Vielleicht sollten wir damit anfangen, Dopingsperren nicht mehr mit Mordurteilen gleichzustellen? Ansonsten finde ich das Verkehrsrecht durchaus spannend als Vergleich: werde ich geblitzt kommt die Strafe direkt per Post, vollkommen ohne Gerichts- oder Beweissicherungsverfahren. Das Gerichtsverfahren gibt es erst, wenn man Widerspruch einlegt. Legt man Widerspruch ein, gibt es keine Strafe bis zum Urteil. Gibt es ein Urteil, gilt die Strafe ab dem Urteil.
Beim Doping ist es dagegen so: es wird ein Verstoß festgestellt mittels Test. Dann wird beraten, was man mit diesem Ergebnis am besten macht. Dann bekommt der betroffene Athlet die Möglichkeit, sich zu erklären (oftmals ohne Fristsetzung). Dann arbeitet ein Heer an Anwälten die Ausreden sowie die Klageandrohung bei nicht 100% wasserdichter Argumentation im Falle einer Sperre aus. Ungefähr zum Zeitpunkt der zu erwartenden Sperre sagt der Sportler dann "ok, war doof, aber keine Absicht, wirklich!" und wird im Nachhinein für die bereits vergangene Zeit gesperrt.
So, wie ich den vorliegenden Fall verstehe, wäre Rude weiterhin startberechtigt gewesen, hat aber freiwillig auf Starts verzichtet. Analog zum Führerscheinentzug könnte man aber dem Verkehrsrichter schwerlich beibringen, dass man ja bereits seit Monaten nur noch Bahn fährt und er das deswegen bitte berücksichtigen möge. Hier also eine komplette Winterpause sowie freiwilligen Startverzicht vollumfänglich nachträglich zu berücksichtigen, halte ich für suboptimal im Sinne des Sports. Formaljuristisch mag das i.O. sein, für den Sport aber ist das eine katastrophale Wirkung.