...keine schlechte Idee
Respekt!
ja und nein. die idee und umsetzung ist toll aber er hat die rechtliche seite nicht beachtet. den er fährt mit gasgriff und ohne sensor wie es beim pedelec eigentlich vorschrift ist. das kann dann mal ganz schön teuer werden wenn die polizei sich das mal genauer anschaut.
4. E-Bike bis 500 Watt, mit Gasgriff und ohne Geschwindigkeits -beschränkung.
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Während die unter der Pedelec-Kategorie 1 und 2 zusammengefassten Elektroräder regulär als Fahrrad gelten, gelten die Elektroräder der Pedelec-Kategorie 3 und E-Bikes der Kategorie 4 als eine Art Kleinkrafträder, bei denen sich die Hersteller um die Typgenehmigung und die Betriebserlaubnis kümmern müssen. Individuelle Umbauten, wie sie beim herkömmlichen Fahrrad nicht weiter problematisch sind, müssen bei diesen Elektrorädernden den im Fahrzeugschein festgehaltenen Parametern entsprechen. Das betrifft Reflektoren, Antriebsübersetzung, Reifenprofile und -größen, Rückspiegel sowie äußere Abmessung des Fahrzeugs (die beispielsweise durch einen Lenkerwechsel verändert werden kann).
Pedelecs der Kategorien 2, 3 und der E-Bikes der Kategorie 4 benötigen zudem einen Mofaführerschein, wenn sie nach dem 1.4.1965 geboren sind (ist in der Auto-Fahrerlaubnis enthalten). Pedelecs der Kategorie 3 und E-Bikes der Kategorie 4 brauchen zudem ein Versicherungskennzeichen.
Welche weiteren Vorschriften bei den verschiedenen Elektrorädern beachtet werden müssen, erfahren Sie auf der nächsten Seite
das kann dann ganz schnell ein schuss nach hinten werden ud das konto wird dann schnell leer. ganz abgesehen davon, wenn es zu einem unfall (was wir ihm nicht wünschen) kommt. er muss nicht mal selber schuld sein, aber versicherungen sind immer schnell dabei, wenn sie einen grund finden nicht zu zahlen.