Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

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Ein Mann wurde nahe der Downhill-Stadt Thale von einem morschen Baum erfasst und verletzt. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg seine Schadenersatzklage abgewiesen und auf „waldtypische Gefahren“ verwiesen, mit denen zu rechnen sei.

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Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“
 
Überhaupt nicht, weil das Maß an Sorgfalt im einen Fall sehr niedrig angelegt wird und im anderen sehr hoch.
Wenn du durch den Wald spazierst und von einem Ast erschlagen wirst - dein Problem.
Wenn ein Forstarbeiter den Forstweg sperrt, mit Schild, Absperrband und Wimpel und du da trotzdem durch läufst und erschlagen wirst - das Problem des Forstarbeiters.
 
Ich kenne jemanden, der deswegen eine Teilschuld bekam. Die Argumentation ist relativ einfach: Wenn du siehst, dass sich Menschen nicht an deine Absperrung halten, handelst du sorgfaltswidrig. In solchen Fällen musst du Streckenposten aufstellen. Wer das bezahlen soll, interessiert niemanden.

Zwei interessante Fälle:

http://verkehrssicherungsrecht.de/pages/urteilsdatenbank_/lg-baden-baden-az.-4-o-4414.php
"Zitat:
  • Das Urteil sollte allen Waldbesitzenden verdeutlichen, dass ein Fällen von Bäumen auf einen Waldweg nur erfolgen darf, wenn vor und hinter der Gefahrenstelle der Waldweg abgesperrt ist, am besten mit Hilfe von zwei Streckenposten, denn manche Erholungssuchende missachten selbst physische Sperrungen, wenn sie keine konkret stattfindenden Holzfällarbeiten erkennen können.
  • Das Urteil macht deutlich, dass bei der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auch berücksichtigt werden muss, dass sich Personen, die in den Gefahrenbereich gelangen, unsachgemäß verhalten oder Dritte sogar vorsätzlich eingreifen können. Ein solches vorsätzliches Eingreifen hätte hier z. B. vorgelegen, wenn einer der Pkw-Fahrer, die vor dem Kläger den Waldweg befahren haben, das mittig auf dem Weg stehende Warnschild beiseite und in den Straßengraben gestellt hätte. Dass eine Person ein über den Weg gespanntes Sperrflatterband abreist, erscheint hingegen eher unwahrscheinlich, wobei aber bedacht werden muss, dass Radfahrer und Fußgänger unter dem Flatterband hindurchgehen können. Am sichersten, und m. E. erforderlich, ist es, wenn während der konkreten Fällarbeiten „über den Weg“ vor und hinter der konkreten Gefahrenstelle eine Person den Weg sperrt. ..."

http://verkehrssicherungsrecht.de/pages/urteilsdatenbank_/lg-bonn-az.-4-o-10213.php
 
Das oben verlinkten Urteil beruht darauf, dass ein Schild alleine eben keine ausreichende ordnungsgemäße Absperrung darstellt. Ein "Absperrband mit Wimpel" oder Ähnliches war demnach nicht vorhanden:
"Wegen der offensichtlich großen Gefahr nicht nur für das Eigentum, sondern auch für Leib und Leben, die von fallenden Bäumen ausgegangen sei, sei eine physische, und nicht nur eine optische Absperrung dringend geboten und üblich gewesen."
 
Eben und selbst das reicht nicht immer.
Wenn, wie bei uns, Wälder mit unzähligen Pfaden durchzogen sind, wird's noch mal schwieriger.
 
Wenn, wie bei uns, Wälder mit unzähligen Pfaden durchzogen sind, wird's noch mal schwieriger.
Ja, das macht es wirklich nicht einfacher.

Deshalb ist es doch eine deutliche Entlastung, wenn wenigstens in der Zeit, in der man nicht draußen am Arbeiten ist, das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt und der Waldbesitzer und seine Leute innerhalb des Waldes keine besonderen Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen haben.

Hier noch ein "schöner" Satz aus einem aus österreichischer Sicht unglaublichen Urteil (das Du sicher schon kennst):
"Der Kläger weist außerdem darauf hin, dass er mehr Aufwand bei dem Sperren des Geländes für Jagden und Baumfällarbeiten hätte, weil die Sperren sich nicht auf die Forstwege beschränkten. Dies ist aber unzutreffend. Denn Fußgänger dürfen zweifellos jeden Teil des Waldes betreten, so dass ohnehin umfangreiche Sperren vorgesehen werden müssen, ohne dass es darauf ankommt, ob das Betretungsrecht auch Radfahrer umfasst."
 
Ja. Mich erstaunt nur die Diskrepanz.
Man müsste sich da mal etwas vertiefend befassen, um raus zu filtern, warum das so ist.
Die Argumentation des BGH ist mir klar.

In Österreich würde eine solche Judikatur sehr gut gefallen - Bsp. "Kuh-Urteil" ;) Aber Tierhalterhaftung ist nun mal etwas ganz anderes.
 
Aber man sollte die rechtlichen Grundlagen kennen, und vielleicht bringt das manche zum Nachdenken was zB das Bauen von irgendwelchen Sachen angeht. Und man die Waldbesitzer auch ein wenig versteht, weil die in der Haftung stehen.
Da magst du recht haben bzw ist es ja rechtlich schon durchexerziert worden.
Aber der Waldbesitzer hat schon eine gewisse Pflicht für sein Grundstück zu sorgen!
Das dem tatsächlich so ist sieht man an den Rückbauten von wilden Rampen und Co (wo eben der Waldbesitzer in der Haftung steht)

Das mag einem gefallen oder nicht, aber so ist die Gesetzeslage.
Man argumentiert ja, ua bei der Verkehrssicherungspflicht damit, dass, wenn der Grundstücksbesitzer bzw derjenige, der eine Gefahr schafft bzw die Massen anzieht, für die Gefahrenabwehr bzw -verhinderung sorgen soll (guter Tropfen, schlechter Tropfen).

Nur frage ich mich halt, worin besteht die Gefahr :confused:, die atypischen Waldgefahren, wenn zB eine kleine Sprungschanze, Erdhübelerhebung oder ein kleiner Anlieger gebaut wurde und er Kenntnis davon hat ?

Derjenige, der die Strecke befährt, muss sich von der Ungefährlichkeit überzeugen oder halt dementsprechend langsam(er) bzw auf Sicht fahren.

Was ich mir, unter Umständen vorstellen kann, ist, dass ein Wanderer diese Gefahren"quelle" nicht sieht oder wahrnimmt. Der spaziert frohen Mutes des Weges entlang oder biegt auch mal ins Unterholz ab, denkt nur an das Naturgefühl und plötzlich stürzt er in eine Grube/Vertiefung (zB unter der Schanze/Erdhügel), steht mitten im Weg/Trail/Flowline/Auslaufbereich etc.

Aber selbst da frage ich mich :confused: , ob dem Wanderer nicht auch eine Schuld oder zumindest Teilschuld trifft :ka:, da er ja auch mit offenen Augen durchs Leben, hier, den Wald, geht. Er also auch die Gefahr selbst hätte wahrnehmen hätte können und müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch hier nochmal:
Nur ganz kurz zur Haftungsfrage:
Wenn die Haftung für gebaute Strecken ein wichtiges Thema wäre, wären sämtliche Bikeparks in Deutschland bereits wegen der Versicherungsprämien pleite. Die Haftungsfrage kann man natürlich immer anführen... das zieht immer... wie man sieht.

Selbst wenn man von rechtlichen Dingen überhaupt keine Ahnung hat, so liest man doch ab und an, dass es einen auf diversen Strecken so zerlegt, dass es eine Nachricht wert ist. Eine viel größere Nachricht würde sich aber verbreiten - und dafür würden die Eigentümerverbände schon sorgen, wenn der Grundstückseigentümer dafür tatsächlich haften müsste.
 
Auch hier nochmal:

Um Bikeparks gehts aber nicht.
Und auch nicht um die Haftungsfrage wenn sich jemand verletzt.

Sondern, warum
Anlagen, Bauwerke, Sprungschanzen, Erdhügel/-häufung, Strecken, Wege, Anlieger etc
abgerissen, abgebaut, zugeschüttet etc werden müssen?

Wenn es dem Grundstückseigentümer, dem Waldbesitzer etc egal ist, könnten sie es ja stehen lassen und den Benützern die Freude lassen :cool:.

Beim Staat/Bund (Staatsforst, Bundesforste) etc wird man vermutlich die Zweckbestimmung als Argument verwenden. Der Wald sei als Naturschutz, Aufforstung, Rückzugsgebiet etc gewidmed und dem müsse man nachkommen. Und natürlich darf man illegale Sachen schon aus Rechtsschutzüberlegungen nicht zulassen. Wenn das ein jeder machen würde... ;)
 
..Wenn es dem Grundstückseigentümer, dem Waldbesitzer etc egal ist, könnten sie es ja stehen lassen..
Wenn der Waldbesitzer davon weiß und es duldet, kann er u.U. dafür haftbar gemacht werden.
So ähnlich wie bei einer Schaukel und einem Klettergerüst im Garten eines Mietshauses. Der Vermieter kann haftbar gemacht werden, wenn was passiert, auch wenn die Geräte den Mieter gehören und nicht ihm.
 
Wenn es dem Grundstückseigentümer, dem Waldbesitzer etc egal ist, könnten sie es ja stehen lassen und den Benützern die Freude lassen :cool:.

Beim Staat/Bund (Staatsforst, Bundesforste) etc wird man vermutlich die Zweckbestimmung als Argument verwenden. Der Wald sei als Naturschutz, Aufforstung, Rückzugsgebiet etc gewidmed und dem müsse man nachkommen. Und natürlich darf man illegale Sachen schon aus Rechtsschutzüberlegungen nicht zulassen. Wenn das ein jeder machen würde... ;)
Du wirst lachen, aber vieles bleibt auch stehen.
Der Forst wird häufig erst dann aktiv, wenn von extern Beschwerden kommen.
Wenn der Waldbesitzer davon weiß und es duldet, kann er u.U. dafür haftbar gemacht werden.
Hast Du da mal ein Beispiel, wo das passiert ist?
 
Hast Du da mal ein Beispiel, wo das passiert ist?
Nein, weil ich sowas nicht speichere. Ging um einen umgefahrenen Wanderer, weil da MTBs mittels einer Sprungschanze über den Weg sprangen, aber leider nicht hoch genug. Da wurde der Waldbesitzer mit haftbar gemacht, weil er von dieser gefährlichen Stelle wusste, aber keine Warnschilder aufstellte, bzw. aufstellen lies.
 
Wenn der Waldbesitzer davon weiß und es duldet, kann er u.U. dafür haftbar gemacht werden.
Genau darum gehts (mir). Unter Umständen.
Und genau diese hätten mich interessiert.
So ähnlich wie bei einer Schaukel und einem Klettergerüst im Garten eines Mietshauses. Der Vermieter kann haftbar gemacht werden, wenn was passiert, auch wenn die Geräte den Mieter gehören und nicht ihm.
Bei kleinen Kindern könnte man an die Aufsichtspflicht, Nächstenliebe, soziale Verantwortung, Hilfeleistung etc denken.

Aber warum sollte man das bei Erwachsenen machen bzw müssen?
Es geht mir halt um die Selbst-/Eigenverantwortung. Bzw um das Einmischen in einen anderen, fremden Lebensbereich.

Wenn zB ein mir völlig fremder Mensch an mir vorbei geht und ich erkenen, dass er nur unzureichend für die alpine Wanderung ausgerüstet ist, zB mit Flip Flops/Crocs und dies bei drohendem Gewitter, Unwetter etc, dann soll er das tun. Er wird oder sollte wissen, worauf er sich einläßt.

Klar könnte man argumentieren, dass er sich bewußt in Gefahr begibt bzw diese in Kauf nimmt (= selber Schuld), aber allenfalls die Bergrettung auch "betroffen" sein könnte; sowie seine sich sorgenden Angehörigen.

Wenn etwas völlig unvorhergesehenes sich im Wald befindet, dann ist es klar, dass der Grundstück-/Waldbesitzer, so er denn Kenntnis hat, davor warnen oder dies beseitigen muss.

Nur was genau wäre dieses "unvorhergesehene" (atypische Gefahr) die nicht oder nicht leicht für einen halbwegs aufmerksamen Menschen erkennbar ist?
 
Ich finde das Urteil gut.

Ich käme nicht auf die Idee, den Waldbesitzer zu verklagen, weil mir im Wald ein Ast oder ein Baum auf den Kopf fällt. Gesunder Menschenverstand und Eigenverantwortung sind hier fundamental wichtig.

Was für eine "mimimi"-Kultur.
 
... wo kommen wir denn da hin, wenn man mit sowas durchkommt?

In die U. S. of A.: Lass dir nen Bierkasten auf die Füße fallen und verklag den Hersteller zu einer halben Million Schmerzensgeld, weil er nicht explizit drauf hingewiesen hat, dass das eigentlich keine so schlaue Idee ist. Und siehe da, die Rente ist gesichert :D

Finde es auch gut, dass es so ausgegangen ist. Natürlich wäre es super, wenn Waldbesitzer immer fleißig auf ihren Bestand aufpassen. Aber erwarten kann man es nicht.
 
wer arglos und sorglos durch die Natur latscht,
muss sich nicht wundern von ihr erschlagen und aufgefressen zu werden.

es gibt zwar manigfalltige Anzeichen an der Vegetation, das von ihr Gefahr drohen könnt,
doch auch der beste Profi übersieht schon mal einen Baum vor lauter Bäumen.

bei uns hier in Niedersachsen hat übrigens eine höhere Forstinstanz, der hiesigen vor jahren nahegelegt die Wälder besser durchzuforsten,
der Bestand wäre schon überalt und mit geringem nutzbringendem Zuwachs.

ok jetzt kamen Stürme und Hitzesommer.
Holz nix mehr wert weils tonnenweise rumliegt und umfällt 🙄

und dann sollen die regionalen Forstbehörden auch noch Kindergärtner für Waldbesucher spielen ?!

wann denn, wie denn, wer denn ?! 🤪😁
 
Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

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Ein Mann wurde nahe der Downhill-Stadt Thale von einem morschen Baum erfasst und verletzt. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg seine Schadenersatzklage abgewiesen und auf „waldtypische Gefahren“ verwiesen, mit denen zu rechnen sei.

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Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“
Hallo Zusammen,

ich selbst bin sowohl Mountainbiker als auch Waldbesitzer. Wir haben mehrere Strecken in meinem Wald (Baden-Württemberg) gebaut die auf keinen Fall als Anfängerstrecken durchgehen. Die Sprünge sind nicht mit Brettern, aber mit aufgesetzten Holzstapeln gebaut. Nun werden die Strecken immer bekannter, was natürlich auch zunehmend Gegner auf uns aufmerksam macht.
Unsere erste Maßnahme war jetzt einmal Verbots-Schilder aufzuhängen mit meiner Email-Adresse um Probleme schnell zu klären.
Nun stellt sich mir aber die Frage, ob hier jemand schon einmal einen solchen Fall in Baden-Württemberg hatte?
Bin ich haftbar wenn sich auf unseren Trails jemand verletzt?

Liebe Grüße
Lars
 
...Servus Lars, sind Schilder "Benutzung auf eigene Gefahr" aufgestellt/angebracht? Hinweise auf "Privatgrundstück"?

Ich denke, dass wird ein "heisses Eisen" sein. Aber wie immer in solchen Fragestellungen, nicht 100% eindeutig zu beantworten. Von Fall zu Fall wird es anders bewertet werden. Falls sich doch einer Verletzt, wie war er drauf vorbereitet, war er Alleine unterwegs, war die Strecke mit "Hinweisschildern ausreichend gesichert", etc...
Was sagt deine Haftpflicht?
 
In BW frage ich mich, ob die gebauten Trail 2m breit sind. Wenn nicht, ist das befahren sowieso verboten. Auch für euch!
 
irgendwie lustig, in .at lief gerade eine petition, die auch von vielen sportlern unterstützt wurde, welche die haftung bei waldtypischen gefahren abschaffen sollte.

hab zwar mitleid für den beschädigten aber jeder outdoor sportler sollte sich über das urteil freuen..
 
Man sollte das Thema aber auch sehr breit gegenüber den Waldnutzern kommonizieren, gerade auch die Thematik der Megagefahr.
Wer offenen Auges durch den Wald wandert, wird teilweise schockiert sein, welche Gefahren überall lauern. Als Mountainbiker ist man zu schnell für sowas. ggg
 
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