Specialized Sammelthread - Teil 2

Dies Abtretung muss vom Händler akzeptiert werden, da es ein BGH-Urteil(1978) darüber gibt.
Ich bin kein Deutscher. Dennoch gehe ich davon aus, dass der Händler die Abtretung nicht akzeptieren muss, sondern sie verbieten dürfte. Weiters gehe ich davon aus, dass sich seit 1978 die Welt selbst in D weitergedreht hat und eine solche Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen gröblich benachteiligend und somit nichtig wäre.
 
Ich bin kein Deutscher. Dennoch gehe ich davon aus, dass der Händler die Abtretung nicht akzeptieren muss, sondern sie verbieten dürfte. Weiters gehe ich davon aus, dass sich seit 1978 die Welt selbst in D weitergedreht hat und eine solche Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen gröblich benachteiligend und somit nichtig wäre.
Es muss explizit einen Kaufvertrag zwischen Erstkäufer und Zweitkäufer geben, darin müssen die Gewährleistungsrechte vom Erstkäufer
abgetreten werden.
Das ist zulässig!
Hier mal ein schöner Text:
9. Gewährleistung auch beim Weiterverkauf durch Verbraucher?
Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

Denn der Dritte und der ursprüngliche Verkäufer haben keinen Kaufvertrag geschlossen. Ist die Kaufsache nach dem zweiten Verkauf an den Dritten zum Zeitpunkt der Übergabe dann mangelhaft, so ist das somit grundsätzlich allein ein Problem zwischen diesen beiden Vertragsparteien.

Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder der Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer (ggf.) zustehen, abgetreten werden.

Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.


Ganz ehrlich: Ich bin großer Fan der Marke, habe 4 Räder von denen und bin relativ großzügig, wenn es um mein Hobby geht. Aber wenn ein Rahmenset soviel kostet wie bei anderen Marken ein komplettes, ordentlich ausgestattetes Rad, dann geht selbst mir langsam das Verständnis verloren...
Klar, das ist ein limitierter Rahmen eines bekannten Designers, aber inzwischen haben sie die Preisschraube doch sehr weit gedreht.
Es werden sich noch genügend Leute finden die das kaufen, aber aus dem Erstkäufermarkt zu solchen Preisen bin ich inzwischen raus...

Diese Preisentwicklung wird aber auch zur Folge haben, dass Erstkäufer nicht mehr so billig ihre gebrauchten Sachen abgeben werden.
Entweder wird man zwangsläufig ein Bike länger nutzen, oder man wird am Markt einen höheren Preis verlangen.
Somit wird ein Zweitkäufer auch mehr zahlen "müssen" , wenn er denn will.





 
Es muss explizit einen Kaufvertrag zwischen Erstkäufer und Zweitkäufer geben, darin müssen die Gewährleistungsrechte vom Erstkäufer
abgetreten werden.
Das ist zulässig!
Hier mal ein schöner Text:
9. Gewährleistung auch beim Weiterverkauf durch Verbraucher?
Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

Denn der Dritte und der ursprüngliche Verkäufer haben keinen Kaufvertrag geschlossen. Ist die Kaufsache nach dem zweiten Verkauf an den Dritten zum Zeitpunkt der Übergabe dann mangelhaft, so ist das somit grundsätzlich allein ein Problem zwischen diesen beiden Vertragsparteien.

Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder der Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer (ggf.) zustehen, abgetreten werden.

Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.
Na genau das habe ich vermutet und genau das Gegenteil hast du zunächst behauptet.
 
Ganz ehrlich: Ich bin großer Fan der Marke, habe 4 Räder von denen und bin relativ großzügig, wenn es um mein Hobby geht. Aber wenn ein Rahmenset soviel kostet wie bei anderen Marken ein komplettes, ordentlich ausgestattetes Rad, dann geht selbst mir langsam das Verständnis verloren...
Klar, das ist ein limitierter Rahmen eines bekannten Designers, aber inzwischen haben sie die Preisschraube doch sehr weit gedreht.
Es werden sich noch genügend Leute finden die das kaufen, aber aus dem Erstkäufermarkt zu solchen Preisen bin ich inzwischen raus...
sehe ich genau so; aber genau das macht es ja eben für Specialized wieder aus- es gibt genug die den kaufen! weil es eben nicht jeder fährt und in Summe Weltweit dann eben weniger ...
ich gebe dir aber recht - Standard rahmen mit etwas ausgefallener Lackierung; in der Herstellung kostet ein paar Cent mehr; dass wars
 
Na genau das habe ich vermutet und genau das Gegenteil hast du zunächst behauptet.
Du schreibst weiter oben, dass der Händler das nicht akzeptieren muss... richtig ??
Muss er eben doch.
Was habe ich nun behauptet??
Was hab ich nun falsch gemacht?
Vielleicht mal langsam lesen, da steht Erstverkäufer also das ist in diesem Fall der Händler....
 
Du schreibst weiter oben, dass der Händler das nicht akzeptieren muss... richtig ??
Muss er eben doch.
Was habe ich nun behauptet??
Was hab ich nun falsch gemacht?
Vielleicht mal langsam lesen, da steht Erstverkäufer also das ist in diesem Fall der Händler....
Ich habe dich falsch verstanden. Vielleicht, weil du zu schnell geschrieben hast. Ich dachte, du meinst, die Gültigkeit der Abtretung hänge von der Akzeptanz des Erstverkäufers ab. Du meintest hingegen tatsächlich, dass der Erstverkäufer die Abtretung des Gewährleistungsrechts gegen sich gelten lassen muss.
Wir meinen also das Gleiche.
 
Ich habe dich falsch verstanden. Vielleicht, weil du zu schnell geschrieben hast. Ich dachte, du meinst, die Gültigkeit der Abtretung hänge von der Akzeptanz des Erstverkäufers ab. Du meintest hingegen tatsächlich, dass der Erstverkäufer die Abtretung des Gewährleistungsrechts gegen sich gelten lassen muss.
Wir meinen also das Gleiche.
Lassen wir dieses ganze Paragraphen-Gedöns, bringt hier eh keinen weiter, davon werden die Dämpfer auch nicht heile:)
Zu den Fahrern , die schon die neuen , überarbeiteten, Austauschdämpfer fahren :
Ist an den neuen Dämpfern das RX-Tune-Decal drauf??
Das müsste ziemlich weit unten aufgeklebt sein, als im Bereich des Abstreifers...
Ich glaube , dass man die Dämpfer dadurch auseinanderhalten kann.
 
An meinem Epic 2018 war der Dämpfer beim Service. Hab grad geschaut. Da ist ein RX Mens Aufkleber drauf.
Wir haben hier noch ein Epic Evo 2019. Bei diesem ist der Dämpfer noch original und ohne Aufkleber.
 
An meinem Epic 2018 war der Dämpfer beim Service. Hab grad geschaut. Da ist ein RX Mens Aufkleber drauf.
Wir haben hier noch ein Epic Evo 2019. Bei diesem ist der Dämpfer noch original und ohne Aufkleber.
Dann würde diese Vermutung auch nicht passen, trotzdem danke für Info!
Interessant, dass die 2019er den Aufkleber nicht mehr haben, mein 2019er hat diesen auch nicht, funktioniert aber...
 
Mein Dämpfer war auch betroffen.
Habe mein Rad online gekauft und meinen Händler per email kontaktiert.
Habe den Dämpfer dann eigeschickt und etwa 3 Wochen später kam Ersatz.
In der Zwischenzeit musste ein Leihrad von meinem Kollegen reichen. Also alles bisher recht unkompliziert.
Der neue Dämpfer hat den RX Aufkleber und eine Seriennummer.

20190308_191316.jpg 20190308_191351.jpg
 

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Mein Dämpfer war auch betroffen.
Habe mein Rad online gekauft und meinen Händler per email kontaktiert.
Habe den Dämpfer dann eigeschickt und etwa 3 Wochen später kam Ersatz.
In der Zwischenzeit musste ein Leihrad von meinem Kollegen reichen. Also alles bisher recht unkompliziert.
Der neue Dämpfer hat den RX Aufkleber und eine Seriennummer.

Anhang anzeigen 835333 Anhang anzeigen 835334
Mein „neuer“ Dämpfer hat ne Seriennummer und das RX-Tune-Men-Decal drauf.

Sorry für die Qualität der Bilder.
So ist es. Hatte einen neuen Dämpfer(01/2019) geschickt bekommen, mit den den ganzen Labels versehen.
Was mir auffiel , dass der Dämpfer und das Brain geöffnet wurden....
Auch die Verpackung war nicht Rock Shox , sondern von Specialized.
Hab ihn mal eingebaut, fühlt sich ziemlich gleich zu meinem Dämpfer an , welcher im 2019er-Rahmenset verbaut ist.
Hab etwas weniger SAG , bei gleichem Luftdruck und musste den Rebound einen weiteren Klick zumachen, also langsamer.
Zum 2018er Modell fühlt sich der Brain etwas geschmeidiger an, auch ist dieser ""Klong"" nicht mehr wahrnehmbar.
Zum Thema "Seriennummer", diese sind überall vorhanden, unabhängig vom Modelljahr.


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Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein original Dämpfer auch diesen RX-Tune Aufkleber drauf hat o_O
Kann ich aber erst Sonntag bzw. Montag nachgucken, hab das Epic gerade nicht hier vor Ort.
 
Gibt es irgendwo die Möglichkeit, einzelne Ersatzteile von Speci zu bestellen?
Ich bräuchte nur den Spacer vom S-Link 20x12,1x4,5mm (Stumjumper 2013) und will mir deshalb nicht das komplette Set für 100€ kaufen.
 

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wie genau bemerkt man denn den unterschied von debonair zu einer "normalen" Gabel ( FOX ) oder RS ...
Zu einer 2018er SID Brain , merkt man nix, da muss man es sich einbilden , habe mal aus meiner normalen SID WC Debonair(ohne Brain ) die Debonair-Einheit in die 2018er SID WC Brain eingebaut , bringt nix . Ich glaube aber, dass die Debonair in Verbindung mit der 2019er Brainkartusche sehr gut funktioniert ...
 
ich glaube das es 2021 wird bis der Konzept vom Stumpjumper in das Epic übergeht (leider) , ich mag die unsymmetrie nicht
beim Hartail k.a. was da groß verändert wird

@YetiSb130
danke ^
 
Ich würde eher vermuten, dass man mit der Vorstellung eines neuen Hardtails bis zur WM in Albstadt 2020 wartet. Das ist ja der einzige Kurs, auf dem die meisten Hardtail fahren, zudem dann noch WM, das wäre eine gute Bühne für ein neues Rad. Selbiges kann man ja vielleicht auch von BMC, Canyon und anderen erwarten, bei denen ein neues Hardtail ansteht.
Was sich dann ändert? Ein asymmetrischer Hinterbau würde es für mich weniger interessant machen, deshalb hoffe ich, dass man darauf verzichtet. Dann gibts vielleicht noch eine integrierte Sattelklemmung und ein geschraubtes Innenlager. Ansonsten das übliche: leichter, steifer, komfortabler und Änderungen in der Geometrie, die alles bisherige unfahrbar erscheinen lassen.
 
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