Hab im Briefkasten ne Bürste. Die liegt dort gut.
Hey, das ist ne gute Idee.

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Hab im Briefkasten ne Bürste. Die liegt dort gut.
Ich seh schon die Gegendarstellung des Vermieters:
"Dann verbiete ich eben das hochtragen von Rädern. Um das Treppenhaus kaputtschlagen zu lassen, ist es mir einfach viel zu teuer....
hey, hier ist ibc! hier geht alles!
aber nochmal die frage...
wie will ein Vermieter sowas durchbringen?
Mittlerweile bist du als Vermieter eigentlich immer der Depp, weil ständig die rechte der Mieter "gestärkt" werden.
Die können dir die Hütte kleinhauen, keinen Cent Miete bezahlen und rausklagen kannst du die auch nicht wirklich.
Da sind Schäden von über 50000 keine Seltenheit, auf denen der Vermieter sitzen bleibt.
...
Im Grunde muss der Mieter fast alles dulden, was dem Vermieter so einfällt, um mehr Kohle zu generieren. Wird ja alles umgelegt. Andererseits kann ein Vermieter nach 2 Rückständen, also quasi nach 5 Wochen, sofort kündigen...
So ist es. Und wer es beim Hochtragen nicht schafft das Treppenhaus sauber zu lassen sollte es auch wieder reinigen.Wollte mir mein Vermieter in der alten Wohnung auch mal verbieten. Hab dann den Anwalt der Rechtschutzversicherung angerufen (Fachanwalt für Mietrecht), der hat mir dann ausführlich erklärt, das der Vermieter das nicht verbieten kann.
Man muß halt nur für eventuell entstandene Schäden im Treppenhasu / Wohnung aufkommen!
Das ist dann kein "Jammerthema", sondern ein "Trottelthema". Der Verursacher hat ein Recht den Schaden zu mindern oder kann ihn auch einfach seiner Haftpflichtversicherung melden.Das gibt dann das nächste Jammerthema, wenn Schadenersatz/Prozess anstehen.![]()