Streng genommen ist das natürlich völliger Unsinn (seit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist eine Kennzeichnung nicht notwendig).Streng nach der bundesdeutschen Vorschrift darf der Verpackungsmüll nur dann in die gelbe Tonne, wenn dort auch der grüne Punkt drauf ist. Sonst ist ja die Finanzierung der Entsorgung durch das duale System nicht gesichert.
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