Wenn du dich doch auÃerhalb von
eBay einzigst, was im übrigen gegen die
eBay Grundsätze verstöÃt, solltest du dir die Mühe machen, die Sachen vor Ort abzuholen. Vielleicht ist dir das eine Lehre.
Völlig irrelevant ob man sich in oder auÃerhalb von
Ebay einigt.
Nicht an der Grenze sondern tatsächlicher Betrug.
Anwalt, Polizei,
Ebay, alle Geschütze auffahren wenn er den Rahmen nicht zurück nimmt.
Polizei ist absoluter Unsinn. Es wird immer wieder kolportiert das wildes Anzeigen ohne beweisbaren Hintergrund irgendwelchen Druck ausübt...in Wirklichkeit ist es aber so das es den möglicherweise unbedarften Gegenüber in die professionelle Beratung bringt. Die wird ihm erzählen, dass er von den Mängeln nichts wusste und alles ordentlich beschrieben hat. Jeder Staatsanwalt wirft das direkt in den Müll und die Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gibt dem Angezeigten noch mehr Aufwind.
Nicht falsch verstehen: Wenn der Rahmen der Hinterbau in zwei Teilen da liegen würde, dann wäre es ein beweisbarer Betrug. Bei Kratzern und Dellen, ausgeschlagenen Lagern oder so kommt man damit einfach nicht durch.
Ebay ist hier mit Sicherheit der falsche Ansprechpartner! Es wurde verbotenerweise auÃerhalb
ebay gehandelt. Das widerspricht den
ebay agb, dem Zivilrecht und der Fairness gegenüber des bis dato Höchstbietenden.
Oh oh oh....die mächtigen
Ebay AGB....zahnloser Tieger von vorne bis hinten. Das ist Privatrecht und nichts anderes wird helfen.
An sich ist die Sache ja nicht gerade aussichtslos: Der Verkäufer hat einen deutlich anderen Zustand versprochen als eingehalten wurde. Unter anderem die Aussagen "Mikro-Kratzer" und "Keine Dellen" sind einfach nur falsch. Auch das Kaufdatum lässt eher einen anderen Zustand erwarten. Selbst wenn es zur Rückabwicklung nicht reicht, eine ordentliche Kaufpreisminderung ist drin!
Biete ihm an, dass du 400⬠zurück forderst. Und wenn er sich quer stellt, dann würde ich durchaus zum Anwalt gehen. Der Verkäufer hat falsche Angaben gemacht, da ist die Rechtslage eigentlich klar.
Unabhängig davon, dass sich auÃerhalb von
Ebay geeinigt wurde, habt ihr trotzdem einen rechtskräftigen Kaufvertrag. Nur wird eben nicht
Ebay als Vermittler auftreten, aber darauf kann man wohl auch verzichten ^^.
Ein kleines Anschwärzen bei
Ebay wäre als kleine Racheaktion vielleicht auch ganz nett ;-)
Beim falsch beschriebenen Zustand stimme ich dir zu. Sehe ich auch so, da sicher was drin. Bei der Forderung allerdings nicht.
Mein Weg bei der Einforderung einer Wertminderung wäre: Wertminderung von nem Gutachter (ein unabhängiger Radhändler wäre geeignet) feststellen lassen und mit FRISTSETZUNG einfordern. So habe ich erstens etwas in der Hand und zweitens kann ich die Anwaltskosten bei Gewinn vom Verkäufer fordern, da er nach Ablauf der Frist in Verzug ist.
Hoffentlich hast Du einen Kaufvertrag in schriftlicher Form mit dem Verkäufer gemacht? Falls ja, selbst eine Quittung auf der der Kaufgegenstand, vage Zustandsbeschreibung (gut und wenig gefahren....bla-bla-bla) genannt ist reicht aus.
Was sollen denn die Email mit dem Verkäufer anderes sein als ein schriftlicher Kaufvertrag? Was ist denn das für eine Frage?
Mit den Unterlagen gehst Du zu einem Anwalt der sich auf Schadensrecht spezialisiert hat. Der Mann soll ein entsprechendes Schreiben an den Verkäufer aufsetzen und per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer schicken.
1. Es ist kein Schadensrecht.
2. Der Anwalt weià im Gegensatz zu dir was zu tun ist
3. Ich frage mich wo der Unsinn mit dem Einschreiben mit Rückschein her kommt. Es hat schon immer ein einfaches Einschreiben ausgereicht. Zudem frage ich mich wozu man Geld für ein Einschreiben ausgeben muss wenn man bisher per kostenloser Email kommuniziert. Diese ist vor Gericht sogar wertvoller als ein Einschreiben, vor allem wenn der Gegenüber auch noch drauf antwortet.
Zeitnahe Bezahlung der Kaufpreisminderung von ca. 50 bis 60 Prozent vom Kaufpreis fordern.
Dir ist klar, dass du als erstens als Laie keine Rechtsberatung geben darfst und wenn du das tust wenigstens was sinnvolles da stehen sollte? Zeitnah ist keine Frist und einfach ca. 50 bis 60 Prozent vom Baum zu holen kann nach hinten los gehen.
Klage auf Zahlung der Kaufpreisminderung beim zuständigen Amtsgericht einreichen - Du wirst wahrscheinlich um EUR 200 bis 250 Abschlagszahlung an den Anwalt leisten müssen. Oder falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast kann die einspringen.
Du warst noch nie vor Gericht, oder? Kleine Nachhilfe: Sohlche Fälle werden, falls sowas überhaupt vor Gericht geht, vor Gericht zu 99% mit nem Vergleich abgeschlossen. Meinst du ernst ein Richter fällt ein Urteil über "Mountainbikegebrauchsspuren"?
Dann bist zu zwar ein paar hundert Euro vom Verkäufer reicher, aber dafür auch gleichzeitig ein paar hundert Euro ärmer, da du dann den Anwalt selber zahlst.
Die 200 Euro Abschlag hast du gerade mit dem Streitwert ausgerechnet?
Unbedingt beide Wege (Anzeige wegen möglichem Betrug und Klage auf Zahlung) zeitgleich einreichen. Das erhöht die Drohgebärde beim Verkäufer und kann manchmal zu einer schnellen Einigung führen
Vorallem weil der Verkäufer ja auch noch die Anwaltskosten bezahlen darf....
Wie oben hier das gleiche nochmal: Wir sind unter 900Euro. Da wird kaum ein Richter ein Urteil fällen und kein Staatsanwalt bei nem ersten Vorfall tätig werden. Insofern sollte man sehr genau überlegen und nachrechnen bevor man eskaliert und anzeigt oder klagt.
Hilfreich ist in dem Fall der Anzeige auch ein schriftliches Gutachten von einem Radlhändler der u.U. als offizieller Gutachter für Radsachen tätig ist über den tatsächlichen Zustand des Rades.
Der einzig sinnvolle Teil deines Posts.
Kann schon sein, dass er davon nichts wusste. Aber in dem Moment, wo er sagt, dass "nur Mikrokratzer, keine Dellen und nur ein bisschen Lackabplatzer" vorhanden sind, ist dies eine Beschreibung des Soll-Zustands. Weicht diese Beschreibung vom Ist-Zustand ab, kann der Kaufpreis gemindert werden, unabhängig davon ob der Kaufpreis angemessen war oder nicht.
Naja, die Minderung berechnet sich aus einer Formel in die der tatsächliche Wert, der vereinbarte Kaufpreis und der mangelfreie Wert eingehen. Insofern stimmt die Aussage nicht ganz.
Ich frage mich, wieso jetzt plötzlich in der Antwortmail von "Wir" die Rede ist? Ist es plötzlich ein Händler, der über
Ebay an der Steuer vorbei verkauft? Wird ja immer interessanter ^^
Dem würde ich nachgehen. Aber auch ein Händler darf selbstverständlich sein privates Rad privat verkaufen...
EDIT: Ich hab nochmal drübergeschaut, es wurde weder Rückgaberecht noch Gewährleistung ausgeschlossen. Genau kenne ich mich da nicht aus, aber diese ganzen witzigen Klauseln, die Privatverkäufer unter ihre Auktionen schreiben kommen doch daher, dass laut EU-Recht auch Privatverkäufer grundsätzlich Rückgabe nach Fernabsatzgesetz und Gewährleistung über 1 Jahr anbieten müssen, wenn sie es nicht explizit ausschlieÃen? Das wäre vielleicht auch ein Ansatzpunkt um Druck zu machen.
Das ist wirklich der optimale Ansatzpunkt. Rückgaberecht bei gewerbl. Verkäufer nicht ausgeschlossen -> Rückgabe möglich. Dann muss man nicht nen Richter suchen der über "Mountainbikegebrauchsspuren" streitet...
In dem Fall würde ich keine Fotos vom zerlegten Rad durch die Welt schicken, denn du darfst das Rad wie in einem Laden prüfen und zurück schicken. Nicht mehr und nicht weniger. Also auch nicht zerlegen.
Das Rückgaberecht ist wesentlich einfacher, sicherer und günstiger als sich über Sachmängel oder wie der Verkäufer meint "Mountainbikegebrauchsspuren" zu streiten. Allerdings nur bei gewerblichen Verkäufern möglich.
Die nicht ausgeschlossene Gewährleistung ist der Sargnagel für den Verkäufer. Dank der muss man nicht nur über verschwiegene Mängel streiten, sondern kann eben auch Dinge wie den Lagerschaden durchsetzen. Wenn sich der Verkäufer da noch quer stellt kann man das Rad von ner Werkstatt praktisch "durchreparieren" lassen. Darauf würde ich den Verkäufer hinweisen falls er mit der Rücknahme zickt.