Aber man sollte die rechtlichen Grundlagen kennen, und vielleicht bringt das manche zum Nachdenken was zB das Bauen von irgendwelchen Sachen angeht. Und man die Waldbesitzer auch ein wenig versteht, weil die in der Haftung stehen.
Da magst du recht haben bzw ist es ja rechtlich schon durchexerziert worden.
Aber der Waldbesitzer hat schon eine gewisse Pflicht für sein Grundstück zu sorgen!
Das dem tatsächlich so ist sieht man an den Rückbauten von wilden Rampen und Co (wo eben der Waldbesitzer in der Haftung steht)
Das mag einem gefallen oder nicht, aber so ist die Gesetzeslage.
Man argumentiert ja, ua bei der Verkehrssicherungspflicht damit, dass, wenn der Grundstücksbesitzer bzw derjenige, der eine Gefahr schafft bzw die Massen anzieht, für die Gefahrenabwehr bzw -verhinderung sorgen soll (
guter Tropfen, schlechter Tropfen).
Nur frage ich mich halt, worin besteht die Gefahr
, die
atypischen Waldgefahren, wenn zB eine kleine Sprungschanze, Erdhübelerhebung oder ein kleiner Anlieger gebaut wurde und er Kenntnis davon hat ?
Derjenige, der die Strecke befährt, muss sich von der
Ungefährlichkeit
überzeugen oder halt dementsprechend langsam(er) bzw auf
Sicht fahren.
Was ich mir, unter Umständen vorstellen kann, ist, dass ein Wanderer diese Gefahren"quelle" nicht sieht oder wahrnimmt. Der spaziert frohen Mutes des Weges entlang oder biegt auch mal ins Unterholz ab, denkt nur an das Naturgefühl und plötzlich stürzt er in eine Grube/Vertiefung (zB unter der Schanze/Erdhügel), steht mitten im Weg/Trail/Flowline/Auslaufbereich etc.
Aber selbst da frage ich mich
, ob dem Wanderer nicht auch eine Schuld oder zumindest Teilschuld trifft
, da er ja auch mit offenen Augen durchs Leben, hier, den Wald, geht. Er also auch die Gefahr selbst hätte wahrnehmen hätte können und müssen.