@decolocsta
Stimmt!
ABER: Solltest Du der eindeutigen Weisung des Polizeibeamten
wie z.B.: Stehen bleiben!
nicht nachkommen, bekommt die Sache schon ein anderes Gesicht! Die Mißachtung von Zeichen und Weisungen fängt bei einem Verwarngeld von 150 an! Solltest Du Dich aus dem Staub machen, kann es Dir sehr gut passieren, dass Du mit den "einfachen Hilfsmitteln" der körperlichen Gewalt gestoppt wirst! (Die Faust ist übrigens so ein "einfaches" Hilfsmittel!)
> Und dies ist dann rechtlich einwandfrei! Du hast als Staatsbürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten! Eine dieser Pflichten ist es z.B. sich an die Weisungen der Polizei zu halten!
Zum Thema Bedrohung:
Auch wenn Du der Meinung bist jemanden nicht zu bedrohen, kommt es nicht auf Deine Meinung in diesem Fall an, sondern auf die Meinung Deines Gegenübers! Wenn der sich bedroht fühlt durch eine Handlung / oder Deine Passivität, handelt es sich für Ihn um eine Bedrohung! Auch wenn Du es anders siehst!
Und wenn Du nicht anhalten willst, und sie halten deinen Lenker fest und Du fliegst ganz entspannt ordentlich auf die Nase,
HAST DU PECH GEHABT!
Der Polizist wird seine Maßnahme eh schriftlich begründen, da Du dann noch eine Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt bekommst!
Damit kannst Du Dich dann warm anziehen!
Und das Ganze nur, weil obercool durch die Stadt gefahren und den Fußgängern auf den Sack gegangen! Sollte es das wert sein?
Gruß Arnd