Du verabschiedest Dich? Schade. Mich hätten Deine mindestens 5 verschiedenen Argumente, warum man als Radfahrer im fließenden Verkehr rechts überholen darf, wirklich interessiert. Ich lerne gerne dazu.
Nun, da es Dir ja offensichtlich nicht nur an Interpretationsspielraum sondern auch an Phantasie mangelt, stell' Dir einfach mal die folgende Szene vor:
- Stadtverkehr auf zweispuriger Fahrbahn
- Radfahrer fährt rechts mit konst. 35km/h
- links Autos, vorne Autos, hinten Autos (Standardabstand von hinten sind so 20cm)
- Situationswechsel: links wird auf einmal langsamer (Linksabbieger, was weiß ich...) gefahren, ca. 15km/h (immer noch fließend), rechts bleibt die Geschwindigkeit der vorausfahrenden Autos gleich, als Radfahrer darf ich nun aber nicht überholen...also gehe ich in die Eisen und provoziere damit einen Unfall?
Nach STVO habe ich mich korrekt verhalten...dummerweise hilft mir das aber nicht viel...wird der Richter mir nun zustimmen, dass es in der Situation besser war, nicht zu
bremsen und rechts zu überholen? Man weiß es nicht....klüger wäre es auf jeden Fall gewesen, denn die Situation hat es so erfordert. Viel Spaß beim Wegdiskutieren, solltest Du als "Jurist" ja können....
Sowas kommt hier übrigens mehrmals täglich vor...bis jetzt war einfach weiterfahren irgendwie immer die sicherste Lösung für alle...und steht das nicht evtl. über Deiner merkwürdigen Auslegung der Regeln? Ich glaube, die Wahrscheinlichkeit , dass der Richter das genauso sieht, ist relativ hoch. Und wo steht was zu dieser Situation in der STVO? Nirgendwo...wieder nur Interpretationen...soviel zu deren Eindeutigkeit.