Service extrem mangelhaft

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Update: Ich hatte Radon per Mail bereits zu Beginn mitgeteilt, dass ich ab dem 11.7. im Urlaub bin und keine Pakete annehmen kann. Eingangsbestätigung habe ich. Was passiert gestern? Mein Nachbar ruft mich an, dass der Paketbote ein Paket mit der Ersatzbremse (es war also Gewährleistung) neben der Mülltonne abgelegt hat :). Ich glaube bei Radon weiß die rechte Hand nicht was die Linke tut :) Vielleicht wusste ja der Paketbote ja, warum er ein Paket von Radon neben die Mülltonne legte :) ?
Zudem bat ich Radon wegen §93 ZPO um eine kurze Bestätigung, dass Sie die Ersatzbremse nicht bezahlen, so dass die Klage gleich erhoben werden kann. Leider meldet sich Radon gar nicht. Das ist kein schönes Geschäftgebahren. Es gehört sich einfach nicht. Das bestätigt den miserablen Service .
Ich hoffe mal, dass sie bei Radon einen Spezialisten für solche Fälle haben. Der lacht sich den ganzen Tag tod, den normalen Helpdesk wirst du einfach nur annerven und davon abhalten Kunden zu bedienen. :spinner::wut::ka::(:oops:>:(:crash:
 
Update 2: Radon liest hier mit. Kurz nach dem Update bekam ich nämlich gleich die höfliche Mail, dass sie die Ersatzbremse natürlich nicht bezahlen :) endlich :) Vielen Dank dafür.
@ radon Mitleser: Ich wünsche Euch trotzdem einen schönen Tag. Es ist ja nicht persönlich gemeint, aber die Sache muss mal geklärt werden, da die europäische Richtlinie zur Gewährleistung sehr käuferfreundlich ist. Zudem hat der EUGH letztens eindeutig klargestellt, dass sperrige Sachen im Gewährleistungsfall vom Händler abzuholen sind (!), d.h. Radon hat sich darum zu kümmern, wie die Bremse im Gewährleistungsfall zu ihnen kommt. Und das möchte ich mal schwarz auf weiß von einem Gericht für alle Kunden haben .Und wenn ich den Prozess verliere werde ich es natürlich auch posten. Es geht hier um Klarheit für die Kunden.
 
Lies bitte das Urteil des EUGH und die EU Richtlinie. Gekauft wurde keine Bremse, sondern ein Komplettprodukt ! Rechtlich ist die Kaufsache (also das Bike) mangelhaft. Hätte ich nur eine Bremse gekauft, hättest du natürlich recht.

Nein werde ich nicht, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Und da du ja offensichtlich in der Lage warst die defekte bremse zu demontieren und zu versenden macht das Theater noch unverständlicher.

Wie ich schon schrieb, du bist angepisst weil du keine sonderbehandlung (Eilt!) bekommen hast.

Ich hoffe ja das radon hier auch mal Stellung bezieht und uns interessierte Foren Mitglieder über den Ausgang des Verfahrens informiert. Die werden wohl eine Rechtsabteilung haben und wissen wozu sie verpflichtet sind und wozu nicht.
 
Update 2: Radon liest hier mit. Kurz nach dem Update bekam ich nämlich gleich die höfliche Mail, dass sie die Ersatzbremse natürlich nicht bezahlen :) endlich :) Vielen Dank dafür.
@ radon Mitleser: Ich wünsche Euch trotzdem einen schönen Tag. Es ist ja nicht persönlich gemeint, aber die Sache muss mal geklärt werden, da die europäische Richtlinie zur Gewährleistung sehr käuferfreundlich ist. Zudem hat der EUGH letztens eindeutig klargestellt, dass sperrige Sachen im Gewährleistungsfall vom Händler abzuholen sind (!), d.h. Radon hat sich darum zu kümmern, wie die Bremse im Gewährleistungsfall zu ihnen kommt. Und das möchte ich mal schwarz auf weiß von einem Gericht für alle Kunden haben .Und wenn ich den Prozess verliere werde ich es natürlich auch posten. Es geht hier um Klarheit für die Kunden.

Nein werde ich nicht, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Und da du ja offensichtlich in der Lage warst die defekte bremse zu demontieren und zu versenden macht das Theater noch unverständlicher.

Wie ich schon schrieb, du bist angepisst weil du keine sonderbehandlung (Eilt!) bekommen hast.

Ich hoffe ja das radon hier auch mal Stellung bezieht und uns interessierte Foren Mitglieder über den Ausgang des Verfahrens informiert. Die werden wohl eine Rechtsabteilung haben und wissen wozu sie verpflichtet sind und wozu nicht.

Der typische Querulant. Hat man in regelmäßigen Abständen wenn man mit Kunden zu tun hat. Da gibt es auch sonst nix zu tun, sondern lediglich sein "Problem" muss bearbeitet werden. Immer wieder faszinierend.
Ich denk mir dann immer das ist die Art von Mensch die im hohen Alter tagsüber am Fenster steht und Leute anzeigt die ihnen einfach verdächtig ausschauen.
 
Wer sagt eigentlich, dass du die Bremse nicht bei der Demontage beschädigt hast? oder dass du im Vollsuff mit deinem SUV in der Garage gegen das Ratt gekachelt bist und die Bremse deshalb defekt ist? Da wird die Staatsanwaltschaft demnächst ein Verfahren wg Betrug anstreben :o
 
Ich hab das schon mal geschrieben:
Das mit dem Abholen des ganzen Fahrrades hätte er klären sollen bevor er die Bremse abgeschraubt hat. So aber hat Radon ein "Angebot" gemacht, "Schraub die Bremse ab und sende sie zu uns" und er hat das Angebot angenommen. Was gibt es da jetzt noch zu prozessieren? (Hat er von Radon jemals verlangt, dass sie das ganze Fahrrad abholen sollen?)
Andersrum, er hat um einen bestimmten Liefertermin gebeten, Radon hat diesen aber nicht zugesagt. Es besteht in diesem Punkt also kein gültiger Vertrag, der einklagbar wäre.
Zu dem Umgang mit der nicht Erfüllung bzw verspäteten Erfüllung der Gewährleistung soll sich der TE mal über den richtigen Umgang damit beschäftigen (Stichwort: angemessene Fristsetzung, 1. und 2. Mahnung)
 
Zudem hat der EUGH letztens eindeutig klargestellt, dass sperrige Sachen im Gewährleistungsfall vom Händler abzuholen sind (!), d.h. Radon hat sich darum zu kümmern, wie die Bremse im Gewährleistungsfall zu ihnen kommt. Und das möchte ich mal schwarz auf weiß von einem Gericht für alle Kunden haben .

grundlegende Verständnisfrage abseits der anderen Ungereimtheiten: wenn der EUGH (Europäischer Gerichtshof) das letztens deiner Aussage zufolge "eindeutig klargestellt" hat (ich verifiziere das jetzt nicht), warum brauchst du es dann nochmal schwarz auf weiß von einem Gericht? Ist die Klarstellung vom EUGH rot auf grün?
 
Es geht hier um das große Ganze mittlerweile!
David/Goliath
Käptn Ahab/Weißer Wal
Ellen Ripley/Alien
usw. usf
Ich find das toll wenn sich Otto Normalbürger so reinhängt; ergibt super Threads!
Genau darum geht es.Der kleine Kunde hat nämlich außer auf dem Rechtsweg nie eine Chance gegen das Handeln der Big Player im Gewährleistungsfall. Die einzigen Top Service Lieferanten bei Gewährleistung, die ich kenne, sind Daimler, Amazon und alle koreanischen Autohersteller.
 
Amazon ist das beste Beispiel für Willkür :lol: Die drücken den Marktplatzhändlern alles rein, was der Kunde behauptet, auch wenn die Beweislage eindeutig und zu Gunsten der Händler ausfällt.
 
Das ist löblich das du uns kleinen Männern und Frauen und nicht zu vergessen Diversen ein wenig Rechtssicherheit erstreiten willst. Das unterstütze ich natürlich. Falls du es in erster Instanz verlieren solltest, dann lege Berufung ein. Zur Not so lange bis der EUGH ein Machtwort spricht.
 
Ich hab das schon mal geschrieben:
Das mit dem Abholen des ganzen Fahrrades hätte er klären sollen bevor er die Bremse abgeschraubt hat. So aber hat Radon ein "Angebot" gemacht, "Schraub die Bremse ab und sende sie zu uns" und er hat das Angebot angenommen. Was gibt es da jetzt noch zu prozessieren? (Hat er von Radon jemals verlangt, dass sie das ganze Fahrrad abholen sollen?)
Andersrum, er hat um einen bestimmten Liefertermin gebeten, Radon hat diesen aber nicht zugesagt. Es besteht in diesem Punkt also kein gültiger Vertrag, der einklagbar wäre.
Zu dem Umgang mit der nicht Erfüllung bzw verspäteten Erfüllung der Gewährleistung soll sich der TE mal über den richtigen Umgang damit beschäftigen (Stichwort: angemessene Fristsetzung, 1. und 2. Mahnung)

Was du schreibst verstehe ich nicht, da es in meinem BGB nicht steht. Es gibt bei Gewährleistung keine Mahnungen. Zudem ist eine Fristsetzung teilweise entbehrlich, wie hier, weil ich das Bike im Urlaub brauchte. Zudem gibt es noch den Schadensersatz neben der Leitung (=Gewährleistung)
 
Das ist löblich das du uns kleinen Männern und Frauen und nicht zu vergessen Diversen ein wenig Rechtssicherheit erstreiten willst. Das unterstütze ich natürlich. Falls du es in erster Instanz verlieren solltest, dann lege Berufung ein. Zur Not so lange bis der EUGH ein Machtwort spricht.
Ja, ich versuche ein Vorabentscheidungsvetrfahen des EUGH zu erlangen (Art. 267 AEUV ).
 
grundlegende Verständnisfrage abseits der anderen Ungereimtheiten: wenn der EUGH (Europäischer Gerichtshof) das letztens deiner Aussage zufolge "eindeutig klargestellt" hat (ich verifiziere das jetzt nicht), warum brauchst du es dann nochmal schwarz auf weiß von einem Gericht? Ist die Klarstellung vom EUGH rot auf grün?
Das Problem an Urteilen ist, sie wirken immer nur inter partes, d.h. nur zwischen den am Prozess Beteiligten. Und in dem EUGH Prozess war Radon nicht beteiligt. D.h. es bedarf eines Urteils gegen Radon. Das wirkt zwar defakto dann auch nur zwischen mir und Radon (Vertragspartner ist natürlich Bike Discount GmbH) , aber die obergerichtliche Rechtsprechung wird sich in Parallelfällen dann an ihren eigenen früheren Urteilen gegen Radon orientieren. Ich hoffe man versteht mein Juristenkauderwelsch.
 
Na ja, das mit den koeanischen Autoherstellern (siehe Beitrag #163) würde ich so pauschal auch nicht stehen lassen. Hyundai z.B. gewährt zwar grundsätzlich 5 Jahre Garantie auf seine Fahrzeuge, verlangt aber, dass das Fahrzeug von einem autorisierten Markenhändler verkauft worden sein muss. Damit sind die allermeisten der EU-Importe aussen vor, obwohl es teilweise um die gleichen Produktreihen handelt.
Und die Praxis zeigt auch, dass sich Hyundai bei weitem nicht so kulant zeigt, wie gerne beworben, da muss man nur mal im Hyundai-Forum ein wenig mitlesen......
Ist zwar ein wenig off-topic, aber sollte auch mal gesagt werden.:i2:
 
Dienstag, 25.06. - Erste Kontaktaufnahme des Kunden, Rücksendeformular wird angefordert
Donnerstag, 27.06. - Erste Rückmeldung durch Bike-Discount, mit der Bitte, die Bremse einzuschicken
Montag, 01.07. - Die Sendung mit der defekten Bremse trifft bei Bike-Discount ein und der Fall wird bearbeitet, sie verlässt am selben Tag das Lager und befindet sich auf dem postalischen Weg von Grafschaft nach Schweinfurt
Donnerstag, 11.07. - Die Bremse kommt repariert wieder bei Bike-Discount an und verlässt das Lager in Grafschaft um 13:38,48 Uhr
Samstag, 13.07. - Das Paket mit der reparierten Bremse trifft laut Sendungsverfolgung beim Kunden ein.
 
Dienstag, 25.06. - Erste Kontaktaufnahme des Kunden, Rücksendeformular wird angefordert
Donnerstag, 27.06. - Erste Rückmeldung durch Bike-Discount, mit der Bitte, die Bremse einzuschicken
Montag, 01.07. - Die Sendung mit der defekten Bremse trifft bei Bike-Discount ein und der Fall wird bearbeitet, sie verlässt am selben Tag das Lager und befindet sich auf dem postalischen Weg von Grafschaft nach Schweinfurt
Donnerstag, 11.07. - Die Bremse kommt repariert wieder bei Bike-Discount an und verlässt das Lager in Grafschaft um 13:38,48 Uhr
Samstag, 13.07. - Das Paket mit der reparierten Bremse trifft laut Sendungsverfolgung beim Kunden ein.
Keine Sorge: von den beteiligten Parteien ist es nicht die Firma Radon, die sich lächerlich macht bis auf die Knochen :o .
 
Dienstag, 25.06. - Erste Kontaktaufnahme des Kunden, Rücksendeformular wird angefordert
Donnerstag, 27.06. - Erste Rückmeldung durch Bike-Discount, mit der Bitte, die Bremse einzuschicken
Montag, 01.07. - Die Sendung mit der defekten Bremse trifft bei Bike-Discount ein und der Fall wird bearbeitet, sie verlässt am selben Tag das Lager und befindet sich auf dem postalischen Weg von Grafschaft nach Schweinfurt
Donnerstag, 11.07. - Die Bremse kommt repariert wieder bei Bike-Discount an und verlässt das Lager in Grafschaft um 13:38,48 Uhr
Samstag, 13.07. - Das Paket mit der reparierten Bremse trifft laut Sendungsverfolgung beim Kunden ein.
dafür gehört ihr verklagt!!1!drölpf! :mad:









(/sarkasmus) :bier:
 
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Donnerstag, 27.06. - Erste Rückmeldung durch Bike-Discount, mit der Bitte, die Bremse einzuschicken
Montag, 01.07. - Die Sendung mit der defekten Bremse trifft bei Bike-Discount ein und der Fall wird bearbeitet, sie verlässt am selben Tag das Lager und befindet sich auf dem postalischen Weg von Grafschaft nach Schweinfurt
Donnerstag, 11.07. - Die Bremse kommt repariert wieder bei Bike-Discount an und verlässt das Lager in Grafschaft um 13:38,48 Uhr
Samstag, 13.07. - Das Paket mit der reparierten Bremse trifft laut Sendungsverfolgung beim Kunden ein.

Alles korrekt gelaufen, ich hatte ja gehofft das sowas von euch kommt. :daumen:
 
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