Lifetime Warranty: Ibis Cycles kündigt lebenslange Garantie an

Hilfreichster Beitrag geschrieben von feedyourhead

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Und wie sieht das mit Crash-Replacement aus?
Ich schätze wohl, dass die meisten Rahmen in irgendeiner Form gecrasht, als dass sie einen Materialfehler haben werden.
Bzw. wird der Hersteller das vermutlich versuchen so hindrehen zu wollen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Beschränkung auf den Erstbesitzer ist ein Grund das nicht zu kaufen. Geht bei einem zweiten Verkauf immer automatisch was kaputt oder wie?
Eine lebenslange Garantie kann nur mit dieser Beschränkung funktionieren. Oder wie stellst Du dir das sonst vor? Alle jemals produzierten Produkte müssen bis in alle Ewigkeit instand gehalten werden?
 
Eine lebenslange Garantie kann nur mit dieser Beschränkung funktionieren. Oder wie stellst Du dir das sonst vor? Alle jemals produzierten Produkte müssen bis in alle Ewigkeit instand gehalten werden?

Bei vom Hersteller verursachten Material- oder Verarbeitungsfehlern: ja, warum ist das zuviel verlangt?

Wenn ich das Ding gegen einen Baum setze oder in die Felsen schmeiße, bin so oder so ich schuld.
Aber warum ein Herstellerfehler nach einem Privatverkauf auf einmal von der Garantie ausgeschlossen sein soll, müsste man mir verständlich erklären. Ich sehe da keinen Grund außer den Gebrauchtmarkt abzuwerten und die Leute zum Neukauf zu animieren.
Wobei viele Santa Cruz (Ver)Käufer eh zu blöd sind, die Garantiebedingungen zu verstehen. "Noch nie registriert" :D
 
Bei vom Hersteller verursachten Material- oder Verarbeitungsfehlern: ja, warum ist das zuviel verlangt?
Nun, das hat ja auch immer was mit der Lebensdauer eines Produktes zu tun.
Wer beurteilt das dann wenn der Rahmen nach 30 Jahren delaminiert oder das Alu Risse bekommt ob es nun ein Materialfehler/Herstellungsfehler ist, oder ob es einfach Stand der Technik ist?
 
Nun, das hat ja auch immer was mit der Lebensdauer eines Produktes zu tun.
Wer beurteilt das dann wenn der Rahmen nach 30 Jahren delaminiert oder das Alu Risse bekommt ob es nun ein Materialfehler/Herstellungsfehler ist, oder ob es einfach Stand der Technik ist?

Wer beurteilt es denn, wenn er nicht verkauft wurde, sondern noch beim Erstbesitzer ist?
Wo ist der Unterschied für den Hersteller bei der Abwicklung des Garantieantrags?
 
Wer beurteilt es denn, wenn er nicht verkauft wurde, sondern noch beim Erstbesitzer ist?
Wo ist der Unterschied für den Hersteller bei der Abwicklung des Garantieantrags?
Ok, ich hätte besser 80 Jahre statt 30 schreiben sollen. Aber mein Fehler: lebenslang bezieht sich ja eigentlich auf die Produktlebensdauer. Ist die länger als die 7 Jahre die bislang gelten?

Wie lange gilt denn so eine lebenslange Garantie bei nem Fahrrad? ?
 
Ok, ich hätte besser 80 Jahre statt 30 schreiben sollen. Aber mein Fehler: lebenslang bezieht sich ja eigentlich auf die Produktlebensdauer. Ist die länger als die 7 Jahre die bislang gelten?

Wie lange gilt denn so eine lebenslange Garantie bei nem Fahrrad? ?

Diese Klausel haben ja so ziemlich alle Hersteller. Nicht nur jene mit "lebenslang".
Nicolai hatte sie z.B. einige Jahre nicht. Jetzt aber leider auch wieder.
Raaw gibt die Garantie aktuell weiter. Wäre für mich ein sehr guter Grund Raaw zu kaufen.

  • The warranty service applies to the first and second owners with the original purchasing date being the start of the warranty period. We recommend creating a sales contract when selling your RAAW to prove second ownership and supplying the original invoice to the second owner.
 
Ok, ich hätte besser 80 Jahre statt 30 schreiben sollen. Aber mein Fehler: lebenslang bezieht sich ja eigentlich auf die Produktlebensdauer. Ist die länger als die 7 Jahre die bislang gelten?

Wie lange gilt denn so eine lebenslange Garantie bei nem Fahrrad? ?

Wenn der Käufer nach 1 Jahr stirbt, dann 1 Jahr. Wenn er nach 80 Jahren stirbt, dann wohl 80 Jahre. :ka:

G.:)
 
Man könnte es ja auch so sehen:
Der Erstkäufer hat dem Hersteller die Ware bezahlt (wenn auch meist über zwischengeschaltete Händler). Für das an den Hersteller bezahlte Geld bekommt der Kunde die Ware und die Dienstleistung "Garantie".
Der Zweit-, Dritt- usw. Käufer bezahlt dem Vorbesitzer Geld (meist weniger als beim Ersterwerb) und erhält vom Verkäufer die Ware ohne die Dienstleistung "Garantie". Der Hersteller hat(te) keine Geschäftsbeziehung zu diesen Käufern.

Fertig aus Ende.
 
Eine lebenslange Garantie kann nur mit dieser Beschränkung funktionieren. Oder wie stellst Du dir das sonst vor? Alle jemals produzierten Produkte müssen bis in alle Ewigkeit instand gehalten werden?
Wenn ich das als Hersteller anbiete, dann doch für mein Produkt und nicht für meine Käufer?!? Mein Produkt ändert sich doch nicht schlagartig nur weil der erste Käufer es an eine weitere Person verkauft!
 
Was eine Hühnerkacke, wenn du dir ein jungen Gebrauchtwagen kaufst hast du da auch noch Gewährleistung drauf, warum soll so was beim Rad nicht gehen?
Ja, wenn vom Händler, aber nicht von Privat. Es sei denn du bist noch in der gesetzlichen Gewährleistung. Und die bekommst du von den Herstellern als Zweitbesitzer auch immer
 
Was eine Hühnerkacke, wenn du dir ein jungen Gebrauchtwagen kaufst hast du da auch noch Gewährleistung drauf, warum soll so was beim Rad nicht gehen?
Gewährleistung kann man abtreten, ohne dass der Hersteller etwas dagegen machen kann. Auch beim Rad. Bei ner Garantie siehts anders aus. Du meinst aber sicher, dass der junge Gebrauchte beim Händler gekauft wird. Dann muss der Händler ohnehin die gesetzl. Gewährleistung bieten. Wenn ich von Privat kaufe, kann der Verkäufer die Gewährleistung dagegen massivst einschränken bzw. nahezu komplett ausschließen.
 
Was eine Hühnerkacke, wenn du dir ein jungen Gebrauchtwagen kaufst hast du da auch noch Gewährleistung drauf, warum soll so was beim Rad nicht gehen?
Es ist aber auch ein Unterschied, eine 2, 3 oder 5jährige Garantie auf einen Nachbesitzer zu übertragen, als wenn es um lebenslange Garantie geht. Solche Garantiefälle muss ein Unternehmen ja mit einpreisen und ab irgendeinem Punkt rechnet sich das nicht mehr.
 
Ist das tatsächlich so?

Edit
Danke @Geisterfahrer
Grundsätzlich gilt auch die gesetzliche Gewährleistung nur für den Erstkäufer.

Einem Gebrauchtkäufer von mir wurde nach nicht mal einem Jahr von einem der großen bekannten Onlinebikehändlern die gesetzliche Gewährleistung verwehrt, obwohl ich ihm die Rechnung mitgegeben hatte.
Und leider ist das auch sein gutes Recht.

Ja, man kann die Gewährleistung übertragen, aber das dürfte eher theoretischer Natur sein, oder bei wievielen Gebrauchtkäufen habt ihr eine vom Händler unterschriebene Einwilligung zur Übertragung der Gewährleistungsrechte mit bekommen?
 
Es ist aber auch ein Unterschied, eine 2, 3 oder 5jährige Garantie auf einen Nachbesitzer zu übertragen, als wenn es um lebenslange Garantie geht. Solche Garantiefälle muss ein Unternehmen ja mit einpreisen und ab irgendeinem Punkt rechnet sich das nicht mehr.
Wo ist bitte der Unterschied ob erst oder x Besitzer, Lebenslang ist Lebenslang, ist doch egal wo und bei wem das Rad steht.
 
Wenn der Käufer nach 1 Jahr stirbt, dann 1 Jahr. Wenn er nach 80 Jahren stirbt, dann wohl 80 Jahre. :ka:

G.:)
Nun, so einfach ist es leider nicht:

So stehts zb bei Ibis:
Lifetime means the normal expected life of our products.

Eine Garantie welche die erwartete Lebensdauer eines Produktes überschreitet ist in Deutschland auch nicht erlaubt.

Deswegen meine Frage nach der Lebensdauer von Fahrrädern.
 
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