Vermieter will MTB in der Wohnung verbieten

War auch mein Gedanke.., aber das braucht bestimmt etliche Genehmigungen, falls der Briefkasten draußen steht :ka:

Greetz
 
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Ich seh schon die Gegendarstellung des Vermieters:

"Dann verbiete ich eben das hochtragen von Rädern. Um das Treppenhaus kaputtschlagen zu lassen, ist es mir einfach viel zu teuer....

würd mich dann aber mal interessieren, wie ein vermieter sowas durchkriegen will :lol:


weiß nicht was hier für ein gewese drum gemacht wird. rad einfach mit in die bude nehmen und gut.
was will der vermieter denn dagegen machen? kündigen? wäre ja sehr erfolgversprechend^^
 
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Unser Hausflur ist abwaschbar tapeziert, ganz praktisch.
Andererseits gabs mal mehr Autowagen wie Kettenfahrzeuge in den 50/60er Jahren.. Da kann muß man halt flexibel sein und der Sache auch mal was Positives abgewinnen: Fahrräder verstellen wenigstens keinen Parkplatz :)
 
Hallo,

ist das nicht wie früher beim Sport ?

Der Hallenboden darf nicht mit Schuhen mit schwarzen Sohlen betreten werden => macht schwarze streifen.

Die Lösung war ganz einfach, man kaufe / trage Schuhe mit weißen / hellen Sohlen.



Wieso ist da hier ncoh keiner drauf gekommen !?
Zieh dir einfach weiße Pellen (Reifen) auf dein Bike und alles ist in bester Ordnung :-D
 
Mittlerweile bist du als Vermieter eigentlich immer der Depp, weil ständig die rechte der Mieter "gestärkt" werden.
Die können dir die Hütte kleinhauen, keinen Cent Miete bezahlen und rausklagen kannst du die auch nicht wirklich.
Da sind Schäden von über 50000€ keine Seltenheit, auf denen der Vermieter sitzen bleibt.

jaja, solche Ammenmärchen von 1-2 Fällen in Deutschland auf RTL2 und das ständige Gejammere der "Vermieter". Die Rechte der Mieter werden eigentlich überhaupt nicht mehr gestärkt, sondern das Gegenteil ist der Fall.

Im Grunde muss der Mieter fast alles dulden, was dem Vermieter so einfällt, um mehr Kohle zu generieren. Wird ja alles umgelegt. Andererseits kann ein Vermieter nach 2 Rückständen, also quasi nach 5 Wochen, sofort kündigen.

Gibt es aber Mängel, kann der Mieter u.U. noch nicht mal rechtssicher die Miete kürzen und ist auf Goodwill des Vermieters angewiesen, der sich natürlich ewig Zeit läßt.

Hier z.B.:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...kuendigungsrecht-von-vermietern-a-843936.html

http://www.verbraucher-papst.de/akt...-der-vermieter-bei-erhoehung-der-nebenkosten/

http://www.augsburger-allgemeine.de...-staerkt-Rechte-der-Vermieter-id16912041.html

http://www.gevestor.de/details/bgh-staerkt-rechte-der-vermieter-993.html

beliebig forstsetzbar...


zum Fall hier mit dem Rad in der Wohnung: der Vermieter spinnt. es kann dem egal sein, wo du dein Rad aufbewahrst. demnächst sollen dann wohl bei Regen die Schuhe auf der Straße ausgezogen werden und Regenschirme im Keller gelagert, bis sie trocken sind...so manche Vermieter haben echt einen in der Birne (und nutzen die Situation der Knappheit an preisgünstigen Wohnungen maßlos aus).
 
Also, ich habe schon von so einigen Fällen mitbekommen (nicht über Dritte, sondern aus erster Hand), bei denen die Vermieter richtig Ärger mit Mietern hatten und dabei viel Geld ans Bein gebunden haben.
In einem Fall war ich selbst der Geschädigte, mein Mieter (Gewerbehalle) hat mir das Blaue vom Himmel runtergelogen, dann Insolvenz angemeldet und sich zu guter Letzt noch abgesetzt. Davor hat er weder sein Heizöl beim Lieferanten noch die Müllabfuhr bezahlt etc etc.
Trotzdem gehört das Rad natürlich nicht in den Keller.
 
@Berejosa-23:
Nix RTL, eigene Erfahrungen bei uns im Haus!
Du bist also der Meinung ein "Verbot" von Fahrrädern in der Wohnung, generiere dem Vermieter eine zusätzliche Einnahme:spinner:
Wobei es da ja wohl auch eher um das Hochtragen des Rades durchs Treppenhaus, als um das abstellen in der Wohnung geht.

Du glaubst also an das Amenmärchen vom Vermieter mit dem Geldspeicher?
Schön wär es ja!

Und was willst du mit den Verlinkten Seiten sagen?
Hast du das selber mal gelesen, was da steht, oder hast du einfach nur die Google-Such-Ergebnisse reinkopiert?

Beim 1. dürfte wohl Jedem einleuchten wer im Recht ist!
Sonst könnte sich Jeder Mieter irgendeinen Mangel ausdenken
und dann monatelang ungerechtfertigt die Miete kürzen!
Beim 2. Geht es um Nebenkosten. D.h. um die vom Mieter verursachten Verbrauchskosten.
Diese werden natürlich dem Mieter angerechnet!
Beim 4. Fall sollte auch jedem einleuchten, dass ich einem Mieter "ordentlich" d.h. Fristgerecht kündigen dürfen sollte ( so wie es im Mietvertrag steht, mit allen Fristen usw.)ohne vorher abgemahnt zu haben!

Gruss Doc
 
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...
Im Grunde muss der Mieter fast alles dulden, was dem Vermieter so einfällt, um mehr Kohle zu generieren. Wird ja alles umgelegt. Andererseits kann ein Vermieter nach 2 Rückständen, also quasi nach 5 Wochen, sofort kündigen...

Das halte ich aber auch für einen Beitrag bei der Märchenstunde - *hahaaaaaa*

Beispiel: Bekannte meiner Eltern hatten nen Mieter, monatelnag Mietrückstand, der Kerl war nicht mehr erreichbar. Nach einiger Zeit wurde die Wohnung geöffnet und war total vermüllt und verdreckt. Macht mal eben 17000 € Renovierungskosten.

Meinen Eltern selbst passiert: Mieter macht von Anfang an Probleme, zahlt keine Kaution und immer nur Teile der Miete - wenn überhaupt!
Nach erfolgter Kündigung durch meine Eltern ging der Spaß noch über 2 Jahre (von wegen 5 Wochen und dann is gut!) so weiter, ohne den Vogel rausbekommen zu können, selbst nahc erfolgtem Urteil vor Gericht. Glückliche Fügung war dann nur, dass er anderweitig Dreck am Stecken hatte und irgendwann freiwillig raus ist, weil er seine Geschäfte woanders weitergemacht hat. Bis dahin waren übrigens knapp 10000 € an Rückstand aufgelaufen.
Meine Eltern haben im Zuge des Verfahrens seinen ehemaligen Vermieter kennengelernt, der bis dato noch auf weit über 10000 € sitzen blieb.

Jaja, die böööööösen Vermieter...

Eigentlich ist das ja recht offtopic hier, sorry dafür...
 
Wollte mir mein Vermieter in der alten Wohnung auch mal verbieten. Hab dann den Anwalt der Rechtschutzversicherung angerufen (Fachanwalt für Mietrecht), der hat mir dann ausführlich erklärt, das der Vermieter das nicht verbieten kann.
Man muß halt nur für eventuell entstandene Schäden im Treppenhasu / Wohnung aufkommen!
So ist es. Und wer es beim Hochtragen nicht schafft das Treppenhaus sauber zu lassen sollte es auch wieder reinigen.
Da ich einen sehr schmalen Gang vor dem Keller habe bin ich da auch schon 2-3mal mit dem Hinterreifen angeeckt. Die Reifenspuren lassen sich ohne Probleme mit nem Schmutzradierer wegwischen.
Das bröselnde Rad hochtragen geht natürlich gar nicht. Selbst wenn der Keller nur ein Bretterverschlag ist kann man das Rad dort nen Tag stehen lassen bis man es grob sauber machen kann.

Wie man den Putz nachhaltig beschädigen kann wenn man das Rad auf der richtigen Seite trägt ist mir schleierhaft. Wir haben ein relativ enges Treppenhaus und selbst da ist es fast unmöglich mit anderen Teilen als den Reifen an den Putz zu kommen.

Das gibt dann das nächste Jammerthema, wenn Schadenersatz/Prozess anstehen. :confused:
Das ist dann kein "Jammerthema", sondern ein "Trottelthema". Der Verursacher hat ein Recht den Schaden zu mindern oder kann ihn auch einfach seiner Haftpflichtversicherung melden.
Bedeutet in der Praxis:
-Ich habe Löcher mit dem Rad in die Wand gehauen: Die Sache wird von der Haftpflicht bezahlt.
-Es wird mir vorgeworfen ich hätte Löcher in die Wand gehauen: Die Sache wird von der Haftpflicht abgebügelt.
-Ich habe die Wände/den Boden verschmutzt: Ich putze.
-Es wird mir vorgeworfen ich hätte die Wände verschmutzt: Die Sache wird von der Haftpflicht abgebügelt.
 
@Basti: Blablablub

Ja, natürlich MUSST du für den von dir verursachten Schaden aufkommen. (Schrob ich nichts von Schadenersatz? Hier im Sinne von Schadensbeseitigung?) :mad:

Zudem wird jeder eingetretene Schaden die Position des Vermieters bestätigen.
 
Vermieter haben doch per Definition Unrecht :o als moderne Sklavenhalter und Kapitalistenvorzeigeschweinesäue ...
 
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