Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Diese Frage hab ich mir auch schon gestellt woher man das wissen sollte.... Ich meine auch das hier im Forum geäussert zu haben. Aber das is so ne Logikfrage. Man könnte fast von selbst drauf kommen,
Ja, aber noch mal ne Logikfrage. Wegen was wirst du mich als Richter verurteilen?Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
@stummerwinter - Ich vertrat schon immer den Standpunkt, dass wir vollkommen legal im Wald unterwegs sind, nichts "Verbotenes" tun. Und musste auch hierfür, hier in diesem Forum, ziemlich viel einstecken. Das betrifft zumindest die Wegenutzung, nicht die -anlage. Die ist in meinen Augen eine vollkommen inszenierte, für 99 % der Waldbesucher und -flächen irrelevante Debatte / Kampagne, hauptsächlich zur Ablenkung und Spaltung.
Das würde aber im Umkehrschluss auch das Fallenstellen tolerieren...Zu den Interessenvertretungen: Wer sich und seiner Gruppe selbst attestiert, etwas "Illegales" zu tun, hat in meinen Augen schon von vornherein verloren, sei es politisch oder auch juristisch. Weil er immer ein untertäniger Bittsteller bleiben wird.
Das "Fallenstellen" verwirklicht mehrere Straftatbestände, u. a. § 315b StGB.Das würde aber im Umkehrschluss auch das Fallenstellen tolerieren...
Und woher weißt du, vor allem als ortsfremder Touri konkret, was ein "alter" und ein "neuer" Weg ist? Und ob der "legal" oder "illegal" angelegt wurde? Im Landesstraßengesetz gibt es dafür sogar eine (auf Vermutungen basierende) Regelung im § 54.Alte Wege hätten quasi Bestandsschutz (je nach dem, wie weit man zurück geht, zB vor der Verordnung Biosphärenreservat), neue Wege bräuchten eine Baugenehmigung...
Endlich mal jemand der meine Sprache sprichtDas "Fallenstellen" verwirklicht mehrere Straftatbestände, u. a. § 315b StGB.
Zur anderen Frage, wenn ich sie denn richtig verstehe: Das Befahren ist in meinen Augen niemals illegal, höchstens die Anlage selbst (da würde das LWaldG greifen). Ansonsten bricht m. E. auch bei OWis Bundesrecht Landesrecht. Und ein StVO-Verstoß ist es nur dann, wenn die konkrete Straße (das kann auch eine schmale Gasse oder ein "Pfad" sein) durch ein korrekt (von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnetes) Verkehrszeichen gesperrt ist. Ansonsten gilt ggf. Tateinheit nach § 19 OWiG.
Und woher weißt du, vor allem als ortsfremder Touri konkret, was ein "alter" und ein "neuer" Weg ist? Und ob der "legal" oder "illegal" angelegt wurde? Im Landesstraßengesetz gibt es dafür sogar eine (auf Vermutungen basierende) Regelung im § 54.
Genau das ließe sich ja relativ einfach, mit einer Selbstanzeige klären. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass die zuständige Forstbehörde es nie so weit kommen lassen wollen würde, dass ein juristisch sehr gut begründeter Widerspruch jemals vor einem Amtsrichter landet.Ja, aber noch mal ne Logikfrage. Wegen was wirst du mich als Richter verurteilen?
Vorher informieren...Und woher weißt du, vor allem als ortsfremder Touri konkret, was ein "alter" und ein "neuer" Weg ist? Und ob der "legal" oder "illegal" angelegt wurde? Im Landesstraßengesetz gibt es dafür sogar eine (auf Vermutungen basierende) Regelung im § 54.
Und die Verordnung vom Biosphärenreservat...höchstens die Anlage selbst (da würde das LWaldG greifen)
Wo? Im "Landesverzeichnis legaler Forstwege?" Der Verweis auf § 54 LStrG legt den Geltungsbereich für öffentliche Straßen fest; es wurde vermutet, dass dazu alle Straßen gehören, die dem öffentlichen Verkehr dienten. Nur findet ja auch auf Waldwegen öffentlicher Verkehr statt. Und öffentlicher Verkehr ist die Grundvoraussetzung für die Eröffnung des Geltungsbereiches der StVO.Vorher informieren...
Die ist aber auch nur Landesrecht - und ebenfalls nicht legitimiert, um öffentlichen Verkehr zu regeln.Und die Verordnung vom Biosphärenreservat...
Das bezog sich auf die Anlage, nicht das Befahren...Die ist aber auch nur Landesrecht - und ebenfalls nicht legitimiert, um öffentlichen Verkehr zu regeln.
Mögliche Konsequenz..."Landesverzeichnis legaler Forstwege?"
Ich verstehe worauf du hinaus willst, aber meine Aussage bezog sich ja erstmal auf speziell fürs Biken angelegte Trails und da steht bei legalen Strecken mit Sicherheit immer ein entsprechendes Schild. Das ansonsten bestehende Wegnetz ist sicherlich in großen Teilen wild gewachsen und damit nach heutigen Maßstäben auch nicht legal entstanden. Wie das im einzelnen rechtlich zu bewerten ist weißt du sicher besser als ich, aber aufgrund des alters der meisten Pfade würde ich hier schon von Bestandsschutz ausgehen.Ohne jetzt die Buddelei rechtfertigen oder verharmlosen zu wollen: Woher weißt du (im öffentlich zugänglichen Wald), dass ein Trail (irgendwann mal) "legal" gebaut wurde oder nicht?
Deswegen ist man dazu übergegangen, Schilder aufzuhängen - auch inoffizielle.Ich als Radfahrer im Wald hab absolut keine Ahnung, ob ich ein trockenes Flussbett, ein Wanderweg, illegal angelegtes Trail, legal angelegter Weg, Landebahn oder Vogonen-Gedenk-Weg befahre, wenn das nicht entsprechend markiert wurde.
Wenn da stünde "illegal angelegtes Trail" dann würde ich diesen Hinweis vllt ernstnehmen
Ich komm ja dort gar nicht erst hin, wegen der 250er Schilder!Deswegen ist man dazu übergegangen, Schilder aufzuhängen - auch inoffizielle.
Um darauf hinzuweisen, dass der Weg illegal entstanden ist braucht man keine STVO-Beschilderung.
Im öffentlichen Raum gibt es keine "speziell fürs Biken angelegte Trails". Es gibt auch in keiner Rechtsnorm - also rechtlich legaldefinierte - "Schilder", die "legale Strecken" kennzeichnen würden. Der Mountainbikepark Pfälzerwald bspw. ist nicht nur wald-, sondern vor allem wege- und verkehrsrechtlich gesehen ein ziemlich unausgegorenes, zweifelhaftes, inkonsistentes Konstrukt. Wie eben auch die weiß-grünen HBR-Routen, die ebenfalls meist durch Z 250 für Radfahrer tabu sind.Ich verstehe worauf du hinaus willst, aber meine Aussage bezog sich ja erstmal auf speziell fürs Biken angelegte Trails und da steht bei legalen Strecken mit Sicherheit immer ein entsprechendes Schild.
Larifari. Wie gesagt, es geht mir hier nicht darum, die Buddelei zu rechtfertigen, die ist in meinen Augen in der Tat tendenziell "illegal" (zumindest wald- und naturschutzrechtlich) und contraproduktiv. Die Nutzung selbst hingegen nicht. Auf der anderen Seite: Die meisten Pfade entstanden ursprünglich auch mal als ("illegale") Trampelpfade; nicht selten legen sich sogar Wildtiere derartige Pfade an.die Neuanlage von Forstwegen richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen des Wald- und Naturschutzrechts. Einschlägige Regelungen dabei sind:
§ 5 BNatSchG: Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen. Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften.
§ 1 LWaldG: Zweck dieses Gesetzes ist, den Wald in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen dauerhaft zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren sowie durch Leistungen der Forstwirtschaft zu pflegen und weiterzuentwickeln; die Wirkungen des Waldes bestehen in seinem wirtschaftlichen Nutzen (Nutzwirkung), seinem Beitrag für die Umwelt, insbesondere für die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Erhaltung der Genressourcen und das Landschaftsbild (Schutzwirkung) sowie seinem Beitrag für die Erholung (Erholungswirkung); Leitbild ist die naturnahe Waldbewirtschaftung.
§ 4 LWaldG: Wald ist ordnungsgemäß, nachhaltig, planmäßig und sachkundig zu bewirtschaften.
§ 5 LWaldG: Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist forstwirtschaftliche Bodennutzung, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der forstlichen Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Sie erfordert zur dauernden Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung des Lebensraumes einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt unter anderem eine bedarfsgerechte Walderschließung.
Ein dem Bau öffentlicher Straßen ähnelndes Planfeststellungsverfahren gibt es nicht, stattdessen kommt beim Neubau von Waldwegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß § 14 BNatSchG zum Tragen.
Zudem gelten folgende Qualitätsstandards:
· Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) in der jeweils aktuellen Fassung sind im Bezug auf die technische Ausführung zu beachten.
· Bei Arbeiten in der Wasserschutzzone II sind beim Wegeneubau und beim Bau von Maschinenwegen Maschinen mit Biohydrauliköl einzusetzen. Diese sollen nach Möglichkeit über innenliegende Schlauchführung der Hydraulikschläuche verfügen oder mit Vakuumpumpen ausgestattet sein.
· Wegebaumaschinen haben an Bord der Maschinen ein Ölhavarie-Set inkl. Ölauffangwanne oder Ölauffangvlies mitzuführen.
· Grundsätzlich ist bei der Herstellung des Rohplanums auf eine landschaftsschonende Bauweise zu achten.
· Materialbewegungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
· Die Verwendung von Recyclingmaterial ist nicht zulässig.
Diese "Schilder" sind aber rechtlich vollkommen irrelevant, sie stellen bestenfalls eine "Meinungsäußerung" desjenigen dar, der sie (meist rechtswidrig) aufstellt oder an den Baum nagelt. Wo öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt die StVO (mit den entsprechenden Verkehrszeichen).Deswegen ist man dazu übergegangen, Schilder aufzuhängen - auch inoffizielle.
Um darauf hinzuweisen, dass der Weg illegal entstanden ist braucht man keine STVO-Beschilderung.
Das wir uns alle auch auf den bestehenden Pfaden im besten Fall in einer rechtlichen Grauzone befinden, ist hier wohl allen bewusst.Egal, ob das Trail jetzt legal oder illegal ist, weil in den meisten Fällen am Waldeignagng ein 250er steht (ohne Ausnahme bzw nur für Forstwirt blabla).
Was ist denn, abgesehen vom Kleinschwanzfröschling , an dieser Aussage so falsch? Ich finde schon, dass man die ganze Sache nicht nur rein rechtlich, sondern auch wissenschaftlich und vielleicht sogar moralisch bewerten sollte. Natürlich hat alles was wir tun Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Insofern gilt es abzuwägen. Mir ist keine wissenschaftliche Studie bekannt, die für das befahren eines Weges mit dem MTB eine größere negative Umweltauswirkung festgestellt hätte, als durch das Begehen des selben Weges durch z.B. Wanderer. Wenn ich aber für Wanderer oder auch für Biker einen neuen Weg anlege und dieser regelmäßig frequentiert wird, ergibt sich daraus zumindest für störungsemfindliche Arten gegebenenfalls ein Lebensraumverlust. Da der geneigte Wegebauer selbst nicht beurteilen kann, ob am entsprechenden Ort empfindliche Arten vorkommen, sollte da eben m.E. die zumindest die zuständige Behörde (UNB) beteiligt werden. Sprich Genehmigung.Ignorieren des 250er mach ich ja im Wald nichts kaputt. Mit illegaler Buddelei und mit dem Befahren von illegal angeleten Trails aber schon, denn der australische Kleinschwanzfröschling ist vom Aussterben bedroht."
Vielleicht verstehe ich dich bzw. Kant hier ja falsch, aber das ist bereits Gesetz."Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde"
Doch die gibt es auch da! Es sind ja nicht nur Tiere gemeint... Pflanzen z.b. kommen eher an leichteren Stellen vor... auch Tiere wissen wo Wege sind und ziehen sich soweit zurück das sie von dort nicht gesehen werden. Wird dieser Bereich durch anlegen weiter Wege zerschnitten, hat es sich mit der Ruhe Zone! Warum muss es immer neu und immer mehr sein? Warum nicht mit dem hervorragenden Wegenetz zufrieden geben? Wenn man ballern will muss man eben ein Stück anreisen...@Karolus
Diese störungsempfindlichen Arten gibt es doch längst nicht mehr dort wo Massen von Menschen unterwegs sind.
Da hat die RP ja nur den Wortlaut des Polizeiberichts aufgegriffen.... und heute hat sich die RP schnon erbarmt!
Leider wieder mit "Bewertung."
"... des für Radfahrer gesperrten Wegs"
Gibts Protectoren, die einen gewissen Schutz gegen solche Drähte bieten?
Hals und Oberkörperbereich wäre vllt ganz Sinnvoll. Oder meint ihr, dass es nicht nötig ist weil es nur ein Einzelfall bleibt?