Danke für die weiteren Beispiele. Seid aber mit der Einbindung von irgendwo rauskopiertem Kartenmaterial ein bissl vorsichtig, da ist meines Wissens nach urheberrechtlich "problematisch"; lieber einen externen Link auf GoogleMaps setzen.
Ich hatte ja ein Stück weiter oben auf die Verkehrsschau hingewiesen - nun, das war im Ergebnis einfach nur: zum Abgewöhnen...!
Acht Tagesordungspunkte waren angesetzt - und ich hatte schon nach dem ersten keinen Bock mehr! Es wurde quasi alles ignoriert, was ich anführte. Wenn ich was ausführen wollte, fiel man mir ins Wort und drängte auf eine "Einigung". Besonders unangenehm war der Typ vom LBM / = Straßenbaubehörde. Es ging örtlich dabei um einen meiner Ansicht nach nicht Straßenbegleitenden, aber in beide Richtungen mit Z 240 beschilderten Geh-Radweg an der L 363 zwischen Horbach und Linden.
https://www.google.de/maps/@49.3415428,7.658626,16z?hl=de
Man erkennt ihn da auch als "braunen Strich" rechts der Straße. Der Weg verläuft in Höhenlage deutlich über der Fahrbahn (bestimmt auch schon mehr als 5 Meter), dazwischen stehen große Bäume und Sträucher und ist grade auch zu Beginn teilweise deutlich mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt. Wenn das kein "anderer" / eigenständiger Weg mit einer eigenen Trassierung sein soll, weiß ich auch nicht...!?
Der nur für ein paar Meter direkt an der Straße verlaufende Weg ist dazu auch am nördlichen Ende (Linden) total verdreckt, weniger als 2,50 Meter breit und daher auch schon zumindest in südlicher Richtung (also linksseitig) zu schmal für ein Z 240. Auch führt er über zwei Friedhofsparkplätze (welch Ironie...) und ist in der Mitte ebenfalls kaum zwei Meter breit. Diese Stelle wurde aber z. B. erst gar nicht ausgemessen - und einfach ignoriert. Auch die Vorfahrt am Lindener Friedhof ist nicht wirklich klar...
Jedenfalls lassen die beiden Behörden (da grenzüberschreitend; Südwestpfalz und Kreis KL) sich (wie schon vor Ort selbst) auch im Nachgang (e-mail) auch nicht von der
VwV, Rz. 8 zu § 9 StVO beeindrucken. Der Vertreter der KV Kaiserslautern-Land ist da besonders unnachgiebig; er greift dabei einfach irgendwas aus der Luft; nach der Logik könnte man auch jeden halbwegs in der Nähe einer Straße verlaufenden Wirtschafts- und Forstweg oder touristischen Radweg auf Bahntrassen benutzungspflichtig beschildern. Er fabuliert mal wieder ausführlich über die immense "Gefährlichkeit" des Fahrbahnradelns. Im gesamten Tal bestehen nämlich auch weiter Richtung Norden neben der Fahrbahn noch mehrere Abschnitte (u. a. den, auf den ich
hier schon einmal hingewiesen hatte), die wieder deutlich zu schmal für eine gegenläufige Nutzung sind. Trotzdem beharrt der Sachbearbeiter einfach stur darauf, an der Beschilderung nichts ändern zu wollen! Er habe z. B. auch dort nachgemessen und mehr als 2 Meter festgestellt - das ist nachweislich FALSCH, es gibt dort Stellen, die kaum über 1,50 Meter breit sind!
Auch an der von mir am Dienstag monierten Stelle bleibt also einfach jetzt alles im Grunde so, wie's ist. Trotz weniger als 2 Metern Breite am (anderen) Ende des Dreck-Weges in Linden; "da müsse man nur mal richtig saubermachen"!
Besonders "amüsant" war der süffisante Hinweis des LBM-Typen auf den ja erst kürzlich geänderten § 45 (9) StVO. Ich schilderte, wie stressig das Linksabbiegen beim Radfahren generell ist, besonders dann, wenn man auf überflüssige linke Radwege gezwungen wird. Er entgegnete, hier sei ja kaum Verkehr, das wär also "übertrieben". Aber trotz des geringen Verkehrs MUSS dann natürlich unbedingt die Benutzungspflicht bleiben! Auch gut: "99 Prozent der Radfahrer würden sowieso den Radweg nehmen" - die Frage, warum man das eine Prozent dann auch dazu zwingen muss, blieb unbeantwortet...!
Ich arbeite derzeit an einem ausführlichen Bericht; da waren noch unzählige Details, von denen jeder einzelne einen schon auf die Palme bringen könnte. Eine derartige Platitüden- und Absurditätendichte, wie ich sie in dieser Stunde erlebt habe, findet man wohl sonst nur in Polit-Talkshows...