mal rechtliches Geplänkel: was darf die Polizei eigentlich?

Warum das Machtspiel während einer Ampelphase? Nochmal es geht um wenige Sekunden.
Mal rein Hypothetisch,
die Strecke ist für Autorennen bekannt.
Die Polizei muss das unterbinden, und stellt sich zur Kontrolle dort hin.
Dann stellt sich jemand direkt vor das Messgerät (um seinen Kumpanen ungehinderte Durchfahrt zu gewähren).
Ob die Ampel für KFZ grad rot ist, ist den Rasern bekanntlich egal.

Du wirst es aber erst wissen, wenn du direkt fragst.
 
Woher eigentlich die ganze Sympathie für die armen Polizisten, die für ganze fünf Sekunden gefühlt von Ihrer Arbeit abgehalten wurden, weil ein böser Radler bei rot an der Ampel gehalten hat? Kann es sein, dass sich hier gezielt die blaue Fraktion versammelt?
Bis dahin konnte man dich irgendwie ernst nehmen.

Aber mei, was hab ich hier auch anderes erwartet... War wohl so eine Art Masochismus...
Ab da wars peinlich.

Ich weiss nicht so recht, aber für mich sehe da wieder mal so einen typisch neu-deutschen Diskussionsversuch, sich auch noch mit Polizisten anlegen zu wollen.
☝️Das trifft es wohl ziemlich im Kern. Und weil dir keiner Beifall klatscht sind alle doof. :D
 
Meine Herrn.

Da erzählst du leider Quatsch. Gegen jeden Verwaltungsakt kannst du am Verwaltungsgericht klagen.
Du hast leider keine Ahnung von Verwaltungshandeln / Verwaltungsrecht. Ich sprach nicht von VA's, sondern von Verantwortung für Handlungen bzw. Nichthandlungen. Denn nicht jede Handlung eines öffentlichen Bediensteten ist ein VA. - Was dann?
Außerdem können durch VA's die Rechte des davon Betroffenen verletzt werden. Auch dann gibt es so gut wie keine Handhabe dagegen.

Dieses Problem ist unter Verfassungs- und Verwaltungsrechtlern übrigens einschlägig bekannt und wird da und dort auch diskutiert, ist aber nur politisch zu lösen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal. Es geht darum, dass ich für eine ganze Rotlichtphase (die auch für die Autofahrer gilt, die in meiner Richtung unterwegs sind und gemessen werden) da im Weg gestanden habe.
Evtl. ging es bei der Aktion (Blitzer direkt an der Ampel) nicht um Geschwindigkeitsvergehen, sondern um Missachtung der roten Ampel. Die Kreuzungssituation könnte ich mir da schon verlockend vorstellen, bei Gelb nochmal Gas zu geben.
Und dann bist Du eben genau so gestanden, dass das nicht geblitzt werden konnte und wurdest deshalb weitergewunken.
 
You missed the point: you are in Bavaria - unnecessarily.

Und was am wichtigsten ist: selbst wenn ein Beamter (Polizist oder nicht) oder Angestellter im öffentlichen Dienst einen krassen Fehler macht, gibt es so gut wie kein rechtliches Mittel, dagegen vorzugehen. Von Straftaten natürlich abgesehen. - Obwohl, selbst dann kommt oft nichts bei rum.
Fehler... dagegen vorgehen...

Du hast leider keine Ahnung von Verwaltungshandeln / Verwaltungsrecht. Ich sprach nicht von VA's, sondern von Verantwortung für Handlungen bzw. Nichthandlungen. Denn nicht jede Handlung eines öffentlichen Bediensteten ist ein VA. - Was dann?
Außerdem können durch VA's die Rechte des davon Betroffenen verletzt werden. Auch dann gibt es so gut wie keine Handhabe dagegen.

Dieses Problem ist unter Verfassungs- und Verwaltungsrechtlern übrigens einschlägig bekannt und wird da und dort auch diskutiert, ist aber nur politisch zu lösen.
Rechte verletzt werden... keine Handhabe...
... Verantwortung...

Du vermischt verschiedene Begriffe. Die Verantwortlichkeit eines Angestellten oder Beamten im Verhältnis zu seinem Dienstherrn hat nichts damit zu tun gehen "krasse Fehler" vorzugehen.

Man kann praktisch gegen jedes Handeln oder Nichthandeln klagen, auch wenn es einen Realakt und keinen Verwaltungsakt betrifft.

Man kann gegen den VA des Polizisten hier im Fall also klagen, da wird festgestellt ob er rechtmäßig oder rechtswidrig war. Das hat aber nichts mit dem zutun, was dem dann im Innenverhältnis zu seinem Dienstherrn passiert ("Verantwortung").
 
ok. lässt habe ich vielleicht nicht toll beschrieben. Auto stand so in der Wiese quer zur Straße und hinter noch etwas weiter in den Weg hineinragend das Messgerät. Meine Ampel ist rot geworden, also musste ich direkt davor stehen bleiben.

Anhang anzeigen 2107596

Polizist > Ampel > Schilder > Rechts vor Links

muss sich der Polizist dafür aber nicht vorher ein Bild davon machen, ob die Straße überhaupt gesichert ist? Für mich kommt die Reihenfolge zum tragen, wenn der Polizist auf der Kreuzung steht und den Verkehr beobachtet bzw. regelt. Nicht, wenn er mit dem Rücken zur Kreuzung steht und gar nicht sehen kann, ob da jemand kommt.
Hier war das eher so ein "Verpiss dich hier aus unserem Messbereich"
Warum hast du dich nicht einfach neben den Blitzer auf den Grünstreifen gestellt um zu warten?
Selten dämlich die Aktion.
 
Warum muss man sich IN den Grünstreifen stellen? Vielleicht noch in Hundescheiße treten? Ich wäre da auch so stehengeblieben und was der Polizist (war es überhaupt einer? Oder vielleicht "nur" Ordnungspolizei oder Ordnungsamt?) in dem Moment macht, ist zweitrangig. Er kann den Radfahrer nicht einfach über rot schicken. Polizisten sind weisungsbefugt aber die endet auch irgendwo. Wäre er jetzt auf der Kreuzung gestanden, dann wäre es eindeutig.
 
Was ich spannender finde: Warum werden mobile Blitzer immer in nähe von Ampeln aufgestellt? In Frankfurt hat man einen Stellplatz für mobile Blitzer geschaffen, der die "Idiotenrunde" kontrollieren sollte, der allerdings an der einzigen Kreizungsstelle liegt, wo i.d.R. der Rückstau die Offenbacher AMG ausbremst. Daher für mich vollkommen unlogisch. Sind die doof oder ich?
 
Man kann praktisch gegen jedes Handeln oder Nichthandeln klagen, auch wenn es einen Realakt und keinen Verwaltungsakt betrifft.
Ja, Feststellungsklage kannst Du in beinahe jedem Fall erheben. Aber ob das sinnvoll und der Mühe wert ist? 🤔

Ich sprach aber von der Verantwortung (des Beamten oder Angestellten) für sein Handeln. - Und zwar nicht im Innenverhältnis und auch nicht per Dienst- (=> Formlos, fristlos, fruchtlos) oder Fachaufsichtsbeschwerde. Und hier gibt es so gut wie keine Verantwortung. - Die Möglichkeit, das es das geben könnte und sollte, scheint außerhalb deines Horizontes zu liegen. - Schon verstanden.

- Sicher kommst Du jetzt mit dem 'Argument' der Funktionstüchtigkeit der Verwaltung und schmeißt ein fröhliches "Das haben wir schon immer so gemacht, das haben wir noch nie so gemacht, wo kämen wir dahin!" in die Runde. :D🤐
 
Meine 5-Cent zum Thema:

1. Dies ist ein MTB-Forum
2.
W6PzPi.gif


3. Suche bzw. Kontaktaufnahme zu einem Fahrrad-Verein der sich mit Strassenverkehr beschäftigt:
https://www.adfc.de/suche
 
Dein Ernst der Satz???

Du hast glaub ich auch nicht alles gelesen, oder? Weder hat es hier eine Diskussion gegeben, noch ein größeres Problem.

Ich habe das unterschwellig aggressive Auftreten zuerst einfach nicht verstanden. Dann dachte ich mir, er denkt vermutlich ich bleibe zum Spaß stehen, weil die Ampel ja nicht regelmäßig schaltet, sondern nur, wenn die Kontaktschleife bedient wird (soweit ich das bisher gesehen habe). Ich wollte nicht mehr, als die Situation aufklären. Seine Ansage, war in meine Augen einfach nur typische Rechthaberei. Was soll das denn sonst bitte, jemandem zu verbieten die paar Sekunden an einer roten Ampel zu stehen.

Ist mir schon klar, dass es wenig bringt, mit einem Polizisten zu streiten.
Aber jetzt mal angenommen, der hätte eine noch kürzere Lunte gehabt und sofort eskaliert. Was dann?
Ist er im Recht, mich über eine rote Ampel zu scheuchen, weil ich ihn da in seinen Augen nerve?
Wegen drei Sekunden, die er warten musste?



Es hat eben niemand diskutiert...
Warum das Machtspiel während einer Ampelphase? Nochmal es geht um wenige Sekunden.

Aber mei, was hab ich hier auch anderes erwartet... War wohl so eine Art Masochismus...
Also wennst so direkt fragst ist das mein absoluter Ernst.

Ich habe mir das jetzt nochmal durchgelesen.
Faszinierend finde ich 2 Dinge:
1. Gefühlt ist nichts passiert. Komische Situation im Straßenverkehr, die in 5 Sek. vorbei war. Und alleine das Tippen und deine (gute) Recherche hat wahrscheinlich Stunden gedauert. Aufwand/Nutzen? Aber ich nehme mich nicht aus und beschäftige mich ja jetzt auch damit.
2. Stark finde ich die von dir wahrgenommene unterschwellige Aggression des Polizisten bei gleichzeitiger Unterstellung an uns - Leute die du genau 0 kennst - die blaue Fraktion darzustellen. Passt auch nicht sooo gut zusammen oder?

Cool wäre wieder sich darauf zu besinnen, das a.: auch Polizisten nur Menschen sind, du vielleicht der x-te an dem Tag warst der ihn genervt hat usw. b: es ein Sender- Empfänger Thema immer gibt und geben kann.
 
Der Thread hat Potential!

Ein Polizist.
Ein grob geparktes Polizeiauto.
Ein angeordneter Rotlichtverstoß.
Was kommt als Nächstes...
Wer ist hier der Held, was wird ihm zustoßen?
Welch dunkle Mächte agieren im Hintergrund?

Wie eine Drehbuchskizze zu Tatort.
Ich bin gespannt!
 
also bei uns ist es gang und gäbe, das die Polizei (und auch nur die) sich zur Verkehrskontrolle gern mal auf Rad und Fußwegen breitmacht, so das kein Durchkommen mehr herrscht.

leider ohne Vorwahnung und gesicherter Umleitung für die von ihnen verstopften Wege.


ABER , ohne diese teils doofen Aufstellmanöver könnte kein "Erwischen" der Verkehrsroudis erfolgen,
denn Verkehrsplaner denken nicht daran, das es Möglichkeiten zur Aufstellung von mobiler Überwachung geben sollte.

und wenns ganz doof ist, kann man immer noch an richtiger Stelle Beschwerde einlegen mit Bitte um Verbesserung ;)
 
Ja, Feststellungsklage kannst Du in beinahe jedem Fall erheben. Aber ob das sinnvoll und der Mühe wert ist? 🤔

Ich sprach aber von der Verantwortung (des Beamten oder Angestellten) für sein Handeln. - Und zwar nicht im Innenverhältnis und auch nicht per Dienst- (=> Formlos, fristlos, fruchtlos) oder Fachaufsichtsbeschwerde. Und hier gibt es so gut wie keine Verantwortung. - Die Möglichkeit, das es das geben könnte und sollte, scheint außerhalb deines Horizontes zu liegen. - Schon verstanden.

- Sicher kommst Du jetzt mit dem 'Argument' der Funktionstüchtigkeit der Verwaltung und schmeißt ein fröhliches "Das haben wir schon immer so gemacht, das haben wir noch nie so gemacht, wo kämen wir dahin!" in die Runde. :D🤐
Du argumtierst dich in eine Sackgasse. Erst hast du behauptet, es gäbe keine Handhabe des Betroffenen gegen Fehler. Das stimmt nun nicht, wie du selbst bestätigst. Was du nun mit Verantwortung im Außenverhältnis meinst, die direkte des Handelnden gegenüber dem Betroffenen, regelt eben die Verfassung. Macht aber für den Betroffenen nichts, der hat ja den Dienstherrn als Klageoptionen.

Kann man doof finden oder verbesserungswürdig, aber mit Stammtischparolen kommt man auch hier nicht weit.
 
Warum muss man sich IN den Grünstreifen stellen? Vielleicht noch in Hundescheiße treten? Ich wäre da auch so stehengeblieben und was der Polizist (war es überhaupt einer? Oder vielleicht "nur" Ordnungspolizei oder Ordnungsamt?) in dem Moment macht, ist zweitrangig. Er kann den Radfahrer nicht einfach über rot schicken. Polizisten sind weisungsbefugt aber die endet auch irgendwo. Wäre er jetzt auf der Kreuzung gestanden, dann wäre es eindeutig.
Nicht muss, aber mir würde es nicht im Traum einfallen, mich genau davor zu stellen. Das da eine Ansage kommt ist doch klar. Daneben war bestimmt noch genug Platz oder dahinter.....
Kann mir keiner erzählen dass man sich davor stellen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Deutscher weiß man bzw. hat zu wissen, dass der Staat bzw. die Partei bzw. die Polizei grundsätzlich und immer recht hat. Man sollte da auch niemals so vermessen sein und das in einem Forum oder anderswo in Frage stellen. Foren sind davon abgesehen auch nicht zur Diskussion da.
 
Als Deutscher weiß man bzw. hat zu wissen, dass der Staat bzw. die Partei bzw. die Polizei grundsätzlich und immer recht hat. Man sollte da auch niemals so vermessen sein und das in einem Forum oder anderswo in Frage stellen. Foren sind davon abgesehen auch nicht zur Diskussion da.
Quatsch mit Soße

Es ist eher so, dass man als "Deutscher" nie darüber nachdenkt ob man vielleicht einfach Unsinn gemacht hat, sondern erstmal einen Schuldigen für seine eigene Dummheit sucht.
 
sondern erstmal einen Schuldigen für seine eigene Dummheit sucht.
Finde ich so nicht den dazu müßte man einsehen das man dumm ist bzw. dumm handelt .
Es wird prinzipiel ein schuldiger gesucht da man immer der Meinung ist höchst intelligent zu handeln und die Handlung zu einer Rüge oder zu einem Mißerfolg führt . :D
 
Als Deutscher weiß man bzw. hat zu wissen, dass der Staat bzw. die Partei bzw. die Polizei grundsätzlich und immer recht hat.
Naja. Als Deutscher scheint die erste Reaktion wenn man eine unhöfliche, aber insgesammt harmlsoe, Begegnung mit einem Cop gehabt hat auch zu sein "mal recherchieren gegen welchen Paragraf er da verstoßen hat und ein Thread online dazu starten". Man hätte sich ja auch einfach denken können "Deppen gibt's" und weitergehen. 🤷‍♂️
 
Als Deutscher weiß man bzw. hat zu wissen, dass der Staat bzw. die Partei bzw. die Polizei grundsätzlich und immer recht hat. Man sollte da auch niemals so vermessen sein und das in einem Forum oder anderswo in Frage stellen. Foren sind davon abgesehen auch nicht zur Diskussion da.
Mit dir eine Diskussion anzufangen erscheint mir -zumindest in diesem Punkt- wirklich sehr unsinnig 😉.
 
Der Titel beschreibt die Diskussion sehr gut: "Geplänkel". Fest steht, dass einen ein Polizist über die rote Ampel lotsen darf, wenn dann was passiert, ist der Polizist Schuld, und insofern sehe ich eigentlich überhaupt kein Problem hier.
 
Die Antwort hast Du Dir ja schon selbst gegeben...die Situation ist halt blöd, die Anlage wurde seeeehr ungünstig(um das mal freundlich zu sagen)positioniert...bleibt Dir halt irgendwie kreativ werden in der Situation, natürlich ohne Dich im Gefahr zu bringen
da fallen mir spontan richtig viele Sachen ein.
Die allgemein anerkannte inoffizielle Regel ist halt mit Anlauf an der Anlage vorbei und dann nachfragen ob Tagesrekord geknackt wurde 🤓☝️
nicht umtreten?
BunnyHop über die Anlage.. je schlechter je besser
...
 
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