Bremshebel links oder rechts.

Also ich hatte an meinem alten GT auch rechts die vordere Bremse und links hinten, allerdings war mir damals nicht bekannt dass das normal an Fahrrädern genau umgekehrt ist. Seit letztem Sommer hab ich ein neues Bike und bin jetzt am Überlegen ob ich mir die vordere Bremse wieder nach rechts pack, weil ich mich schon 2 mal kräftigst lang gemacht habe deswegen. Im normalen Fahrbetrieb ists kein Problem für mich, aber nach 10 Jahren Vorderradbremse rechts ists in Gefahrensituationen einfach so dass ich noch wie am alten Fahrrad zuerst hinten dicht machen will und dann Vorne, dummerweise ists jetzt umgekehrt und ich flieg über den Lenker^^
 
Wo kämen wir denn hin, wenn jeder einfach machen würde, was er will?
Ohne verbindliche Regeln und Vorschriften geht es nun mal nicht, dann hätten wir heilloses Chaos, wie ein Wald ohne Jäger.

Da stimme ich dir voll und ganz zu, so war es auchnicht gemeint, aber der Deutsche überschreietet ja gerne mal die Grenze der Vernumpft! Wieso um alles in der Welt sollte man absichtlich irgendwo dafür sorgen das es eine Norm gibt die mir dann sagt wie ich meinen Bremshebel, den sowieso jeder individuell so anbringt wie er es gerne mag, auf eine bestimmte seite schrauben muss. Halte ich für äußerst unnötig!
 
Na ja, soooo weit ist das aber nun auch nicht, tatsächlich wurden Liechtensteiner Kreditinstitute erfolgreich in Millionenhöhe von deutschen Steuerhinterziehern verklagt, weil diese Institute zu spät den Datendiebstahl an die Steuerhinterzieher gemeldet haben - deswegen hatten die armen, äh braven, ach die Steuerhinterzieher keine Chance mehr, straffrei durch Selbstanzeige davon zu kommen ... also vielleicht doch besser einen Kleber ans Bike:
" Werter Dieb, die Bremsanlage dieses Fahrzeugs entspricht nicht dem verkaufsüblichen Standart, den Sie sonst so klauen! "
Das sollte genügen, um sich rechtliche Folgen von Seiten eines verunglückten Langfingers vom Leib zu halten - womöglich wollte er es ja gar nicht klauen, sondern nur vorsorglich auf Funktion überprüfen ;)
 
Sicherheitshalber nicht nur für den deutschen asozialen Fahrraddieb:

Hindi: प्रिय चोर, उस गाड़ी के ब्रेक सामान्य मानक के अनुरूप नहीं है आप अन्यथा चोरी!
Polnisch: Złodziej Szanowni Państwo, hamulce tego pojazdu nie spełnia zwykle standardowe Verkaufs ukraść inaczej!
Rumänisch: Dragi hoţ, frânele de vehicul care nu este conform cu standardul de obicei verkaufs fure te altfel!
Suaheli: Ndugu mwizi, na brakes ya gari haifikii standard ya kawaida ya kuiba wewe verkaufs vinginevyo!
Walisisch: Annwyl Nid lleidr, y brêc o'r cerbyd yn cwrdd â'r safon arferol verkaufs y dwyn i chi fel arall!

Die Hälfte der Sprachen kennt scheinbar keine Übersetzung für Verkauf, was die Dringlichkeit dieses Warnhinweises imho stark unterstreicht. Danke Grandfather für Ihre hervorragende Vorlage.

Mal schauen, wer sich so alles auf den Schlips getreten fühlt..
 
Es wäre doch mal eine wirklich lohnenswerte Aufgabe für die Rechtsausschüsse der DIMB, bezüglich dieser Frage einheitliche Richtlinien zu bestimmen, die dann für DIMB-Mitglieder gelten, zumindest aber in die DIMB-Rules aufgenommen werden müssen.
Hm ... nein.
Dies muss einfach nicht sein. Womoeglich kommt dann tatsaechlich eine Richtlinie, oder sogar ein Gesetz, bei raus und tausende Fahrradfahrer handeln ploetzlich illegal.
Also wenn es denn keine Regelung hierzu gibt, dann bitte keine schlafenden Hunde wecken.

... Medienkampagne zum Thema ...
Ich kanns mir schon richtig vorstellen:
Kammerateam haellt arglose Omis an und erzaehlt ihnen: sie duerfen so nicht mehr weiter fahren.
 
Hm ... nein.
Dies muss einfach nicht sein. Womoeglich kommt dann tatsaechlich eine Richtlinie, oder sogar ein Gesetz, bei raus und tausende Fahrradfahrer handeln ploetzlich illegal.
Also wenn es denn keine Regelung hierzu gibt, dann bitte keine schlafenden Hunde wecken.…
Aber genau das ist doch Auftrag der DIMB.
 
Aber genau das ist doch Auftrag der DIMB.
Aber mit noch mehr Richtlinien werden nicht selten noch mehr Konflikte geschaffen. Zur Zeit gibt es hier doch kein Problem, oder? Wird das jetzt tatsaechlich geregelt, wird es welche geben.
Es sei den, es wird fest geschrieben, dass es egal ist, auf welcher Seite der Hebel ist. Dann muss aber auch das begruendet werden, oh je, ein weiteres Festmahl fuer fiffige Rechtsanwaelte. Da muss man dann wahrscheinlich einen Aufklaeber anbringen: "Achtung, Bremsen sind getauscht. Benutzung nur auf eigene Gefahr." Natuerlich gut sichtbar, und in verschiedenen Sprachen, damit es auch alle lesen koennen. Und bebildert, damit es auch Kinder verstehen, die noch nicht lesen koennen. Dieser muss dann natuerlich genormt werden, da tritt dann die DIN auf den Plan. Und damit das auch rechtens ist, muss der Warnhinweis in die StVZO integriert werden. Da freut sich dann die Auskleberindustrie .... also doch wieder Probleme. :rolleyes:

Reicht es nicht aus, dass es zwei funktionierende Bremsen geben muss?
 
um das ganze noch unverständlicher zu machen:
es scheint eine "Vorschrift" zu geben, dass EINE Bremse (ein BremsHEBEL) rechts sein muss),
denn bei Rädern mit Rücktrittbremse ist der Hebel der Vorderbremse immer auf der rechten Seite
(und nicht links, wo er "eigentlich" sein müsste, bei den vertauschten Hebeln)


PS: der Großteil von uns ist Rechtshänder, also rechts mehr Kraft und gleichzeitig mehr Gefühl.
Jede andere Stelle als rechts für den Vorderbremshebel ist also n Nachteil
(vielleicht können deswegen so viele Hobbybiker nicht vernünftig bremsen und steigen bei mittelschwierigen Stellen, Feuchtigkeit, Regen, ..., viel zu früh vom Rad)
:confused:
 
auch mit Deutsches Institut für Normung übersetzt :rolleyes:
und wo steht da wie rum fahrradbremshebel sein müssen?

In der DIN 79 100 (für von Erwachsenen genutzte Räder) steht offensichtlich folgendes:
Der auf das Vorderrad wirkende Handbremshebel muß am Lenker
rechts montiert sein. Die Hebelenden sind kugel- oder tropfenförmig.


Quelle:
http://www.smolik-velotech.de/glossar/d_DIN.htm
und http://winss.de/Fahrradseiten/html/din.html

Für die Richtigkeit der Angaben übernehme ich keine Haftung, da mir der Originaltext der DIN 79 100 nicht vorliegt.

Aber welches Mountainbike ist denn korrekt nach DIN ausgestattet?
Dann müsste man u.a. auch folgende Vorschriften beachten:

Seitenstrahler: 2 Speichen-Rückstrahler pro Laufrad (oder Leuchtstreifen auf den Reifen).

Front-Reflektor (Front-Rückstrahler): Erforderich ist ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler. Aber auch im Scheinwerfer integrierte
Front-Reflektoren sind zulässig.

Rückreflektor (Rückstrahler): Erforderlich ist zusätzlich zum Rücklicht ein roter Großflächenreflektor (mit Kennzeichen Z).
 
In der DIN 79 100 (für von Erwachsenen genutzte Räder) steht offensichtlich folgendes:
Der auf das Vorderrad wirkende Handbremshebel muß am Lenker
rechts montiert sein. Die Hebelenden sind kugel- oder tropfenförmig.

Das ganze ist hinfällig. Die zitierte Norm ist seit 2006 von der DIN EN 14764 abgelöst. In dieser europäischen Norm wird keinerlei Bezug mehr zur rechts- oder linksseitigen Montage der Bremshebel genommen.

Davon einmal abgesehen ist die Norm für City- und Trekkingräder aufgestellt, die bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Mountainbikes fallen da offensichtlich nicht mit rein. Und eine Norm ist für sich kein Gesetz, sondern hat erstmal nur den Status einer Empfehlung, an die sich gehalten werden kann.
 
die Regel ist: die wirkungsvollere Bremse (die vordere) soll von der Hand bedient werden, mit der man geschickter ist.
http://sheldonbrown.com/german/brakturn.html
Also Rechtshänder: rechte Hand, Linkshänder linke Hand
Freilich sollte man es an all seinen Rädern einheitlich machen, und wenn Rechts- und Llinks- Händer die gleich Räder nutzen muß man sich halt einigen.
Eine (gesetzliche) Regel dafür gibt es aber (meines Wissens) nicht.
 
Haha, der HAMMER! :lol:

Dieser Thread gehört am besten gepinnt, damit sich noch Generationen danach daran erinnern können!

Was schert es irgendjemanden, wie rum du deine Bremsen montierst xDDD
Als wenn DICH jemand verklagen würde, der dein Fahrrad GEKLAUT hat xDDDD

Danke, made my day :lol::lol::lol:
 
Hm, kenne mich in solchen Kreisen nicht aus. Wirst dann wohl recht haben..
 
Jemand der ein Fahrrad klaut kann und will sich sicherlich keinen Anwalt leisten ;)
Wenn er sich dabei verletzt schon.
Gab schon Einbrecher, die sich das Bein gebrochen haben, anschießend geklagt haben und Schmerzensgeld bekamen. Ein Unding wie ich finde.

Daher finde ich das mit der Klage gar nicht sooo abwegig. Wenn sich der Dieb verletzt und ins KH kommt und deswegen erwischt wurde, wird er sich schon was überlegen, um da wieder raus zu kommen.

Mann weiß gar nicht, wie blöd das manchmal kommt.
 
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