Das Mountainbiken wird im
DAV allgemein neben Bergsteigen, Klettern etc. als
gleichberechtigte Kernsportart anerkannt und entsprechend gefördert.
Im
DAV Schwarzwald gibt es ein
größeres Touren-Angebot für Mountainbiker und wenn man sich die Art der Touren anschaut, sind zumindest in der Sektion auch nicht nur "Marathonisti" unterwegs.
Die
DAV Sektionen sind sehr eigenständig und entsprechend etwas unterschiedlich aufgestellt, in manchen Sektionen ist das Mountainbiken eher kein Thema in anderen dafür umso mehr. So haben sich z.B. in Heilbronn und Heidelberg DAV Sektionen erfolgreich für die Interessen der Biker eingesetzt. Als weiteres Beispiel hat sich der DAV Schwaben (nicht zu verwechseln mit dem Schwäbischen Albverein SAV ;-) ) klar für das Mountainbiken und z.B. auch für die Abschaffung der 2-Meter-Regel ausgesprochen (
Positionspapier MTB-Gruppe Stuttgart des DAV Schwaben).
Auch der
DAV Landesverband BaWü will die 2-Meter-Regel
überwinden und setzt sich für die Interessen der Biker ein.
In den
Grundpositionen zum Mountainbiken des DAV Bundesverbands steht u.a.: "Der DAV setzt sich dafür ein, dass Wege aller Art grundsätzlich von Wanderern und Mountainbikern gemeinsam genutzt werden können. Er appelliert an beide Gruppen, sich mit Respekt, Toleranz und Rücksichtnahme zu begegnen." und "Die Eignung der Wege für das Mountainbiken orientiert sich an den Umständen des Einzelfalls und lässt sich aus Sicht des DAV nicht mit einer festen Wegebreite definieren." sowie "Der DAV strebt eine Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung bei der Wegenutzung auf geeigneten Wirtschaftswegen, Pfaden und Bergwanderwegen an. Wanderer und Mountainbiker begegnen sich mit Respekt und Rücksichtnahme. Mountainbiker passen ihre Fahrweise dem jeweiligen Fußgängerverkehr an und gewähren im Bedarfsfall Vorrang. Als übergeordnete Leitlinie für eine gemeinsame Wegenutzung empfiehlt der DAV: „Respekt statt Verbot - Umsicht und Rücksicht statt Gleichgültigkeit - Sicherheit statt Gefährdung“. In der Praxis bedeutet das zum Beispiel, dass das Vorbeifahren an Fußgängerinnen und Fußgängern nur mit angepasster Geschwindigkeit erfolgen sollte."