Hast du Dir die Artikel überhaupt durchgelesen?
Wenn man die schon als Argument anführt.....
Beim Zedler steht doch im ersten Satz unter Die Gesetzeslage:
"All das mag man abtun, aber die europaweit geltenden Gesetze dürfen vom Radhändler keinesfalls außer acht gelassen werden."
Beim Brust geht es drunter und drüber. Einmal reden die vom Händler und dann wieder vom Selbstumbau. Trennen aber nie klar und suggerieren ein falsches Bild.
Der Artikel ist für Laien meiner Meinung nach absichtlich missleitend.
Unter Maschinenrichtlinie steht allerdings selbst da:
"Grundsätzlich muss jedem Pedelec, das innerhalb der EU verkauft wird, eine EU-Konformitätserklärung beiliegen."
@Balu. Entschuldige meine Ausdrucksweise.
Aber hast du Ahnung und willst hier rumtrollen?
Oder hast du keine Ahnung und schaffst es nicht richtig zu lesen?
„Auch Pedelecs, die von Privatpersonen zum Eigengebrauch gebaut werden und außerhalb eines Privatgeländes benutzt werden, unterliegen der Maschinen- und EMV-Richtlinie und müssen gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden. Dies schließt auch ein CE-konformes Typenschild am Pedelec mit ein.“
Quelle: ZIV (Zweirad Industrie Verband)
Nachtrag: die originale Textpassage aus der MRL. Artikel 2, Absatz i:
"Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet."
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