Lifetime Warranty: Ibis Cycles kündigt lebenslange Garantie an

"Um die lebenslange Garantie zu aktivieren, muss das Fahrrad auf der Ibis-Website registriert werden."

Solche Klauseln sind hierzulande unwirksam. Sollte man als Redaktion eigentlich wissen. Artikel ohne redaktionellen Anteil nennt man Werbung.
Da die Garantie eine freiwillige Herstellerleistung ist kann die durchaus an Bedingungen geknüpft werden, wie z.B. ein Produktregistierung. Zumindest nach meinem Verständnis.
 
Bedingungen ja, aber nicht willkürlich! In diesem Thread haben sich Händler dazu bereits ausgelassen:

https://www.mtb-news.de/forum/t/santa-cruz-garantie-fuer-zweitbesitzer.911463/#post-16372091
SC verlangt aber auch keine Registrierung für die Garantie:

"Lebenslange Garantie auf Rahmen
Santa Cruz Bicycles repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen alle Rahmen oder starren Gabeln, die von Santa Cruz Bicycles hergestellt wurden und die einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen. Die Garantie gilt für die Lebensdauer des Rahmens oder der Gabel und steht ausschließlich dem Erstbesitzer zur Verfügung."

Ibis:
"Lifetime Warranty on Frames — Ibis frames come with a Lifetime Warranty against defects in materials and workmanship for the original owner. Ibis will either repair or replace at its option any part it determines to be defective. This warranty is non-transferable and applies exclusively to Ibis frames sold after January 1, 2023 and registered within 1 year of purchase at..."
 
SC verlangt aber auch keine Registrierung für die Garantie:

"Lebenslange Garantie auf Rahmen
Santa Cruz Bicycles repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen alle Rahmen oder starren Gabeln, die von Santa Cruz Bicycles hergestellt wurden und die einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen. Die Garantie gilt für die Lebensdauer des Rahmens oder der Gabel und steht ausschließlich dem Erstbesitzer zur Verfügung."

Ibis:
"Lifetime Warranty on Frames — Ibis frames come with a Lifetime Warranty against defects in materials and workmanship for the original owner. Ibis will either repair or replace at its option any part it determines to be defective. This warranty is non-transferable and applies exclusively to Ibis frames sold after January 1, 2023 and registered within 1 year of purchase at..."
So wie diese Garantie beworben wird, dürfte es schwierig werden mit irgendwelchen Bedingungen wie einer zwingenden Registrierung.
Auf der Ibis Homepage steht einfach nur riesengroß "NEW LIFETIME WARRANTY". Keine näheren Erläuterungen, keine Sternchen o.Ä. im Text, kein "Kleingedrucktes" am Ende der Seite. Der Kunde kann also davon ausgehen, dass er, sobald er ein Produkt dieser Marke kauft, eine lebenslange Garantie erhält.
 
So wie diese Garantie beworben wird, dürfte es schwierig werden mit irgendwelchen Bedingungen wie einer zwingenden Registrierung.
Auf der Ibis Homepage steht einfach nur riesengroß "NEW LIFETIME WARRANTY". Keine näheren Erläuterungen, keine Sternchen o.Ä. im Text, kein "Kleingedrucktes" am Ende der Seite. Der Kunde kann also davon ausgehen, dass er, sobald er ein Produkt dieser Marke kauft, eine lebenslange Garantie erhält.
Im zweiten Satz stehts, dass man registrieren muss.

https://www.ibiscycles.com/support/warranty/warranty-policy

Deine Aussage war aber doch auch, dass solche Bedingungen in D nichtig sind. Hast Du dazu weitere Infos?
 
Im zweiten Satz stehts, dass man registrieren muss.

https://www.ibiscycles.com/support/warranty/warranty-policy

Deine Aussage war aber dich auch, dass solche Bedingungen in D nichtig sind. Hast Du dazu weitere Infos?
Ja, auf dieser spezifischen Seite werden die Bedingungen erläutert. Hat aber nichts mit dem vollmundigen Werbeversprechen "lebenslange Garantie" zu tun. Entscheidend ist, was der potentielle Kunde wahrnimmt. Wie gesagt, auf der Ibis Startseite gibt es keinerlei Hinwise auf irgendwelche Einschränkungen der lebenslangen Garantie.

Wenn ein Hersteller also z.B. auf einer Verpackung mit einer langen Garantie wirbt und nicht direkt ersichtlich ist, dass dafür Bedingungen gelten, wird es dünn mit einer Ablehnung.

Es gibt Mittel und Wege, solche Einschränkungen rechtlich einwandfrei zu gestalten. In der Bikeindustrie ist dies aber wohl nicht sehr verbreitet. Man sieht ja hier im Forum, dass die meisten Leute die Garantien bzw. die Bedingungen nicht verstehen, "noch nicht registriert, also volle Garantie für den Käufer" usw.

Ich passe meinen Post an, damit es keine Verwirrungen gibt. Hast schon recht, so ist die Aussage nicht zielführend!
 
Ja, auf dieser spezifischen Seite werden die Bedingungen erläutert. Hat aber nichts mit dem vollmundigen Werbeversprechen "lebenslange Garantie" zu tun. Entscheidend ist, was der potentielle Kunde wahrnimmt.
Du könntest draufklicken, dann kommst Du zum Hinweis, dass eine Registrierung nötig ist. Dass eine Garantie nicht frei von jeglichen Bedingungen ist, nur weil die nicht direkt bei den Überschriften/Links der Slideshow auf der Startseite stehen is naiv.
 
Im zweiten Satz stehts, dass man registrieren muss.

https://www.ibiscycles.com/support/warranty/warranty-policy

Deine Aussage war aber doch auch, dass solche Bedingungen in D nichtig sind. Hast Du dazu weitere Infos?
In BeckOGK/Stöber zum BGB, Stand 01.08.2022, Rz. 52-54 findet man etwas dazu. Ganz zu zitieren, ist es mir nicht möglich, aber sinngemäß steht dort, dass zumindest beim Verbrauchsgüterkauf auch bei Nichteinhaltung der vom Garantiegeber aufgestellten Formvoraussetzungen dem Käufer die Rechte aus der Garantie zustehen, wenn der Garantiegeber nur vollmundig mit den Vorteilen der Garantie wirbt, die Einschränkungen, insbesondere Formvoraussetzungen - etwa Online-Registrierung - aber nur aus dem Kleingedruckten zu ersehen sind.

Wie das hier dann entschieden würde, wo es auf der Homepage ganz gut zu ersehen ist... vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...

Tendenziell würde ich es ähnlich wie Smak sehen.
 
In BeckOGK/Stöber zum BGB, Stand 01.08.2022, Rz. 52-54 findet man etwas dazu. Ganz zu zitieren, ist es mir nicht möglich, aber sinngemäß steht dort, dass zumindest beim Verbrauchsgüterkauf auch bei Nichteinhaltung der vom Garantiegeber aufgestellten Formvoraussetzungen dem Käufer die Rechte aus der Garantie zustehen, wenn der Garantiegeber nur vollmundig mit den Vorteilen der Garantie wirbt, die Einschränkungen, insbesondere Formvoraussetzungen - etwa Online-Registrierung - aber nur aus dem Kleingedruckten zu ersehen sind.

Wie das hier dann entschieden würde, wo es auf der Homepage ganz gut zu ersehen ist... vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...

Tendenziell würde ich es ähnlich wie Smak sehen.
Aus dem Kleingedruckten? Bei Ibis? Da wäre Ibis imo auf der sicheren Seite. Aber egal, werden wir hier nicht klären können.
 
Ich denke auch das Ibis sich mit dieser Klausel des Registrierungszwangs auf der Webseite auf dünnem Eis bewegt. In meinem Handbuch vom Ripmo steht zum Beispiel noch nichts von einer Einschränkung der Garantie drin, für den Fall das man sich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraum registriert.

Wenn sich Ibis jetzt auf eine Klausel einer Webseite bezieht, die sich erst kürzlich geändert hat (ohne das man als Kunde davon Kentnis hatte) dann werden sie damit schwer durchkommen.
Wobei ich denke das die sich kulant zeigen werden. Allerdings weiss man das mit Bestimmtheit erst, wenn es zu einem Garantiefall kommt.
 
Du könntest draufklicken, dann kommst Du zum Hinweis, dass eine Registrierung nötig ist. Dass eine Garantie nicht frei von jeglichen Bedingungen ist, nur weil die nicht direkt bei den Überschriften/Links der Slideshow auf der Startseite stehen is naiv.
Schon klar! Ich schaue mir solche Sachen auch immer sehr genau an, bevor ich zuschlage. Meine Vorgehensweise hat aber nichts mit der gängigen Rechtsprechung zu tun.
Es muss ersichtlich sein, dass es Einschränkungen gibt. Auf der Startseite steht aber absolut kein Hinweis, nirgendwo.
 
Schon irgendwie albern. Die Schnittmenge der Rahmen, die nach über sieben Jahren noch in erster Hand sind und dann einen Schaden aufweisen, welcher auf einem Produktionsmangel zurück zu führen ist, dürfte absolut unbedeutend sein.
Das wissen die natürlich.
Die Zahl der Rahmen, die sie aufgrund einer solchen PR-Aktion mehr verkaufen, liegt vermutlich um ein Vielfaches höher.
An der Eisdiele zieht Lifetime warranty halt einfach...
 
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