Lupine StraßenLampen: SL, SL (A)F, SL Nano (A)F, SL Mono, SL (A)X

Wobei mir die AF bei unserer gemeinsamen Ausfahrt gut gefallen hat (oder hattest Du immer beide Lampen an?).
Nein, nur einmal Ausversehen. Wenn Du Dir einen genaueren Eindruck machen willst, kannst Du Dir die Lampe ja mal für ein paar Ausfahrten leihen..
Gerade auf Waldwegen oder von hoher Vegetation umgebenen Pfaden macht sich die SL AF auch ziemlich gut. Nur das Fernlicht verpufft auf der Straße m.M.n. ziemlich nutzlos (aber ich stelle meine Lampe auch so ein, dass das Abblendlicht auf 40-60 m Reichweite kommt)
 

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Re: Lupine StraßenLampen: SL, SL (A)F, SL Nano (A)F, SL Mono, SL (A)X
Nein, nur einmal Ausversehen. Wenn Du Dir einen genaueren Eindruck machen willst, kannst Du Dir die Lampe ja mal für ein paar Ausfahrten leihen..
Gerade auf Waldwegen oder von hoher Vegetation umgebenen Pfaden macht sich die SL AF auch ziemlich gut. Nur das Fernlicht verpufft auf der Straße m.M.n. ziemlich nutzlos (aber ich stelle meine Lampe auch so ein, dass das Abblendlicht auf 40-60 m Reichweite kommt)
40-60 Meter? Ist das denn noch blendfrei? Ich stelle meine B01 auf 12 Meter.
 
Wenn das Fernlicht der SF-AF auf der Strasse "verpufft" ist diese Lampe definitiv zum hoch eingestellt. Kann man dann gleich eine Stirnlampen nehmen, der Blendeffekt für die anderen Verkehrsteilnehmer dürfte identisch sein.

Ist ja eigentlich nicht schwer die Lampe blendfrei zu justieren, sofern man da überhaupt Interesse hat, was ich bei einigen bezweifle. Aber wozu dann eine StVo Lampe kaufen?
 
Wenn das Fernlicht der SF-AF auf der Strasse "verpufft" ist diese Lampe definitiv zum hoch eingestellt.
Nein denn solange man die H/D Grenze noch auf der Straße sieht, ist da nix zu hoch eingestellt. Und dass ist bei mir der Fall.
Das Fernlicht verpufft in dieser Einstellung aufgrund des minimalen horizontalen Abstands zwischen dem zwei LED Reihen, der durch die Linse vergrößert wird und dann im FL erst mal zu recht dunklem Bereich direkt über der H/D Grenze des (dann stark gedimmten) ABL führt. Stört nur auf der Straße, nicht im Wald (da wirft genug Vegetation Licht zurück).
 
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Ich seh beim Fernlicht schon einen Unterschied, nämlich weniger nutzbare Reichweite auf der Straße und eben ein paar angestrahlt Bäume am Straßenrand. Das kann man im Nachbarfaden anhand der Beamshots schön sehen (Post 52)

Wenn ich die Lampe so einstelle, dass ich im Fernlicht merklichen Reichweitenzuwachs auf der Straße habe, dann ist mir das Abblendlicht viel zu kurz eingestellt...
 
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aber ich stelle meine Lampe auch so ein, dass das Abblendlicht auf 40-60 m Reichweite kommt
Ich finde diese '40-50m' Einstellung für ein Rad aber auch ziemlich fragwürdig. Bei mehr als 15m wird's sinnfrei.
Denn:

1. bei so einer Einstellung 40-50m würde sich viel zu viel Licht über die Strecke verteilen.
2. bei Fahrbahn-Unebenheiten würden immer wieder Fußgänger und der Gegenverkehr geblendet werden.
3. eine nicht StVZO-konforme Nutzung wg. vorsätzlich falscher Einstellung der HD-Grenze ist ziemlich sinnfrei. Zur Erinnerung: auf 5 m etwa die halbe Höhe der HD-Grenze (nach dem Aufsitzen auf dem Rad).
4. bei so einer hohen Einstellung muss dann natürlich das Fernlicht auch zu hoch stehen, das geht gar nicht anders.
 
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Und wie machen das die ganzen Autos? Da ist das Abblendlicht idR auch auf ca 40-50 m eingestellt. Geht auch ohne blenden. Bei 10-15 m bin ich doch im Blindflug unterwegs, wenns mit 30,35 kmh durchs Dorf geht. Ich schau bei der Einstellung immer, dass die Hell-Dunkel unter den Köpfen von Autofahrern und Fussvolk ist, dann blendet auch nix, auch bei 40m Reichweite
 
Und wie machen das die ganzen Autos?
Bei den Autos läuft das über einen ständigen automatischen Niveauausgleich per Servomotor am Scheinwerfer. Das ist gesetzliche Pflicht bei so hellen Scheinwerfern heute.

Bei 10-15 m bin ich doch im Blindflug unterwegs
Ich glaube, du soltest mal realistisch eine Strecke von 15m vor dem Rad abmessen. Das ist weiter als du vielleicht denkst.
Die Einstellung von hoechstens 15m sollte man aber auf dem Rad sitzend machen, weil dabei die Federgabel etwas eintauchen wird und die eingestellte Höhe nach unten verstellt.

dann blendet auch nix, auch bei 40m Reichweite
Witzig, so etwas behaupten immer die, die vorsätzlich die Gesetze umgehen wollen. Aber wehe, sie stehen selbst vor der blendenden Lampe, dann gibt's aber .... :awesome:
 
40-60 Meter? Ist das denn noch blendfrei? Ich stelle meine B01 auf 12 Meter.
Die B01 blendet auf 12 Meter schon enorm, die Lupine bei 60 Meter noch nicht.

Ich finde diese '40-50m' Einstellung für ein Rad aber auch ziemlich fragwürdig. Bei mehr als 15m wird's sinnfrei.
Sehe ich genau umgekehrt. Nur 15m halte ich für komplett sinnfrei, denn die sind bei zügiger Fahrt in weniger als 1,5 Sekunden durchfahren, das reicht kaum um vernünftig zu reagieren. Wenn man bergab fährt sogar deutlich unter 1 Sekunde, was man als übliche Reaktionszeit annimmt.

Ich stelle meine Lampen auch immer so auf um die 40m ein, da ist man ausreichend beleuchtet und blendet niemanden.

1. bei so einer Einstellung 40-50m würde sich viel zu viel Licht über die Strecke verteilen.
Wieso zu viel? Verstehe ich nicht, den Einwand.

2. bei Fahrbahn-Unebenheiten würden immer wieder Fußgänger und der Gegenverkehr geblendet werden.
Der Unterschied in der Ausrichtung zwischen 15m und 40m ist geringer als der zwischen ein- und ausgefederter Gabel. Wenn das der Maßstab ist, dürfte man keine Lampe am Lenker von Rädern mit Federgabel montieren.

3. eine nicht StVZO-konforme Nutzung wg. vorsätzlich falscher Einstellung der HD-Grenze ist ziemlich sinnfrei. Zur Erinnerung: auf 5 m etwa die halbe Höhe der HD-Grenze (nach dem Aufsitzen auf dem Rad).
Die 5m Regel war schon immer Quatsch und ist auch schon längst aus der StVZO verschwunden. Das Einstellen des Scheinwerfers auf eine brauchbare Reichweite von um die 50m ist durchaus StVZO Konform und blendet niemanden.

Bei den Autos läuft das über einen ständigen automatischen Niveauausgleich per Servomotor am Scheinwerfer. Das ist gesetzliche Pflicht bei so hellen Scheinwerfern heute.
Ist es nicht. Für Halogenscheinwerfer ist das nicht vorgeschrieben und ein einzelner H7 Scheinwerfer liefert 1.500lm, das Abblendlicht eines Autos also ca. 3.000lm. ganz ohne automatischen Niveauausgleich.

Solche Leuchtkanonen gibts es noch nicht als StVZO Version für Fahrräder. Wirds wohl auch auf absehbare Zeit nicht geben, weil die zulässigen Blendwerte zur Fahrräder niedriger sind.
 
Bei 10-15 m bin ich doch im Blindflug unterwegs, wenns mit 30,35 kmh durchs Dorf geht.
Exakt. Das sind ca. 10m/s und bergab gehts durchaus auch mal doppelt so schnell.

Ich schau bei der Einstellung immer, dass die Hell-Dunkel unter den Köpfen von Autofahrern und Fussvolk ist, dann blendet auch nix, auch bei 40m Reichweite
So mach ich das auch. Bei unebenem Untergrund ist eine kurzzeitige Blendung wohl nie völlig auszuschliessen, aber das gilt genauso auch dann, wenn der SW auf 15m ausgerichtet ist. Hat man an einem gefederten Rad den SW am Lenker montiert und fährt kurz freihändig oder die Gabel federt aus, hat man nochmal ne deutlich stärkere Blendung.

Wenn Fahrradlampen mal die 5.000lm+ haben, bei denen am Auto eine automatische Niveauregulierung vorgeschrieben ist, dann würde sowas am Fahrrad auch Sinn ergeben. Da sind wir aber selbst bei den Top-Lampen noch um Faktor 5-10 weg. Aktuell erreichen selbst die besten Lupines im Abblendlicht gerade mal so das Niveau uralter H4 Scheinwerfer.
 
Und was soll das Ding nachregeln, wenn der Beladungszustand nicht verändert wird? Wankbewegungen beim Bremsen und Beschleunigen? Dafür ist das Teil zu lahm
Man könnte den Einfederungszustand der Gabel ausgleichen. Da müsste die Regelung aber tatsächlich extrem schnell sein.

Ist aber auch gar nicht nötig, denn auch am Auto funktioniert die Niveauregulierung nur eingeschränkt gut. An Kuppen blenden auch diese Scheinwerfer den entgegenkommenden Bergaufverkehr. Das wird etwas mitigiert, da die Leuchtcharakteristik asymmetrisch ist und auf der linken Seite kürzer leuchtet. Das hat man beim Fahrrad nicht.
 
Witzig, so etwas behaupten immer die, die vorsätzlich die Gesetze umgehen wollen. Aber wehe, sie stehen selbst vor der blendenden Lampe, dann gibt's aber .... :awesome:
Wenn ich mein Licht so einstell, dass es Sinn macht, umgehe ich Gesetze, interessante Theorie. Da blendet jede falsch eingestellte 10€ Stvo Funzel mehr, als eine richtig eingestellte SLAX.
 
Ist es nicht. Für Halogenscheinwerfer ist das nicht vorgeschrieben und ein einzelner H7 Scheinwerfer
Halogenscheinwerfer sind schon seit so vielen Jahren total veraltet. Gute Güte .... :D
Bei solchen Funzeln ist eine automatische Regelung auch überflüssig. Da reicht was Manuelles zum Regeln, wg. einer Zuladung.

Seit so, so vielen Jahren gibt es schon die Xenon-Scheinwerfer, die nicht ohne eine elektronisch gesteuerte Niveauregulierung betrieben werden dürfen, z.B. bei Durchfahren einer Senke oder einer erhobenen Fahrbahnstelle, wg. der extremen Blendwirkung.

Und auch schon seit ein paar Jahren gibt's bereits die LED-Scheinwerfer für's Auto, die ohne eine elektronisch gesteuerte Regulierung noch verheerender blenden würden, als die Xenons.
 
Es ging um die vorgeschriebene Niveauregulierung, die für moderne Scheinwerfer gesetzliche Pflicht ist, was du überhaupt nicht so siehst.
Also ... ich meine keine Oldtimer. ;)
 
Hab ich das etwa geschrieben? Probierst du gerade 'neue Wahrheiten', so wie mit den steinalten Halogenscheinwerfern und Niveauregulierung? Das habe ich auch nicht geschrieben. :D
 
Halogenscheinwerfer sind schon seit so vielen Jahren total veraltet. Gute Güte .... :D
Bei solchen Funzeln ist eine automatische Regelung auch überflüssig. Da reicht was Manuelles zum Regeln, wg. einer Zuladung.

Seit so, so vielen Jahren gibt es schon die Xenon-Scheinwerfer, die nicht ohne eine elektronisch gesteuerte Niveauregulierung betrieben werden dürfen, z.B. bei Durchfahren einer Senke oder einer erhobenen Fahrbahnstelle, wg. der extremen Blendwirkung.

Und auch schon seit ein paar Jahren gibt's bereits die LED-Scheinwerfer für's Auto, die ohne eine elektronisch gesteuerte Regulierung noch verheerender blenden würden, als die Xenons.
Wenn du schon solche Behauptungen aufstelltst, sollten diese wenigstens der Wahrheit entsprechen.
Es gibt etliche Fahrzeuge auf dem Markt, die Led oder Xenonscheinwerfer mit manueller Niveauregulierung verbaut haben. Es ist erst ab einer Leistung vom 2000 lumen gesetzlich vorgeschrieben, dass eine automatische Leuchtweitenregelung und Scheinwerferwaschanlage verbaut ist.
Diese automatische Leuchtweitenregelung gleicht die Höhe der Scheinwerfer an den Beladungszustand an, sonst macht die gar nix. Hast du schon mal unter ein Auto geschaut, wie das ganze funktioniert? Dann würdest du keinen solchen Schmarrn schreiben.
 
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