@mad raven
Gerichtsurteile sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen - immer! Wenn du
100%-ige Rechtssicherheit für jeden Weg, den du im Wald befährst, haben willst, musst du auch für jeden einzelnen Weg einen Rechtsstreit inkl. rechtkräftigen Urteil führen - also auch keine Einigung oder Vergleich.
Wäre etwas unsinnig und übertrieben, oder?
Was dagegen keine Einzelfallentscheidung ist, sind Gesetze. Gesetze sind rechtlich bindende Vorschriften, an die sich Richter, Anwälte, Polizei, Ordnungsbehörden, Bürger, praktisch JEDER halten muss. Rechtskräftige Urteile sind also eine sehr gute Orientierung wie Gerichte in ähnlichen Fällen anhand von Gesetzen urteilen würden.
Die Urteilsbegründung des Kölner Verwaltungsgerichtet bezieht sich auch nicht ausschließlich auf den breiten Weg, um den entschieden werden sollte, sondern gibt eine allgemeine Erklärung über "geeignete Wege" (Mehrzahl) und die Nutzung durch Radfahrer (Mehrzahl) ab: Zitat: "Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit „befestigte" Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem Untergrund erstrecken soll." - Hat ganz klar allgemeinen Bezug und ist nicht auf einen bestimmten Weg beschränkt.
Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz:
"Die Richter sind unabhängig und nur
dem Gesetze unterworfen."
Ist eine Sache in einem Gesetz ausdrücklich erlaubt, kann ein Richter sich auch nicht einfach über dieses Gesetz hinwegsetzen. Du darfst also auch von einem Richter nicht für eine Sache bestraft werden die in einem Gesetz ausdrücklich erlaubt ist. So wie du aber für Dinge rechtlich bestraft werden darfst, die ein Gesetz ausdrücklich verbietet.
Wie gesagt, wenn du mal ein Urteil findest, was in einem ähnlichen Fall ein gegenteiliges Urteil gesprochen hat, dann würde ich das sehr begrüßen und dann würde ich hier auch sagen, dass das alles etwas zu unsicher ist. Ihr seid herzlich eingeladen solche Urteile im Netz zu finden und hier mit uns zu teilen... Allerdings haben wir jetzt bereits mehrere Urteile (ist ja nicht nur das vom Kölner Verwaltungsgericht) die bisher immer FÜR die Radfahrer geurteilt haben.
Fester Weg - VG Köln, Urteil vom 02.12.2008,
14 K 5008/07
Wegedefinition - VG Münster, Urteil vom 19.09.2005,
7 K 1509/02
Radfahren auf Waldwegen - VGH München, Urteil vom 03.07.2015, Az.
11 B 14.2809
Privatwegerecht - OVG Schleswig, Urteil vom 12.05.2009, Az.
1 LA 15/09
Findet man
hier auf der Seite der DIMB auch nochmal zusammengefasst. Auch wenn ich kein Mitglied bin, ist offenbar der DIMB hier eine sehr gute Anlaufstelle, der auch bereits viele Fakten zusammengetragen und rechtlich eingeordnet hat...
Fakt ist, jeder hat sich an Gesetze zu halten - damit ist auch ein Waldbesitzer gemeint, der glaubt, dass Radfahrer seine Waldwege nicht befahren dürfen, obwohl Gesetze dies ausdrücklich erlauben.
Wenn euch das trotzdem zu unsicher ist kann ich auch nicht mehr helfen, dann fahrt einfach keine Trails im Wald. Ganz einfach

Ich persönlich habe hier absolut keine Bedenken und würde mich sogar auf einen Rechtsstreit einlassen.
Übrigens, für die, die weiterhin im Wald unterwegs sind, hier nochmal eine überarbeitete Version der "Argumentationshilfe" als PDF - ich habe nochmal mit rein genommen, dass die Breite des Weges keine Rolle spielt - die Frage kommt ja immer wieder vor:
Damit möchte ich mich auch vorerst aus der Diskussion zurückziehen. Ich habe jetzt in tagelanger Recherche alle relevanten Gesetze, Urteile, Definitionen mit entsprechenden Quellenangaben herausgesucht, gelesen, erklärt und hier verlinkt. Ich bin erstmal durch

Macht was draus...