldet und wartet auf die Freigabe.
Tatsächlich nur wenn sie die Anforderungen erfüllen (z.B. auf den Grund hinweisen)grundsätzlich sind aber auch illegal aufgestellte schilder erstmal gültig
Nein, der Eigentümer kann malen was er will! Das Schild muss nur als Sperre erkennbar sein.Tatsächlich nur wenn sie die Anforderungen erfüllen (z.B. auf den Grund hinweisen)
Nein, der Eigentümer kann malen was er will! Das Schild muss nur als Sperre erkennbar sein.