Nachschlag
Wenn jemand verunsichert ist, wer auf Behördenseite denn gemeint ist Angebote für Mountainbiker zu machen, ist die Antwort relativ einfach. Wer stand denn in den vergangenen fünf, zehn oder mehr Jahre in der Pflicht Wegekonzeptionen und Besucherlenkungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen? Da waren und sind explizit die Kommunen in der Pflicht. In Neustadt/Weinstr. hat man damit die Tourist GmbH beauftragt. Was wurde geplant und umgesetzt? Wanderwegeideen mit Premium- oder Prädikatswegen. Der Wunschgast war der Wanderer. Den hat man bedient. Wie kam man eigentlich auf die schlanke Idee, dass man eine Besuchergruppe, die für ach so viele Konflikte mit den Wanderern sorgt, in der Planung komplett außen vor lässt? Wenig zielführend ist ebenso eine Planung nach dem Motto „Jetzt machen wir erstmal die Wanderer und dann schauen wir was übrig bleibt.“. Es ist komplett egal, ob die MTBler legal oder illegal da sind. Sie sind einfach präsent und wenn ich dort etwas erreichen will, was über ein stumpfes Verbot oder Ausgrenzung hinausgeht, müssen sie von Beginn an berücksichtigt sein. Letztendlich führt eine gesamthafte Planung dazu, dass sich selbst das Angebot der Wanderer verbessert, wenn zum Beispiel dort wo möglich und erforderlich getrennte Wegeführungen realisiert werden.
Da sind wir an einem springenden Punkt. Es ist nicht sinnvoll das Postulat „Weniger Wege im Wald“ ungeprüft fortzuführen. Wir sind 10 oder 15 Jahre weiter. Wir haben aus dem größeren Besucherdruck durch Corona zu lernen. Wir müssen neue technische Entwicklungen wie das E-Bike berücksichtigen.
Ein mögliches Zielbild
1. Ein attraktives legales Angebot für abfahrtsorientiertes Mountainbiken am Haardtrand. Mehrere legale Strecken an mehreren Spots wie Bismarckturm, Eckkopf, Weinbiet und Kalmitgebiet. Wo sinnvoll und möglich ist an Brennpunkten ein separates Streckenangebot umzusetzen.
2. Ein ebenso attraktives Angebot für Tourenbiker im Stile eines weiterentwickelten Profils der Strecken des MTB-Parks-Pfälzerwald. Ob dieser sich daran beteiligt, ist relativ egal. Es wird kommen. Je attraktiver das Angebot um so größer die Lenkungswirkung.
Mit diesen Angeboten kann eine relevante Lenkungswirkung erreicht werden.
Welche Spielregeln sollten gelten?
1. Alle Waldbesucher verhalten sich respektvoll gegenüber der Natur und anderen Besuchern.
2. Ausschlussräume wie Kernzonen werden in ihrem jeweiligen Schutzziel erklärt. Schutzzonen werden respektiert.
3. Illegale gebaute Strecken werden zurückgebaut.
4. Kommunen und Tourismusorganisationen sind Träger der Strecken. MTB-Vereine übernehmen die Streckenbetreuung.
5. Das Befahren aller Wege ist Bestandteil des MTB-Sports. Eine Beschränkung ausschließlich auf beschilderte Routen findet nicht statt.
6. Die in der Biosphärenreservatsverordnung festgeschriebene Regelung zur Genehmigungspflicht von Radveranstaltungen findet ihre Anwendung für Veranstaltungen wie den Marathon in Neustadt, Gäsbock- und Wasgaumarathon, Höllenbergtrophy oder Schlaflos im
Sattel. Ausfahrten von Kleingruppen bleiben ohne Genehmigungsverfahren.
Wahrscheinlich noch nicht fertig.