Checkliste Verhaltensregeln Ehrenkodex

Ich werde mir den Artikel ansehen.

Und dann bring bitte mal Unfallzahlen, wo sich so Gefahr tatsächlich verwirklicht hat, dass ein Handeln durch Verbote erforderlich wäre. Oder wo die Natur allein durch MTB nachhaltig beeinträchtigt wird

Das Bayerische Gericht sagt auch nichts über Unfallzahlen die ein Verbot des 80cm breiten Weges gerechtfertigt hätten.

Die von dir bislang angestellten Mutmassungen deiner Beispiele reichen mir für ein Verbot nicht aus.

Ich will nichts verbieten ich möchte nur sicher sein das man sich diese Fragen gestellt hat für den Fall das man z.B. in Bayern bereits nach wenigen Unfällen dazu übergeht systhematisch Wege zu sperren was so wie ich es verstanden habe nicht ausgeschlossen ist.

Dem nach zu gehen hätte Bedeutung für Badenwürtemberg. Wenn Gerichte ausdrücklich fest stellen das ALLEINE die Beschaffenheit von Wegen in diesem Umfeld nicht ausreichen sondern immer auch Zahlen wie Publikumsverkehr oder im schlechteren Falle Unfallzahlen dazu kommen müssen. Dann wäre es zumindest ein Zeichen das andere Gerichte die Regelungen wie in Badenwürtemberg ganz dezidiert so nicht für "gut" befinden würden weil genau das in Badenwürtemberg pauschalisiert wird ohne zusätzliche Faktoren (die Zahlen) zu berücksichtigen.

Was dann bliebe wäre die Verkehrstechnische Sichtweise. Aber auch das habe ich versucht an zu reißen.
Denn der Mensch könnte durch das Wissen was er als in einer umgebung typisch zu betrachten hat und das Wissen das er dort gleichsam mit Verkehr zu rechnen hat mündig genug sein um nicht weiter reglementiert zu werden.

In meinem Text stehen aber auch noch ein paar andere Dinge.
Die DIMB scheint Angelizismen ja nicht ablehnend gegenüber zu stehen vielleicht wären Klarstellungen wie "Kein Recht auf Flow" im öffentlichen Waldwegenetz" eine Formulierung die man im Zuge einer Herleitung der Trailrules unter einbeziehung der StVO gebrauchen könnte.
usw.
 
In meinem Text stehen aber auch noch ein paar andere Dinge.
Die DIMB scheint Angelizismen ja nicht ablehnend gegenüber zu stehen vielleicht wären Klarstellungen wie "Kein Recht auf Flow" im öffentlichen Waldwegenetz" eine Formulierung die man im Zuge einer Herleitung der Trailrules unter einbeziehung der StVO gebrauchen könnte.
In deinem Text stehen viele Dinge die schon erklärt wurden. So z.B. die Trailrules. Denn was steht da unter Punkt 3?

3. HALTE DEIN MOUNTAINBIKE UNTER KONTROLLE!
Unachtsamkeit, auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen. Passe deine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation an. In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, Hindernisse oder anderer Biker auftauchen. Du musst in Sichtweite anhalten können! Zu deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen.

Das ist letztlich auch im Einklang mit §1 STVO der allgemeinen Rücksichtnahme. Muss ich jetzt noch Trailrule 9657137 erfinden "Kein Recht auf Flow"?

Grundsätzlich könnte man zu jeder Situation einen weiteren Spruch oder Verhaltensregel finden. Zu beachten ist aber, dass es nur wenige Regeln sein sollten, weil niemand sich viele Regeln merkt oder viel Text liest. Aber in speziellen Situationen vor Ort kann man auch mal spezielle Schilder aufstellen. Da hat ja niemand was dagegen und spricht auch nicht gegen die DIMB.

Bzgl. Anglizismen habe ich auch schon mal was geschrieben. Aktuell gehen wir wieder mehr zur dt. Sprache über.
Bzgl. der Anglizismen sind diese evtl. sinnvoll gegenüber der Zielgruppe Mountainbiker. Es ist aber auch wichtig dass Behörden und Bürger die Selbstverpflichtung der Mountainbiker verstehen und erkennen, dass wir hier aktiv sind. Da ist dann deutsche Sprache verständlicher.
 
Lese den Artikel "Ein Grundrecht auf Mountainbiken"
https://issuu.com/dimb.de/docs/trailnews_2016/6

Schade das man in den Trailnews den Gesetzestext nicht verlinken kann und sich dieser nicht in der Mediathek finden lässt.
Aber es wurde ja bereits gesagt das man keine Verlinkungsanstalt sein möchte.
Wenn man das dann hier übers Forum abarbeitet ist das vielleicht nicht ganz so effektiv.
Aber eigentlich ist es ja auch egal wird ja im Text erwähnt ... das ist aber so uneindeutig das es für mich beinahe wie eine Zusammenhalteparole wirkt.

Es ist mir schon klar das ihr Leute habt die sich sehr viel besser mit rechtsfragen auskennen als ich und das ihr euch reichlich Gedanken gemacht habt.

Umsomehr wundert es mich wie darüber aufgeklärt wird. Entweder bin ich besonders schwer von Begriff oder aber auch die Kommenierung des BGH Urteils (typische Gefahren) verstehe ich in einigen Zusammenhängen nicht.

Was z.B. bedeuted " öffentliche Forststraßen und Waldwege fallen regelmäßig nicht unter das Straßen und WegeRecht" in diesem Zusammenhang oder überhaupt ? (hätte sicher eine Bedeutung wenn man genauer auf die Sache mit den Wegpatenschaften eingehen würde was man aber nicht tut)

Ich bin nur ein Fahrradfahrer aber ich versuche schon auch zu verstehen was es für mich bedeuten würde wenn ich mich tatsächlich um eine Legalisierung bemühen wollte und ich finde das was auf den Internetseiten bereit gestellt wird nicht besonders verständlich. (vielleicht macht euer Beraterteam dahingehend einen besseren Job das kann ja sein) Und wenn mir auffällt das für mein Empfinden ganz grundlegende Informationen wie der Bezug zur StVO fehlen muß ich mich fragen wie gut ich beraten werde wenn es darum geht wirkich Verantwortung z.B. beim Streckenbau auf mich zu nehmen.
In dem Fall finde ich es auch sonderbar das im Checkheft zur Verkehrssicherungspflicht zwar sehr viele Punkte angesprochen werden die man berücksichtigen sollte ... es werden allerdings überhaupt keine Antworten gegeben wie man diese Gefahren wenn man sie in seinem Einzellfall erkannt hat am besten absichert. Das ist doch das einzig wichtige. Wenn es in näherer Umgebung der Strecke einen Kinderspielplatz gibt kann ich JA ankreutzen und weiter? Wo ist der praktische Hinweis darauf wie ich die Strecke vor herrumlaufenden Kindern absichere?
Macht das euer Beraterteam? Aber wenn es Erfahrungswerte und Methoden gibt warum werden diese dann nicht beispielshalber veröffentlicht?

Das soll wirklich nur Konstruktive Kritik sein mehr nicht und wenn ich sage mir erscheint das Auftreten unseriös meine ich damit das man es besser machen kann und ich versuche sogar Vorschläge zu machen , und zwar zu fast jedem Kritikpunkt. Um mehr geht es mir nicht.
 
Das ist letztlich auch im Einklang mit §1 STVO der allgemeinen Rücksichtnahme. Muss ich jetzt noch Trailrule 9657137 erfinden "Kein Recht auf Flow"?

Aber auch nur das ist im Einklang mit der StVO ( und tatsächlich sogar viel besser an der Praxis orientiert.) Die Regeln beziehen sich nur auf §1 von Alkohol usw. ist keine Rede ,muß es ja auch nicht sein nurder Hinweis auf die zugrundeliegende StVO in einem Kontext ist wichtig. Das scheint auch einigen Autofahrern nicht ganz klar zu sein ,die Behörden wissen das aber doch ganz genau.
Das mit dem "kein Recht auf Flow" oder der Herleitung und Erwähnung der StVO in Bezug zu den Trailrules muß auch nicht auf den Schildern im Wald stehen aber auf der Internetseite ist Platz für Vollständigkeit und Aufklärung und wenn man es geschickt macht ist das nicht nur ein Aushängeschild das auch Politiker wahrnehmen sondern auch Aufklärung für die eigenen Reihen. Auch sowas lässt sich unumständlich formulieren (wenn auch nicht so knapp wie die Trailrules) Aber wenn man sich die Nutzungsbedingungen auf euren Schildern im Wald so ansieht dann braucht es nunmal für so manches etwas mehr Buchstaben dass wisst ihr ja genau.

Bzgl. Anglizismen habe ich auch schon mal was geschrieben. Aktuell gehen wir wieder mehr zur dt. Sprache über.

Ich finde ja immernoch die Idee mit den Gedichten nicht schlecht.
 
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Aus der Theorie ,was ein Amtlicher Leitsatz überhaupt ist und was aus der Formulierung "grundsätzlich sind Waldwege zur Befahrung geeignet" theoretisch alles abgeleitet werden kann ,könnte wohl in der Praxis schnell durchaus unangenehm werden.

Wie gesagt ich habe keine Ahnung wie man Definitionen oder Grundsatzentscheidungen aus abstrakten Gestzestexten erwirken kann ohne das ein spezieller Streitfall gegeben sein muß.
Man stelle sich vor man könnte ein Gericht einfach mal fragen und das Gericht stellt fest das die Beschaffenheit eines Weges z.B. in Bayern alleine nicht für eine Sperrung ausreicht wäre das eine sehr positive klarstellung.
Wenn das Gericht aber entscheidet das alleine Beschaffenheit doch ein Grund für eine Sperrung sein kann wäre nichts verloren sondern alles genau so waage wie vorher.
Das einzige was schlecht wäre wenn ein Gericht sagen würde diese und jene Beschaffenheit muß eine Sperrung nach sich ziehen wäre schlecht aber das ist mehr als unwahrscheinlich.

Naja egal ich habe dieses Gerichtsprotokoll verlinkt bekommen und es trägt den Titel "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Radfahren auf Waldwegen grundsätzlich erlaubt" und deshalb habe ich versucht aus diesem Text irgendwelche allgemeingültigkeiten zu verstehen was mir nicht gelungen ist.
Weder "grundsätzlich" noch "erheblich" noch "verkehrstechnisch" noch sonstwas ist mir dadurch klarer geworden (im Gegenteil)
Man könnte annehmen das Waldwege "grundsätzlich" deshalb "geeignet" sind weil es technisch ohne Probleme möglich ist darauf mit einem Mountainbike zu fahren.
Wahrscheinlich ergibt sich die Formulierung "Grundsätzlich geeignet" aber eher aus der Verhältnissmäßigkeit und übermaßgebot usw. Wenn man aber das Urteil ansieht ist prinzipiell alles möglich weg zu schmal ,weg zu kurvenreich ,zu viel Publikumsverkehr ,zu viele Beschwerde usw. usw.
Nun gut deshalb gibt es wohl Richter
 
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Young man, there's no need to feel down
I said, young man, pick yourself off the ground
I said, young man, 'cause you're in to the woods
There's no need to be in bad moods

Young man, there's a place you can go
I said, young man, when you're short on your dough
You can stay there, and I'm sure you will find
Many ways to have a good time

It's fun to stay at the StVO
It's fun to stay at the StVO HO

They have everything for you men to enjoy
You can hang out with all the boys

It's fun to stay at the StVO
It's fun to stay at the StVO HO

Young man, are you listening to me?
I said, young man, what do you want to be?
I said, young man, you can make real your dreams
But you got to know this one thing

No man does it all by himself
I said, young man, put your pride on the shelf
And just go there, to the DIMB
I'm sure they can help you today

It's fun to stay away of the StVO
It's fun to stay away of the StVO HO




naja vielleicht wieder son Denkfehler
 
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So langsam habe ich die Nase voll johnarbuckle.

Ist jetzt echt mal gut mit dem Thread.

Keiner... wirklich keiner... steht dir hier bei bei deinen Anmerkungen.
Ich verfasse auch gern mal widersprüchliche Posts aber selbst beim grössten Trollpost gibts immer den einen oder anderen der so etwas supportet.
Das man wirklich allein auf weiter Flur steht sollte dir doch endlich mal zu bedenken geben das hier mal gut ist nun.

Lass ciau_heiko mal in Ruhe die DIMB und wir Mountainbiker brauchen angergierte Leute bei etwas anderen als sinnlos Threads zu beantworten nur das deine falschen Argumente nicht ungeantwortet hier stehen bleiben.

ES REICHT NUN. Schluss, Erlöse uns von diesem Thread!
 
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