...wobei ich dachte die Gewährleistung würde bei jeder Reparatur auf neue 2 Jahre erweitert...
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Und keiner wird auf seine Produkte eine Kettengarantien anbietet, wo sich diese nach jeder Reparatur um die volle Laufzeit verlängert. Wenn etwas während der Garantie kaputt geht, wird es repariert und auf diese Reparatur erhältst Du meist weitere 6 Monate Garantie. Diese endet aber meistens weiterhin beim Ablauf der üblicherweise 2 Jahre dauernden Originalgarantiezeit. Wird das Produkt ausgetauscht bekommst Du oft, aber nicht immer, wieder die volle Garantiezeit. Alles ist hier freiwillig und die Bedingungen liegt im ermessen des Herstellers.
Gewährleistung ist etwas ganz anderes. Die ist erstens nicht freiwillig, sondern gesetzlich festgelegt. Zudem besteht sie nicht zwischen Dir und dem Hersteller, sondern zwischen Dir und dem Händler, bei dem Du das Produkt gekauft hast. Aber auch diese wird nach den gesetzlich festgelegten zwei Jahren, selbst bei zwischenzeitlicher Reparatur, auslaufen.
Wenn Du Dich mit einem nicht bei Toxoholic gekauften Produkt direkt an diese zwecks Reparatur wendest, gilt hier nur die Herstellergarantie, so wie Fox sie für Deutschland festgelegt hat. Also einmal im Jahr zum Service bei autorisiertem Fox Service Partner, damit Du auch noch in den Genuss des zweiten Garantiejahres kommst. Hältst Du diese recht kostspielige Bedingung nicht ein, bist Du eh nach einem Jahr aus der Fox Garantie raus.
Wenn Du die gesetzlich Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, dann geht das nur über den Händler, bei dem Du das Produkt gekauft hast. Fox oder seine Service Partner sind dann außen vor. Hier gilt aber nach 6 Monaten, wenn der Händler diese Option zieht, die Beweislastumkehr. Das heißt, 6 Monate lang wird zu Deinen Gunsten angenommen, dass der aktuelle Defekt schon beim Verkauf dem Produkt innewohnte. Die Fehlerbehebung ist dann kostenlos. Nach den 6 Monaten kann der Händler die Beweislastumkehr ziehen und dann bist Du gefordert zu beweisen, dass der Fehler schon beim Verkauf vorlag und sich erst später materialisiert hat. Dieses dürfte Dir ohne kostspieliges Gutachten schlechterdings nicht möglich sein, so dass Du, wenn der Händler die Beweislastumkehr tatsächlich zieht, leer ausgehst und für jegliche Reparatur bezahlst.