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rgk7
Guest
Moin,
bin gestern Abend zu nem Kumpel gefahren, dort angekommen sehe ich folgenden Zettel an der Haustür:
Ich möchte Sie bitten alle Fahrräder, die noch in Benutzung sind, bis zum 31. Oktober 2006 mit Namen des Besitzers zu beschriften ( sichtbar am Fahrradlenker).
Danach werden alle nicht beschrifteten Fahrräder antsorgt.
Ihr Hausmeister.
Kennt sich jemand mit Mietrecht aus bzw. die betreffenden §en? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht:
Mein Kumpel und besonders ich als Gast sehen das irgendwo nicht so ganz ein.
Was meint Ihr?
Gruß
bin gestern Abend zu nem Kumpel gefahren, dort angekommen sehe ich folgenden Zettel an der Haustür:
Ich möchte Sie bitten alle Fahrräder, die noch in Benutzung sind, bis zum 31. Oktober 2006 mit Namen des Besitzers zu beschriften ( sichtbar am Fahrradlenker).
Danach werden alle nicht beschrifteten Fahrräder antsorgt.
Ihr Hausmeister.
Kennt sich jemand mit Mietrecht aus bzw. die betreffenden §en? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht:
Mein Kumpel und besonders ich als Gast sehen das irgendwo nicht so ganz ein.
Was meint Ihr?
Gruß