"Probleme" Retterner Kanzel

Das ist jetzt mal sehr stark vereinfacht. Klar musst du am Ende mit den Waldbesitzern sprechen, aber wem hören die mehr zu? Dem oder der Jagdpächter/in, welche der jagdgenossenschaft (grundbesitzer) jährlich mehrere tausend Euro Pacht überweisen, oder einem anderen Nutzer seines Besitzes, der das für Lau tut. Und das hat nichts mit Berufsjäger oder privater Jäger zu tun. (Im ldkr Forchheim gibt es soweit ich weiß sowieso keinen Berufsjäger) Viele Jagdgenossenschaften haben dabei eben Angst, dass die Attraktivität ihres revieres für die Jagd leidet. Sprich sie weniger einnehmen können, im schlimmsten Fall gar keinen Pächter mehr finden. Dann müssten sie nämlich tatsächlich jemanden dafür bezahlen, der dann den abschussplan erfüllt.
Das hat bislang kein Jäger so klar gesagt.
 
Kurze Info: Am Rollercoaster hat jemand einen Schlauch auf Kopfhöhe gespannt und Holz quer gelegt. Bitte passt auf wenn ihr dort fahrt, schön langsam machen und schauen, bzw. erst mal mal eine Probeabfahrt machen.
Am Samstag Nachmittag war noch nichts. Falls euch das hilft.

Wenn das nochmal passiert würde ich ein par Wildkameras installieren und hoffen das der jenige gefilmt wird. Damit dann zur Polizei. Weil bei Anzeige gegen Unbekannt kommt eh nix bei raus.

Könnten Jäger, Waldbesitzer und MTBler sich mal verbünden statt zu diskutieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
spricht ja sehr für die ausgleichende tätigkeit eines von der allgemeinheit beauftragten försters, wenn er preise von den waldbesitzern bekommt …
 
Wieder 5 Anzeigen auch wieder Radfahrer am Walberla erwischt worden
https://www.fraenkischertag.de/loka...e-besucher-in-fraenkischer-schweiz-art-166060
https://www.fraenkischertag.de/loka...sucheraufkommen-und-fuenf-anzeigen-art-166101Diesmal 2 Artikel von Thomas Weichert aus Waischenfeld.

In seinem eigenen Forum gibt's keine Zensur. Dort findet ihr auch den ganzen Artikel ohne Abo.

https://www.fraenkische-schweiz-waischenfeld.de/t2526f28645-Kirchehrenbach-Neues-vom-Walberla.html
Ihr könnt euch dort auch anmelden und Antworten 🙂

🙋‍♂️
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Schutzgebietsverordnung ist, soweit sie Fußgängerverkehr auf Wegen zulässt, Radfahren dort aber untersagt, klar rechtswidrig. Entsprechend wurde die sonst gleichartige Verordnung über die "Rathsberger Wildnis" ja in diesem Punkt nachgebessert. In Bayreuth ist man aber nicht so klug wie in Ansbach.

Wir werden das als DIMB IG Oberfranken bzw. AK Forchheim der IG besprechen und uns ggf. in den Dialog zwischen Gebietsbetreuerin und Gemeinde einschalten.

Le Fritzz
Kommisarischer Sprecher der DIMB IG Oberfranken
Mitglied des DIMB Bundesvorstandes
 
Die Schutzgebietsverordnung ist, soweit sie Fußgängerverkehr auf Wegen zulässt, Radfahren dort aber untersagt, klar rechtswidrig. Entsprechend wurde die sonst gleichartige Verordnung über die "Rathsberger Wildnis" ja in diesem Punkt nachgebessert. In Bayreuth ist man aber nicht so klug wie in Ansbach.

Wir werden das als DIMB IG Oberfranken bzw. AK Forchheim der IG besprechen und uns ggf. in den Dialog zwischen Gebietsbetreuerin und Gemeinde einschalten.

Le Fritzz
Kommisarischer Sprecher der DIMB IG Oberfranken
Mitglied des DIMB Bundesvorstandes
Ich werde weiterhin aufs Walberla fahren. Bisher leider noch keine Reiterstaffel angetroffen. Wollte die mal fragen ob deren Pferde andere sind und welchen Unterschied es macht wenn man "angeblich verbotenerweise" oben auf dem Plateau mit einem Fahrrad oder Pferd ist. 😁

Ausserdem scheint diese Jana Wiehn das Naturschutz Gesetze nicht zu interessieren.

Sie will dort bauliche Maßnahmen vornehmen lassen.

In einem Artikel aus dem Wiesenbote im Jahre 2008 stehen ein paar Gesetztextauszüge. Damals ging es um den geteerten Weg. Trotzdem ganz Interessant.

Schutzverordnung der Regierung von Oberfranken von 1987 vor. Im Paragraph 4, Absatz 1 heißt es, es sei „verboten,
Straßen, Wege, Pfade, Steige
und Plätze neu anzulegen oder be-
stehende zu verändern“.
Paragraph 329 des Strafgesetzbuch
Nach Absatz
3, Ziffer 2 sind „Aufschüttungen“ im
Naturschutzgebiet verboten, weil sie
den Schutzzweck „nicht unerheblich beeinträchtigen

Quelle und ganzer Artikel in der PDF im Anhang
 

Anhänge

  • Brennessel-2008-2.pdf
    2,7 MB · Aufrufe: 40
Die rechtlichen Vorgaben werden von allen nicht Erholungssuchenden am Walberla frei interpretiert. Sprich, die Polizei darf, was andere nicht dürfen, auch wenn es eigentlich verboten wäre und schon gar keinen Sinn macht. Wenn ich schon lese, was da für Summen aufgewendet werden, nur um am Ende exakt gar nichts zu erreichen, außer ein paar Schilder und eine Schranke, dann frage ich mich schon, ob das Geld so richtig investiert wird. Von dem Geld könnte man die Wege entsprechend befestigen, sodass keine weiteren Erosionsschäden entstehen und diese für alle Erholungssuchenden öffnen. Oder einfach aufhören, das Walberla ständig zu bewerben und diesen Hügel einfach das sein lassen was er ist.. ein schöner Ort für alle, die gerne draußen sind.
 
Ich werde weiterhin aufs Walberla fahren. Bisher leider noch keine Reiterstaffel angetroffen. Wollte die mal fragen ob deren Pferde andere sind und welchen Unterschied es macht wenn man "angeblich verbotenerweise" oben auf dem Plateau mit einem Fahrrad oder Pferd ist. 😁

Ausserdem scheint diese Jana Wiehn das Naturschutz Gesetze nicht zu interessieren.

Sie will dort bauliche Maßnahmen vornehmen lassen.

In einem Artikel aus dem Wiesenbote im Jahre 2008 stehen ein paar Gesetztextauszüge. Damals ging es um den geteerten Weg. Trotzdem ganz Interessant.




Quelle und ganzer Artikel in der PDF im Anhang
Interessant ist sicherlich, was Du da zitierst.
Ob es so zielführend ist, aus einer Postille des Bund Naturschutz aus dem Jahre 2008 zu zitieren, sei einmal dahin gestellt.
Fest steht, dass der BN uns Mountainbikern ja nicht so immer wohlgesonnen ist.

Natürlich kenne ich die Sperrverordnung aus dem Jahre 1987 in allen Einzelheiten.
Insofern sind alle Hinweise von Dir durchaus richtig.
Es kann und soll uns MTBer*innen aber doch nicht in erster Linie darum gehen, dass eine stellenweise rechtswidrige Verordnung in allen Aspekten "richtig" umgesetzt wird, also dass die Polizei dort auch nicht mehr reiten darf und dass keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden. Das ist nicht unser Hauptanliegen und darum kümmern sich auch schon andere.
Vielmehr geht es uns MTBer*innen erst mal darum, dass Radfahren nicht durch die Verordnung auf Wegen verboten werden darf, wo Fussgängerverkehr erlaubt ist.

Le Fritzz
Kommisarischer Sprecher der DIMB IG Oberfranken
Mitglied des DIMB Bundesvorstandes
 
Ich werde weiterhin aufs Walberla fahren. Bisher leider noch keine Reiterstaffel angetroffen. Wollte die mal fragen ob deren Pferde andere sind und welchen Unterschied es macht wenn man "angeblich verbotenerweise" oben auf dem Plateau mit einem Fahrrad oder Pferd ist. 😁

Ausserdem scheint diese Jana Wiehn das Naturschutz Gesetze nicht zu interessieren.

Sie will dort bauliche Maßnahmen vornehmen lassen.

In einem Artikel aus dem Wiesenbote im Jahre 2008 stehen ein paar Gesetztextauszüge. Damals ging es um den geteerten Weg. Trotzdem ganz Interessant.




Quelle und ganzer Artikel in der PDF im Anhang
.....die Polizei darf im Einsatz auch innerorts schneller fahren als 50. D.h da auch dies ein Einsatz ist dürfen die da garantiert reiten😁
 
Zurück
Oben Unten