diskussion(en) zum "Ich hab da was entdeckt ...) thread

Das verstehe ich noch nicht ganz.
Wenn ich heute nen Rad für 3000€ gebraucht kaufe und nächstes Jahr für 2500€ gebraucht verkaufe, muss ich dann näcstes Jahr den "Gewinn" darauf versteuern? Ich hab dann ja im nächsten Jahr mehr als 2000€ eingenommen über Gebrauchtverkäufe... aber eigentlich Verlust gemacht.
Oder muss ich jetzt alle Käufe dokumentieren, um zu beweisen, dass ich keinen Gewinn mache, wenn ich ggf. später wieder verkaufe?
 

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Re: diskussion(en) zum "Ich hab da was entdeckt ...) thread
Oder muss ich jetzt alle Käufe dokumentieren, um zu beweisen, dass ich keinen Gewinn mache, wenn ich ggf. später wieder verkaufe?
So verstehe ich das auch. (Man kommt leichter in die Nachweispflicht.) Bin aber kein Steuerfachmann oder Jurist.
Profis: Bitte erklären!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind wirklich die angesprochenen Mütter mit Babyklamotten, die aber wiederum nie die 2000€ Grenze reißen werden.
Aber auch da gilt, wie will man herausfinden was verkauft wurde und was nicht und was vielleicht drei bis fünf Mal inseriert wurde, bis es weggeht. Im Endeffekt läuft das auf eine Kaufabwicklung wie bei ebay hinaus und das bedeutet dann natürlich auch Gebühren bei ebay Kleinanzeigen.
 
Oder muss ich jetzt alle Käufe dokumentieren, um zu beweisen, dass ich keinen Gewinn mache, wenn ich ggf. später wieder verkaufe?

Wäre besser!

Auf Grundlager der Daten wird dann der eine oder andere Verkäufer Post vom Finanzamt erhalten.

Wer eine Buchführung hat, kann dem Finanzamt nachweisen, dass kein gewerblicher Handel vorliegt und/oder der Gewinn tatsächlich niedriger ist.

Wer dem Finanzamt keine Nachweise vorlegen kann, muß mit einer Schätzung rechnen.
 
Wer gibt denn 50 Anzeigen im Monat auf? Selbst wenn man seine Anzeige jede Woche neu einstellt, um sie weiter nach vorne zu bringen kommt man da doch kaum hin.
Wenn man Anzeigen wieder in der Suche vorne platzieren will ohne dafür zu zahlen, hilft nur neu einstellen. Was nach 1-2 Wochen nicht verkauft ist, geht ja sonst oft nicht weg. Da kommt es schon vor, dass man durchaus auch mal vier Anzeigen im Monat für einen Artikel nutzt.

Ich hatte die ganze Thematik rund um die Plattformmeldungen auch vor ein paar Tagen schon im Kleinanzeigen-Thread angesprochen, auch wenn es da dann zerredet wurde, aber das kennt man ja hier aus dem Forum:
https://www.mtb-news.de/forum/t/was...le-kleinanzeigen.928737/page-62#post-18498179
 
Aber auch da gilt, wie will man herausfinden was verkauft wurde und was nicht und was vielleicht drei bis fünf Mal inseriert wurde, bis es weggeht. Im Endeffekt läuft das auf eine Kaufabwicklung wie bei ebay hinaus und das bedeutet dann natürlich auch Gebühren bei ebay Kleinanzeigen.
Zur Zeit läuft das eher so, dass das Finanzamt eher auf Anzeichen nach gewerbsmäßigem Handeln sucht. Bei Kinderkleidung könnte das z.B. der Ankauf großer Konvolute zu Pauschalpreisen und der Verkauf von großen Mengen als Einzelteile sein. Ggf. sind fehlende Kinder im relevanten Alter auch ein Grund hinzusehen.
Im Vintage-Fahrradbereich dürfte es ähnlich sein. Viele gleichartige Teile verkaufen wirft immer Fragen auf, ab und zu mal die Reste alter Räder oder Kompletträder verkaufen eher nicht. Eine Sammlung von 50 Rädern kurzfristig abstoßen könnte aber tatsächlich dazu führen, dass das FA genauer hinsieht.
 
In Internetforen streitet man sich gerade darüber, ob Ebay Kleinanzeigen der Meldepflicht unterliegt, wenn die Möglichkeit der sicheren Zahlung nicht genutzt wird.

Aber das Gesetz ist erst wenige Tage alt. Es bedarf noch einiger Klärung.

Der Plattform-Betreiber soll ja auch die Steuer-Identifikationsnummer des Verkäufers an das Finanzamt weitergeben, damit das Finanzamt den Vorfall zweifelsfrei einer konkreten Person zuordnen kann...
 
Das verstehe ich noch nicht ganz.
Wenn ich heute nen Rad für 3000€ gebraucht kaufe und nächstes Jahr für 2500€ gebraucht verkaufe, muss ich dann näcstes Jahr den "Gewinn" darauf versteuern? Ich hab dann ja im nächsten Jahr mehr als 2000€ eingenommen über Gebrauchtverkäufe... aber eigentlich Verlust gemacht.
Oder muss ich jetzt alle Käufe dokumentieren, um zu beweisen, dass ich keinen Gewinn mache, wenn ich ggf. später wieder verkaufe?
Soweit ich das verstanden habe, ist hier (wie bisher) maßgeblich, ob du Gewinnerzielungsabsichten verfolgst. Wenn du ein Rad für 3000€ kaufst und für 2500€ weiterverkaufst machst du ja keinen Gewinn aus diesem Geschäft (Einkommen ist nicht gleich Gewinn). Bei so hohen Beträgen ist aber aber sicher nicht verkehrt, die Belege - wenigstens bis zur Steuerfestsetzung - aufzubewahren.

https://www.test.de/Privatverkauf-u...zamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/
edit: hier mal ein Beispiel, dass es im Zweifel auf den Einzelfall ankommt, und nicht so sehr auf die Anzahl der Verkäufe oder deren Wert:
Keine Steuer musste dagegen eine Frau zahlen, die 140 Pelzmäntel für 77 000 Euro über Ebay versteigerte. Sie hatte die Mäntel von ihrer Schwiegermutter geerbt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah darin keine unternehmerische Tätigkeit, weil die Frau die Nerzmäntel nicht extra für den Verkauf erworben hatte (Az. 14 K 702/10).
 
Blöd ist es, wenn man 20 Jahre gesammelt hat, sich das Zeug türmt und man Kaufnachweise nie erstellt oder aufgehoben hat.
Wenn ein Teil 20 Jahre im Keller rum steht, dann würde ich aber auch so argumentieren, dass man das Teil nicht mit dem Ziel der Verkaufs/Gewinn angeschafft hat. Lange "Lagerdauer" ist mMn ja eher ein Indiz für nicht-gewerbsmäßigen Verkauf.
Bleibt die Frage, wie man den (langen) Besitz plausibel belegen kann. Evtl. alte Fotos o.ä.; am Ende muss es für das Finanzamt ja "nur" plausibel genug sein.
 
Kann man denn private Verluste gegenrechnen?
Also wenn du innerhalb eines Jahres ein teures Fahrrad kaufst und dann natürlich mit Verlust verkauft und parallel verschiedene Dinge mit Gewinnen verkaufst, ebenfalls innerhalb dieses einen Jahres, müsste man das eigentlich gegeneinander aufrechnen können.

Also Leute kauft euch jedes Jahr ein neues E-Bike, aber wartet keine 365 Tage!
 
Soweit ich das verstanden habe, ist hier (wie bisher) maßgeblich, ob du Gewinnerzielungsabsichten verfolgst. Wenn du ein Rad für 3000€ kaufst und für 2500€ weiterverkaufst machst du ja keinen Gewinn aus diesem Geschäft (Einkommen ist nicht gleich Gewinn). Bei so hohen Beträgen ist aber aber sicher nicht verkehrt, die Belege - wenigstens bis zur Steuerfestsetzung - aufzubewahren.

https://www.test.de/Privatverkauf-u...zamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/
edit: hier mal ein Beispiel, dass es im Zweifel auf den Einzelfall ankommt, und nicht so sehr auf die Anzahl der Verkäufe oder deren Wert:

Es gilt noch immer die Faustregel "Einnahmen und Gewinne aus Hobbies und Liebhaberei sind steuerfrei." - allerdings gibt es online eben immer mehr Wiederverkäufer*Innen, die damit ein nicht unerhebliches Zubrot verdienen ... und um genau die geht es.
 
Unangenehm kann es werden, wenn einem das Finanzamt einen gewerblichen Handel unterstellt.

Blöderweise sind die Grenzen zwischen privaten und geweblichen Handel fließend. Eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Finanzamts.
 
Naja, nun ja nicht mehr, wenn 2000 Euro Einnahmen und 30 Verkäufe ins Gesetz gegossen sind. Dann wäre wenigstens der Eiertanz der Definition vom Gewerbe erledigt.
 
Völlig falsche Signal vom Gesetzgeber!
Da wollen wir die Umwelt unterstützen durch Apps wie Kleinanzeigen, Ebay uvm wo man für seine gebrauchten Dinge noch einen Abnehmer und weiter Verwender findet, wodurch wieviel Energie und CO2 eingespart wird.

Etliche werden sich nicht mehr die Mühe machen ihre gebrauchten Dinge einzustellen um den Generalverdacht eines Steuersünders zu umgehen.

Was für eine Chaostruppe mit einer noch chaotischeren Doppelmoral!
 
Naja, nun ja nicht mehr, wenn 2000 Euro Einnahmen und 30 Verkäufe ins Gesetz gegossen sind. Dann wäre wenigstens der Eiertanz der Definition vom Gewerbe erledigt.
Ich fürchte, das ist nicht so.
Wenn es so wäre wäre das super, dann würde ich einfach darauf achten, dass ich mindestens 30 Verkäufe im Jahr habe und könnte sofort ein Gewerbe anmelden, ich würde ein Fahrtenbuch führen meine Garage würde nur noch für mein Gewerbe genutzt, mein Computer, mein Keller, mein Werkzeug meine Klamotten, all das könnte ich dann angeben.

Das Dumme ist nur, dass es nicht so ist, und wenn du wirklich alle Kosten die du hast angeben und verrechnen kannst, wirst du mit deinem Hobby keine Gewinne erzielen, sondern nur dein Hobby finanzieren und damit ist es wieder Liebhaberei. Manch einer hier fährt hunderte km um ein Fahrrad abzuholen und rechnet nur den Sprit auf das vermeintliche Schnäppchen drauf, ohne die tatsächlichen Kilometerkosten zu berücksichtigen. Würde man das machen und würde man so handeln wie man handeln müsste wenn man ein Gewerbe hätte, dann wären viele vermeintliche Schnäppchen keine Schnäppchen mehr und die Kosten würden einen späteren Erlöse übersteigen.

Warum glaubt ihr, müssen die gewerblichen Händler auf Ebay z.B. 08/15 Tange MTB Rahmen für einen horrenden Preis anbieten? Das sind diese Rahmen die seit Monaten und Jahren nicht verkauft werden.
Weil Sie Kostenrechnung beherrschen. Aber dadurch keinen Marktpreis erzielen können.

Im Prinzip wäre es für jeden Sammler ein Traum, ein Gewerbe anmelden zu können. Dann könnte er nämlich seine ganzen Kosten von der Steuer absetzen und auch noch seine Steuerlast in seinem Hauptjob reduzieren. Die Teile die er behält, schreibst er dann einfach noch über eine gewisse Zeit ab. Bis sie buchhalterisch nichts mehr wert sind, dann haben einen Großteil des wertvollen YETI, FAT oder KLEIN Rahmens alle anderen Steuerzahler mitfinanziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es besteht ja auch noch die Möglichkeit sich ein Kleingewerbe anzumelden für Leute, bei denen es wirklich gewerbliche Ausmaße annimmt. Da wird man ja bis 17.500€ im ersten Geschäftsjahr nicht besteuert und im zweiten Geschäftsjahr bis zu 50.000€, oder wie war das?
 
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer, nicht aber auf die Einkommenssteuer. Der Gewinn muß also trotzdem versteuert werden.

Wer für die Kleinunternehmerregelung beantragt, muss keine Umsatzsteuer zahlen. Andererseits kann er auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
 
Und es hat keinerlei Auswirkungen auf Gebühren von IHK, Versicherung, etc. pp. weil das Kleinunternehmen keine eigene Rechtsform ist, die irgendwas erleichtern würde mit Ausnahme der monatlichen Umsatzsteuererfassung. Das Kleingewerbe kann man auch nicht mit seinem Gewerbeschein anmelden. Für Wiederverkäufer von Neuwaren eher ungeeignet ohne die Vorsteuerabzugsberechtigung.
 
Etwas, das viele abschrecken könnte: Bei gewerblichen Verkäufern hat der Käufer ein Widerrufsrecht

Zudem sind Gebühren der Verkaufsplattform und Paypal für gewerbliche Verkäufer höher

der Kunde möchte hingegen nur die üblichen Preise zahlen, die er auch von privaten Verkäufern gewohnt ist
 
Es geht in unserem Bereich auf jeden Fall hinten und vorne nicht auf, außer man hat ständig irgendwelches Edelzeug für horrendes Geld zu verkaufen. Am Ende bleibt dann das DX, Tange MTB und 0815 Zeug einfach in der Kiste liegen oder wandert irgendwann in den Müll bzw. Wertstoffhof.

Ich habe immer gerne gebastelt und ab und zu mal ein bemitleidenswertes aber hochwertiges Rad hergerichtet und auf Kleinanzeigen zum Selbstkostenpreis oder Selbstkostenpreis + 20 € verkauft. Immer so um die 100 €. Das war eine Win-Win-Situation, irgendjemand hat ein wirklich gutes Rad bekommen und ich hatte ein paar Tage Spaß. Natürlich habe ich mir da beim Selbstkostenpreis in die Tasche gelogen, weil ich Fahrtkosten Werkzeug und anderes nie berechnet habe. Nur die Teile. Das werde ich in Zukunft sein lassen, außer vielleicht für gute Freunde.

Das geht mit Gewerbe nie auf, ich habe z.B mal ein Rad für 100 € verkauft, an einen Fahrradhändler, der hat dann das gleiche Rad für 500 € bei Kleinanzeigen inseriert. Ich glaube das ist immer noch drin, das bekommt der nie verkauft, aber wenn der 20% oder mehr Rabatt geben muss und alle seine Kosten rechnet, ein paar Verschleißteile wechselt, Gewährleistung, eventuell Widerrufsrecht, falls er es wirklich über Kleinanzeigen verkauft, und noch einen Gewinn machen will, dann muss er tatsächlich 300 bis 400 € dafür bekommen.

Es geht einfach nicht auf und deswegen wird in Zukunft vieles in den Müll fliegen.
 
Als gebrauchtradhändler brauchst du entweder hippes Publikum, dass auf alte Räder steht aber nicht selbst schrauben kann oder du mußt im Preisbereich unter der Einstiegsklasse von Markenrädern unterwegs sein.
Ersteres funktioniert nur in Großstädten und unter selbstausbeuterischen Umständen (Hobby zum Beruf machen ist meist nicht lukrativ). Letzteres wahrscheinlich nur im größeren Massstab (eigener Transporter, Routenoptimierung beim Ankauf, 100% Auslastung des Schrauberteams, genug Umsatz für einen Laden in guter Lage).
Am Ende rechnete sich das eigentlich schon immer nur in Ausnahmefällen.

Ob sich durch die Gesetzesänderung tatsächlich was am Markt ändert bleibt abzuwarten, ich sehe da bisher keinen Grund dafür.
 
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