Hallo zusammen,
@Hugo
Was könnte der Händler dafür, wenn die Gabel defekt ist?
Für das Produkt muss der _Hersteller_ haften!
Habe ich so auch schon mehrfach geschrieben!
Also hat der Händler mit der Schadensregulierung eigentlich nix zu tun. Das einzige was er machen kann und muss, ist die Gabel auszutauschen (weil die Gabel im Gewährleistungszeitraum ausgefallen ist). Er hat ja einen gültigen Vertrag mit dem Händler. Der restliche Schaden geht den Händler rein gaar nix an. Da muss dann der Hersteller "herhalten". (Vertragsrecht mit dem Händler und Produkthaftung des Herstellers)
@RenoRulez
Wieso ist das "grob fahrlässig" von Seiten des Herstellers?
Das ist so falsch!
Gruss,
Jero
@Hugo
Tja, da lohnt sichs beim händler um die ecke zu kaufen, du hast jemand dem du persöhnl. ich den aller wertesten treten kannst wenn dir was nicht passt...
Was könnte der Händler dafür, wenn die Gabel defekt ist?
Für das Produkt muss der _Hersteller_ haften!
Habe ich so auch schon mehrfach geschrieben!
Also hat der Händler mit der Schadensregulierung eigentlich nix zu tun. Das einzige was er machen kann und muss, ist die Gabel auszutauschen (weil die Gabel im Gewährleistungszeitraum ausgefallen ist). Er hat ja einen gültigen Vertrag mit dem Händler. Der restliche Schaden geht den Händler rein gaar nix an. Da muss dann der Hersteller "herhalten". (Vertragsrecht mit dem Händler und Produkthaftung des Herstellers)
@RenoRulez
Sie sollen sich um das Problem kümmern,weil wenn der Bruch wirklich so ohne selberverschulden gekommen ist, dann ist das GROB fahrlässig.
Wieso ist das "grob fahrlässig" von Seiten des Herstellers?
Das ist so falsch!
Gruss,
Jero