Betreten von Kuhweiden

IIRC ist der Hundehalter bei Schäden durch den Hund immer schadensersatzpflichtig unabhängig von der Schuldfrage, nennt sich Gefährdungshaftung

EDIT: imho ist das bei gewerblich genutzten Hunden oder Assistenzhunden anders.
 
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Vertiefend: In Deutschland stellen einige Gerichte auf diese Richtlinien hier ab: https://www.ble-medienservice.de/_assets/downloads_free/1132_2016_sichere_weidezaeune_x000.pdf

In unserer Gegend ist vor einiger Zeit diverses Jungvieh ausgebüxt und auf die Straße gelaufen, wo es dann zum Crash mit einem LKW kam. Da stellte sich dann auch die Frage, ob die Weide ausreichend gesichert war.
Da streitet dann ggf. die von Dir genannte Tierhalterhaftung als Haftung für vermutetes Verschulden auf der einen Seite gegen die Gefährdungshaftung nach § 7 bzw. § 18 StVG.
Es dürfte klar sein, dass auf den Almen und im Allgäu auf den Alpen, insbesondere beim Milchvieh i.d.R. nicht die selben Anforderungen zu stellen sein werden, wie auf eher kleinräumigen Weiden in der Nähe von Landstraßen. Gerade beim Milchvieh sind die Weidezäune für Erholungsuchende durchlässig und dienen gerade nicht dem Schutz vor den Kühen, sondern lediglich dazu die Tiere in einem bestimmten Gebiet zu halten. Das muss man schon sehr differenziert betrachten.
Die will aber auch erst bezahlt werden. Und je öfter die Versicherung in Anspruch genommen wird, desto höher werden die Beiträge. Das muss der Bauer auch erst einmal mit erwirtschaften.
Die Versicherungen sind bisher so teuer nicht.
Das Problem bei dem gegenständlichen Urteil dürfte auch gar nicht so sehr der Umstand, dass der Landwirt schadenersatzpflichtig wurde, sein - juristisch ist das eher nicht zu beanstanden, sondern vielmehr die Summe, die kummuliert in den Medien kursiert. Je nach Quelle kommt da bis zu einer halben Million Euro zusammen und das wäre zumindest in Deutschland eher ungewöhnlich hoch.
In Gegenden wie der hier vorliegenden fände ich einen gemeinsamen Topf von Landwirten und Tourismusbranche bzw. Gemeinden, die ja vom Tourismus profitieren, fair. Könnte man ja auf die Kurtaxe draufpacken.
Da sind ja schon konkrete Überlegungen im Gange...

Wenn man auch künftig noch sicher in der Natur Erholung finden will, sollte man den Landwirten nicht jegliche Verantwortung abnehmen.
Das würde eine Vollkasko-Mentalität auf der anderen Seite fördern, die - bauernschlau wie manche nunmal sind - zu mehr Versicherungsfällen führen würde. Das kann ja auch niemand wollen.
 
Wies ausschaut, wird da jetzt eh alles schnellstens gesetzlich umgebaut und angepasst: Eigenverantwortung der Wanderer, Versicherung der Weghalter, Rechtsschutz, pi pa po, das ganze Orchester.
Wenn dem richtigen Klientel der Hut brennt, geht sowas scheinbar auch bei uns ganz schnell. Ganz anders, wie beim 30 Jahre über phöze Mountainbiker diskutieren.

Ansonsten: Katze nicht in der Mikrowelle trocknen! Ach so, meinte, nicht mit Kotpumpe durch ne Kuhherde latschen.

Edit:

Aso, das eigentlich Interessante: Kommen die angekündigten Änderungen tatsächlich in dem Ausmaß, wies bisher einige Revolverblätter angekündigt haben, dann verbreitert das die Argumentationsbasis PRO MTB hier in AT eigentlich drastisch. Bin gespannt, wie das die nächsten Jahre so weitergeht.
 
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Mein herzlichen Beileid den Familienangehörigen.

In meiner Betrachtung ist es erst mal ein tragischer Unfall.

Über Schuldzuweisungen kann man lange streiten. Leider wird es keinen mehr helfen.
 
Das muss man schon sehr differenziert betrachten.
Na sowas... habe ich irgendwo etwas anderes geschrieben? :rolleyes:
Je nach Quelle kommt da bis zu einer halben Million Euro zusammen und das wäre zumindest in Deutschland eher ungewöhnlich hoch.
Mir sind Immdat & co. durchaus vertraut...

Das liegt daran, dass bei uns nach derzeit geltendem Recht nur materieller Schadensersatz geschuldet ist, immaterieller nur bei eigener, ungewöhnlich hoher Beeinträchtigung, etwa monatelangen Depressionen aufgrund des Verlusts eines nahen Angehörigen (im Gegensatz zur normalen Trauerbewältigung). Es ist allerdings ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch, auch ein Hinterbliebenengeld einzuführen:

"Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war."

Die Haftungssummen werden also auch bei uns künftig in die Höhe gehen, wie viel bleibt der Rechtsprechung überlassen.
Die Prozesse werden übrigens toll, wenn dann die Versicherung die Vermutung aus dem letzten Satz erschüttern will und nachweisen will, dass die Ehe ohnehin zerrüttet war, weil der Verstorbene Alki war und zwei Freundinnen hatte. Das wird so richtig schmutzig!
 
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Na sowas... habe ich irgendwo etwas anderes geschrieben? :rolleyes:
Mir ging's nur darum, dass nicht der Eindruck entsteht man müsse jetzt in den Bergen überall gigantische Holzgatter errichten.
Im Hinblick darauf, dass viele die Richtlinien nicht komplett lesen, war das eine kleine ergänzende Klarstellung und überhaupt nicht kritisch zu Deinem Beitrag gemeint.
 
eine elegante lösung wäre, wenn der oberste letztendlich feststellt, dass das mitführen eines hundes auf die alm eine von der üblichen gefährdungshaftung des halters der rinder (§1320ABGB) abweichende, darüber hinausgehende gefahrensituation schafft und daher eine situation entsteht, die über die üblichen sorgfaltspflichten hinausgeht.

das könnte zur folge haben:

- haftung des tierhalters (rinder) nur, wenn der unfall auch ohne mitgeführten hund passiert wäre. schwierige situation für den gutachter, beweislage, wer hat was zu beweisen, was passiert mit der beweislastumkehr, immerhin ist auch der hundehalter tierhalter (1320 vs 1320?).

- haftungsbefreiung des rinderhalters bei hundebeteiligung. das wird nicht möglich sein, weil was wenn der unfall ohne hund auch passiert wäre. sollte der gesetzgeber zb diesen passus in den 1320er einfügen, wird sich sicher die gleichheitsfrage stellen. problematisch, für mich prima vista nicht denkbar.

- hundeverbot auf almen. ist gesetzlich denkbar. problematisch allerdings, dass man sich das in AT großteils das wandern mit hund "aufselchen" (abschminken) kann, weil man fast auf jeder berg/wandertour durch rinderland muss. einerseits sind die touristiker da nicht erfreut, andererseits werden die bauern und jäger jubilieren, weil wieder eine klientel (neben zb uns bikern) vom naturgenuss ausgeschlossen/einegschränkt wird. läuft letztendlich auf eine machtprobe zwischen den lobbies raus.

idealerweise sollte jeder der 10, naja, 8 (W und B scheiden aus) gesetzgeber (also die länder für die almen und der bund für den 1320er) zuwarten, wie es die letzte instanz sieht.
sollte der oberste tatsächlich ein für alle beteiligten brauchbares urteil zusammenbringen, also quasi eine brauchbare leitentscheidung schaffen, kann sich der gesetzgeber die immer problematischen panikbehaftetete anlassgesetzgebung schenken. unser ABGB lässt sehr wohl breite interpretation zu, und gerade solche fälle bedürfen dieser mit augenmaß und fingerspitzengefühl.
 
des weiteren hoffe ich auf eine etwas entemotionalisierte debatte mit mehr sachlichkeit und weniger stammtischparolen wie kackpumpe.
ich habe bikes und hund, beide haben noch nie jemanden in eine unangenehme situation gebracht, auf beides will ich nicht verzichten am berg.

es gibt gleichermaßen unter bikern wie unter hundehaltern weniger regelkonforme zeitgenossen.
 
Ich wiederhole mich gerne:
Schön hier nachzuverfolgen - Das Urteil ist ein Spielfeld für die Buchstaben-Juristen - richtig austoben können Sie sich damit...
Mir sind deshalb Stammtisch Parolen lieber, als solche Spitzfindigkeiten, wo der gesunde Menschenverstand auf der Strecke bleibt.

Anders und hart formuliert:
Mit der imo ?Unwissenheit? und ?Dummheit? vom Hundehalter wird nachträglich versucht, mit Hilfe von juristischen Mitteln, den Unfall in Geld um zu wandeln...
Sorry, Und genau deshalb - So hart es tönt - Mein Mitleid zu den Angehörigen hält sich eher in Grenzen.

Dies ist halt meine ganz persönliche Empfindung dazu.


RedOrbiter
www.Trail.ch
 
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also selber schuld, wenn einer niedergetrampelt wirst, weil der einen hund mit auf die alm nimmt.
aber nur so lang es nicht ein eigener angehöriger ist, gell? :mad:

manche lebenssachverhalte sind nicht so einfach, und schon gar nicht mit stammtischgebrodel lösbar.
wie schon in einem anderen thread ausgeführt, glücklich bin ich nicht mit dem urteil, aber leider ist es für mich nachvollziehbar. jetzt gilt es einmal zu hoffen, dass die politik keine schnellschüsse macht und warten, bis der oberste (ich denk so weit wirds kommen) die sache beendet.

die lösung, bzw einen lösungsansatz hab ich eh schon angedeutet, um es vielleicht jenen usern, die eher auf einfache wortwahl angewiesen sind, näherzubringen:

ohne hundi wie vorher.
mit hundi, müssma schauen, ob trampeltrampel auch ohne hundi passiert wäre.

oder:

ohne hundi wie vorher.
mit hundi immer hundi schuld. (wird nixi halten vor grosses hermelinrichter)

oder:
nix hundi auf alm.

buchstabenjuristisch auf stammtischisch (redneckdeutsch) übersetzt. besser? :D
 
krasses ding ist das schon, also hier im flachland geht kaum einer freiwillig auf ne kuhweide. eingefriedet sind sie hier sowieso. mein hund hat sie damals mal ohne leine beschnuppert und für zu gross befunden. daher gabs auch keine probleme mit kühen.
sowas kommt ja auch nicht alle tage vor. wie oben schon gesagt,sollte jetzt kein aktionismus ausbrechen. wenn man weiss das mutterkühe mit ihren kälbern auf der weide agressiv werden können, sollten sie auf einer begrenzten weide stehen wo betreten verboten ist. mitdenken ist erlaubt,sowohl vom bauern als auch vom spaziergänger /biker.
 
Ein Hundeverbot wird anscheinend nicht weiter verfolgt.
Ansonsten ist es natürlich so, dass wenn zwei "Haustiere" mit entsprechender Tiergefahr an einem Unfall beteiligt sind, was übrigens nicht so selten vorkommt (Hund beißt anderen Hund oder dessen Besitzer; Pferd verletzt Pferd eines anderen Besitzers auf der Koppel, etc.), die Gerichte schon prüfen, wer sich welche Handlung zurechnen lassen muss. Auch im gegenständlichen Fall hat das Gericht das Verhalten des Hundes berücksichtigt und kamm dann zu dem Schluss, dass das Verhalten des Hundes nicht zu einem (Mit)Verschulden der Wanderin führt.
"Auch ihr Hund reagierte nicht auf die Herde, sondern ging ruhig weiter."

Der gesunde Menschenverstand hätte dem Landwirt vielleicht gesagt, dass eine (ungesicherte) Mutterkuhherde auf genau dieser Weide vielleicht doch keine so gute Idee ist. ... und dass es nur "bauernschlau" ist, sich seiner Verantwortung mit einen Warnhinweis und untauglichen Verhaltensregeln entledigen zu wollen.

Da müsste es eigentlich von den Landwirtschaftsverbänden oder der Landwirtschaftskammer etc. Hinweise geben, wie man es richtig macht - so schwer kann das doch nicht sein.
 
Mir sind deshalb Stammtisch Parolen lieber, als solche Spitzfindigkeiten, wo der gesunde Menschenverstand auf der Strecke bleibt.
Wenn ich diesen gesunden Menschenverstand mal auf der Strecke treffe, werde ich ihn darauf festnageln, warum wir jetzt schon wieder die Gerichte fragen mussten, statt ihn einfach mal so mir nichts dir nichts anzuwenden. Hund erschiessen, Kuh erschiessen, Problem gelöst.
 
Der gesunde Menschenverstand hätte dem Landwirt vielleicht gesagt, dass eine (ungesicherte) Mutterkuhherde auf genau dieser Weide vielleicht doch keine so gute Idee ist. ... und dass es nur "bauernschlau" ist, sich seiner Verantwortung mit einen Warnhinweis und untauglichen Verhaltensregeln entledigen zu wollen.
Der gesunde Menschenverstand würde mir, bzw sollte einer Mutter auch sagen, dass ein Tier, welches x-fach schwerer und größer ist als Frau selbst, eine Gefahr ausgeht/ausgehen kann.
Noch dazu von einer Mutterkuh.

Und, der Landwirt hatte auch eine Warntafel aufgestellt.

Selbst wenn man einem kleinen Hund begegnet, sei er noch so klein, sollte man wissen, dass er einem beißen kann/könnte.

Und wenn ich eine abgezäunte Weide mit Tieren "betrete", dann sagt mir der gesunde Menachenverstand auch, dass ich diese im Auge behalten soll/te.

Oder ist man als Stadtmensch so dermaßen unwissend oder ungebildet?

Sofern man nicht in einer Höhle lebt/e, denke ich schon, dass man weiß/wissen müßte, das Tiere ein natürliches Verhalten an den Tag legen (könnten) und das von ihnen, ua weil sie schreckhaft sind, Mutterschutzinstinkte oder Abwehr- bzw Überlebensinstinkte haben, eine Gefahr für den Menschen ausgeht/ausgehen kann.
 
Wies ausschaut, wird da jetzt eh alles schnellstens gesetzlich umgebaut und angepasst: Eigenverantwortung der Wanderer, Versicherung der Weghalter, Rechtsschutz, pi pa po, das ganze Orchester.
Wenn dem richtigen Klientel der Hut brennt, geht sowas scheinbar auch bei uns ganz schnell.

was wird denn alles schnellstens gesetzlich umgebaut? hoffentlich nicht von Brüssel, sonst wirds teuer.


Der gesunde Menschenverstand ...

diese Zeiten sind vorbei. Wir leben in der Epoche der Gutmenschen-Moral, Gender-Debatten und Vollkasko-Mentalität. Vielleicht war die Kuh alleinerziehend oder hatte Migartionshintergrund?! Oder war sogar Veganer :D Die Weiden-Credibility der Kuh wird auf alle Fälle steigen :mexican:
 
was wird denn alles schnellstens gesetzlich umgebaut? hoffentlich nicht von Brüssel, sonst wirds teuer.

Nichts Genaues weiß man nicht. Werd bis zum Frühjahr auf jeden Fall noch fleißig Zeitungen lesen, gewisse Entscheider scheinen es plötzlich sehr eilig zu haben und wollen nach Möglichkeit eine Regelung bis zum Anfang der Sommersaison, entweder auf Bundes- oder Bundesländerebene. Ma guggn. Teuer wirds so oder so, auch ganz ohne Brüssel. :D

Mal wieder Edit:

So bisher auch noch nirgends gelesen, verschiebt die Argumentationsbasis bezüglich Verantwortung nun doch ein bisschen weiter weg von den Hundehaltern zu den Bauern. Sieht man mal wieder schön, wie der Ton die Musik macht, in der Tiroler Bauernzeitung TT klingt das ganz anders.. ^^
https://www.wienerzeitung.at/themen_channel/recht/recht/1019739_Mutterkuh-versus-Kampfhund.html
 
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Die Warnung am Zaun zeigt doch schon, dass der Landwirt seinen eigenen Kühen nicht getraut hat...
Was hätte er sonst noch machen sollen?
Anleinen?
Im Stall belassen?
Wegsperren?
Nachdem er eh Österreicher ist, in den Keller sperren?

Wenn das Schild nicht lesbar gewesen wäre, in einer anderen Sprache, an der falschen Stelle montiert wurde usw, dann würde ich es ja noch verstehen. Aber eine Warnung nicht ernst zu nehmen ist halt dann auch fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig.
 
Was hätte er sonst noch machen sollen?
Anleinen?
Im Stall belassen?
Wegsperren?
Nachdem er eh Österreicher ist, in den Keller sperren?

Wenn das Schild nicht lesbar gewesen wäre, in einer anderen Sprache, an der falschen Stelle montiert wurde usw, dann würde ich es ja noch verstehen. Aber eine Warnung nicht ernst zu nehmen ist halt dann auch fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig.
Ich hatte es schon mal geschrieben:
"Halten Sie den Hund an der Leine und leinen Sie ihn bei Gefahr sofort ab" wäre eine Handlungsempfehlung gewesen, mit der sich der Landwirt zumindest in Deutschland eventuell exkulpieren hätte können. Möglicherweise wäre es dann auch gar nicht erst zu dem tödlichen Ausgang gekommen.

Der Aufwand ein Schild aufzuhängen wäre der Gleiche gewesen und die Wahrscheinlichkeit, dass es zu dem tödlichen Unfalll gekommen wäre, wäre deutlich geringer gewesen.

Es ist auch gut möglich, dass die Frau aufgrund des Warnhinweises erst auf die wenig schlaue Idee gekommen ist, sich den Hund um die Hüfte zu binden, damit dieser sicher von den Kühen fern gehalten wird.

Ich finde den Beitrag vom ORF ganz aufschlussreich:
https://tvthek.orf.at/profile/Thema/11523190
 
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