die preise fürn händler sind immer netto . mwsteuer rechnest nicht drauf sondern wird bei lieferung mit abgeführt. den ganzen scheiß haben wir nur weil die producer ihre preispolitik nicht auf die reihe kriegen
das muß man nicht verstehen!!! mwst nur abführen wohin? ins klo!! der händler zahlt die mwst entweder bar oder per überweisung. er kann diese nur als vorsteuer mit der mwst die er beim verkauf gesetzlich verlangen muß verrechnen. beispiel: ein einzelhändler zahlt für produkt x netto 100,-- + 19% mwst = 119,-- verkaufen kann er es dann lt. empf. vk (wenn er den bekommt) für 142,86 + Mwst 27,14 = 170,-- er hat also einen erlös vor abzug aller kosten netto 42,86. das bedeutet er hat einen kalkulatorischen aufschlag von 1,7. die mwst läuft zwar durch aber gezahlt wird die immer. und wer glaubt die möbel oder autohändler schenken lt. werbung dem kunden die mwst der träumt von einer anderen welt.
und im netz gefunden, sechs jahre garantie in irland, ob das auch für crc zutrifft:
Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Irland umgesetzt.
Alle Verbraucherinnen und Verbraucher haben in Irland ein Recht auf eine Mindestgarantie von sechs Jahren auf Produkte.
Innerhalb der ersten sechs Monate wird von jedem auftretenden Mangel angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es dem Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war.
Innerhalb der ersten 2 Jahre steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind.
Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen.
Außerdem sollte beachtet werden, dass den Verbrauchern auch nach diesem zweijährigen Zeitraum gegen fehlerhafte Produkte für weitere vier Jahre geschützt sind, aber nur wenn sie eine dementsprechende Lebenserwartung der Ware beweisen können. Dazu kommt, dass eventuelle Abnützungserscheinungen eine Beteiligung des Konsumenten an den Reparatur- oder Umtauschkosten bedeuten können.
Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher. Diese sind in Irland bei elektrischen Geräten wie beispielsweise Waschmaschinen, Herden etc., üblich. Deren Dauer beträgt normalerweise 12 Monate.