Radfahrer haften bei Zusammenstoß auf Gehweg

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Ein verbotswidrig auf dem Gehweg fahrender erwachsener Radfahrer muss seinen Schaden selbst tragen, wenn er mit einem PKW zusammenstößt, der rückwärts aus einer Hofeinfahrt fährt und den PKW-Fahrer kein Verschulden trifft.
(OLG Celle, 14 U 222/02)
 
Ein verbotswidrig auf dem Gehweg fahrender erwachsener Radfahrer muss seinen Schaden selbst tragen, wenn er mit einem PKW zusammenstößt, der rückwärts aus einer Hofeinfahrt fährt und den PKW-Fahrer kein Verschulden trifft.
(OLG Celle, 14 U 222/02)
Was willst Du uns damit sagen bzw. worüber möchtest Du diskutieren?
 
boar diese miesen schweine!
da knall ich neulich nachts ohne licht mit meinem renner über den gehweg, da kommt doch so ein kack-dreister autofahrer rückwärts aus der ausfahrt gefahren, fährt mich über den haufen und dann tut er noch so, als hätte er mich nicht sehen können! dabei habe ich doch so ein tolles rotes rad! der muss schließlich damit rechnen, dass radfahrer auf dem gehweg fahren!
 
Hi

Tja das kommt dann auch drauf an wie das zuständige Gericht und vor allem erst mal die Polizei das vor Ort sieht. Das kann von dem einen Urteil nämlich durchaus abweichen.

Nachbar von mir hatte genau das Problem. Fährt rückwärts aus der Hofeinfahrt raus und aus seinem nicht einsehbaren Bereich kommt auf dem Fußweg (!) ein erwachsener Radfahrer im Affenzahn lang gedübelt, der sich dann auch fachgerecht über den Kofferraum abrollen darf, da er nicht mal mehr durch Vollbremsung zum stehen kommen konnte.

Die Polizei hat dem Nachbarn als Autofahrer die volle Schuld gegeben, da er rückwärts gefahren ist und daher bei einer schlechten Einsicht eben eine einweisende Person hernehmen muss. Darauf hingewiesen das ein Erwachsener mit Rad nix auf dem Bürgersteig zu suchen hat, kam nur die Antwort "hätte ja auch ein Kind sein können". Fertig. Vor Gericht war das dann auch bestätigt worden. Schuld wurde dem PKW Fahrer zu 100% aufgelegt. Auch wenn der Radfahrer völlig verkehrswidrig unterwegs war. Wir sollten doch nen Spiegel auf der anderen Strassenseite aufstellen, damit man beim rausfahren aus der Einfahrt was sieht. Da aber zwischen Strasse und Bürgersteig noch eine Reihe parkender Autos steht, kann man auch mit einem Spiegel keine falschen Radler dort sehen.

Also nicht drauf verlassen das ein Gericht so geurteilt hat... denn sonst ist man ruck zuck auch mal verlassen.
 
Ein verbotswidrig auf dem Gehweg fahrender erwachsener Radfahrer muss seinen Schaden selbst tragen, wenn er mit einem PKW zusammenstößt, der rückwärts aus einer Hofeinfahrt fährt und den PKW-Fahrer kein Verschulden trifft.
(OLG Celle, 14 U 222/02)

Seit wann hat ein Radfahrer auf dem GEHweg über 10 Jahre da zu fahren?

http://www.gutefrage.net/frage/bis-...en-kinder-auf-dem-buergersteig-fahrrad-fahren

Fertig.
Wenn ich auf dem Gehweg fahre, habe ich zu wissen, dass ich da nicht hingehöre, jedem Moment bremsen MUSS und die Finger an den Hebeln hab.
 
...Wenn ich auf dem Gehweg fahre, habe ich zu wissen, dass ich da nicht hingehöre, jedem Moment bremsen MUSS und die Finger an den Hebeln hab.
Andere (aber genauso korrekte) Sichtweise:
Wenn ich rückwärts aus einer Ausfahrt komme und die Straße/den Gehweg nicht einsehen kann, brauche ich einen Einweiser, wie schon vollkommen korrekt beschrieben...

Beide haben sich also falsch verhalten. Es ist ja auch nur die Rede vom Schaden des Radfahrers, der ganze Rest fehlt ja, wie so oft, wenn nur ein Teil zitiert wird;)

Der Nikolauzi
 
Die Polizei entscheidet nicht wer Recht oder Unrecht hat.

Schon klar, aber sie ermittelt und wenn sie eine SChuld ermittelt ist das tollerweise auch der passende Grundstein für den gerichtlichen Weg. Habe gerade so eine SCh*** am Wickel. Polizei macht nen Fehler wodurch es bei uns zu einem Unfall mit Personenschaden kam. Die Beamten die den Fehler gemacht haben, ermittelten dann auch am Unfallort und erkannten scheinbar auch direkt ihren Fehler und haben dann uns die Schuld gegeben. Derzeit ist der Stand so, das man uns die Schuld nicht geben kann (war nen riesen Kraftakt das erst mal zu beweisen) und wir haben derzeit das Problem denen die Schuld nachzuweisen, da sie ja die Unfallermittlungen zu ihren Gunsten beeinflusst haben und damit den rechtlichen Weg deutlich beeinflusst haben. Dank greifender Rechtschutz ist das wenigstens alles rechtlich begehbar derzeit.

Beim Nachbarn haben die Grünen die SChuld dem Autofahrer gegeben, so auch die Ermittlungen gemacht und weitergegeben und das Gericht ist diesen "Beweisen" gefolgt.

Beide haben sich also falsch verhalten. Es ist ja auch nur die Rede vom Schaden des Radfahrers, der ganze Rest fehlt ja, wie so oft, wenn nur ein Teil zitiert wird

Oftmals wird dann zu Ungunsten des PKW Fahrers entschieden, da er der "stärkere" ist. Dann hat man den Schaden am eigenen Wagen und den vom Radfahrer am Hals zzgl den Schmerzensgeldgeschichten usw.

Seit wann hat ein Radfahrer auf dem GEHweg über 10 Jahre da zu fahren?

Seit genauso lange wie sie nachts ohne Beleuchtung (gern kombiniert mit dunkler Kleidung), gegen den Strich der Einbahnstrasse und gegen die Fahrtrichtung auf Radwegen fahren.

Auch ich fahre, wenn ich mal spät aus dem Wald komme, auf dem Gehweg. Bin dann aber extrem umsichtig, stets Bremsbereit und lasse Fußgängern und Autofahrern den Vorrang, da ich mir bewusst bin das ich da nix zu suchen habe und mir meine Gesundheit einfach zu wertvoll ist und ich eben weiß das man schnell mal rechtlich auf die Nase fallen kann (selbst wenn man im Recht sein sollte). Als Autofahrer sehe ich aber immer wieder, das diese EInstellung aber eher eine Seltenheit ist. Leider.
 
Ein erwachsener Mann, der auf dem Gehweg fährt ist doch eh verdächtig und will kleinen Kindern auflauern oder zumindest die Oma überfallen.
 
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