Grunewald Fahrer treffen sich hier täglich...

Ich war lange nicht mehr im Grunewald unterwegs. Das Bild hat Nils heute gepostet...
 

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Das war auch meine Sorge als ich von den aktuellen Ereignissen gelesen habe. Stehe kurz vor nem neuen Bike. Das wäre echt oll. :)

Hoffe das beruhigt sich wieder.
 
In der MTB Berlin Gruppe auf Facebook gibt es einige Diskussionen dazu. Es macht Sinn, sich zu organisieren, da der Haussegen schief hängt.
 

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Ja sapperlot, welche Laus ist denn hier den Berliner Forsten (hier wohl, da zuständig für den nördlichen Grunewald: Revierförsterei Eichkamp) über die Leber gelaufen?
Das ging doch jetzt jahrzehntelang gut!

Putzig finde ich ja die Begründung, jetzt als Teilaspekt: 'das Benutzen von SingleTrails zerstört die Natur, was das Ökosystem verändert und die Tiere abwandern lässt.'
Dazu nur kurz tagesaktuell heute im Tagesspiegel ein Zitat aus dem Berliner Waldschadensbericht 2019: 'Nicht einmal jeder zehnte Baum ist gesund, mehr als ein Drittel des Waldes weist deutliche Schäden auf'. Aber wegen Dürre, nicht wegen Radfahrern...

Kurz zu meiner laienhaften rechtlichen Einschätzung:
das Befahren darf nach §15 des Berliner Landeswaldgesetzes nicht eingeschränkt werden:
§ 15 LWaldG – Radfahrer und Waldbesucher mit Krankenfahrstühlen (zu § 14 des Bundeswaldgesetzes)
(1) Radfahrer dürfen alle Waldwege (Straßen und Wege) benutzen. Ausgenommen sind Uferpromenaden, soweit dort das Radfahren nicht ausnahmsweise durch die Behörde Berliner Forsten erlaubt ist. Fußgänger haben Vorrang. Die Behörde Berliner Forsten kann für das Radfahren außerhalb von Waldwegen Flächen ausweisen.


Die Ordnungswidrigkeit bis 10k€ für Buddeln hingegen ist gerechtfertigt:
§ 23 LWaldG – Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
5. den Wald sonst in einer anderen als der in § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1, §§ 15 und 16 vorgesehenen Art benutzt, ohne dazu berechtigt zu sein.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Quelle: lexsoft.de

Das im Plakat angeführte 'Naturschutzrecht' gibt es m.E. so nicht, sehr wohl aber das Berliner Naturschutzgesetz, das in §42 eine Einschränkung des Betretungsrechts vorsieht:
§42 Einschränkungen des Rechts zum Betreten der freien Landschaft
(2) Zur Wahrung überwiegender Interessen der Allgemeinheit, insbesondere aus wichtigen Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, kann die zuständige Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege eine Fläche oder einen Weg von Amts wegen sperren.
Quelle: http://gesetze.berlin.de/
So eine Sperrung muss aber dann von der Naturschutzbehörde ausgesprochen werden, und nicht von der Forstverwaltung. Und wäre dann für alle Nutzergruppen (also neben Radfahrern auch Fußgänger) gültig.

Ich reg mich deshalb so auf, weil überall in der Republik auf einmal jeder Gemeindevorsteher meint, offizielle Schilder ohne Rechtsgrundlage aufstellen zu dürfen, die das Radfahren auf bestimmten Wegen einfach verbieten. Und dann muss man diese aufwändig wegklagen.
Da ist das Schildchen von den Berliner Forsten geradezu niedlich...

Ich frage mich nur, warum gerade jetzt. Corona-bedingte Übernutzung der Trails?
 
Ich glaube, dass das Schild mit Photoshop (Symbole von Website der BF geklaut etc) von einem Anwohner erstellt wurde um ein wenig die Mtbiker zu ärgern. Glaube nicht, dass das was offizielles ist.
 
ch glaube, dass das Schild mit Photoshop (Symbole von Website der BF geklaut etc) von einem Anwohner erstellt wurde um ein wenig die Mtbiker zu ärgern. Glaube nicht, dass das was offizielles ist.
Da ist nicht richtig. Das Schild ist vom Forst.

@komamati-san: Eine wesentliche Regelung hast Du vergessen. Es gibt eine LSG VO unter die der gesamte Grunewald fällt (auch der gesamte Teufelsberg). Die VO findest Du hier:https://www.berlin.de/senuvk/natur_...loads/rechtsgrundlagen/landesvo/lsg/lsg38.pdf
 
Auch dort kann ich den Punkt nicht finden, der das Befahren von Wegen, welcher Beschaffenheit auch immer, verbietet, solange sie nicht offiziell gesperrt sind?
Ich finde da auch nichts bezüglich Fahrradfahren, was nicht schon im Waldgesetz stünde. Außer, wenn man es haarklein nimmt §6 ('verbotene Handlungen')(2).12, dass die Bodendecke nicht verfestigt werden darf.
Bekanntermaßen machen das Spaziergänger/Jogger auch, nur anders.

Die ganze Verordnung liest sich für mich lächerlich, vor dem Hintergrund:
-ca 50% der Hundebesitzer lassen ihre Wuffis im Grunewald(West) ohne Leine laufen. Ich durfte mal eines Sonntag Morgens angucken, wie ein Rottweiler (ohne Leine und Herrchen, natürlich) ein Rotwild gejagt hat. Ein Bild wie auf einem Ölschinken im Jagdschloss Grunewald!
-Lärm und Party: Der Publikumsverkehr zu den Betreibern der Abhörstation, und was seit 2 Jahren auf der Insel Lindwerder teilweise abgeht.
:lol:
 
Nun ja, wie Gesetze / VO und deren Durchsetzung so sind, das erlebt man ja tagtäglich... es hilft uns aber nicht in der aktuellen Betrachtung, auf andere zu zeigen.
 
Hi, ich bin vom 26-28 in Berlin und wollte das Bike mit nehmen und im Grunewald fahren. Gibts da Gruppen, wo man mitfahren kann?
 
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