Der Grundbesitzer haftet für Unfälle auf Waldwegen, deswegen verbieten viele die Nutzung mit dem Rad. Zu Fuß gehen ist erlaubt, aber es besteht auch keine Haftung.
Es besteht im praktischen Leben wohl auch ein Unterschied zwischen dem Westen (Voralberg, Tirol) und dem Osten (Steiermark, Ober- und Niederösterreich). Ich war letzten Sommer auf der Dachsteinrunde (als MTB beworben, aber ein Gravel reicht). Da, wo keine Wegmarkierung war, war an den "falschen" Abzweigen ein "Fahrrad verboten" - Schild oder lange Texte mit Strafandrohungen.
In der Nähe eines Jagdreviers, das auch einem großen deutschen Süßwarenhersteller gehört, der jedes Jahr im Herbst Kastanien gegen Gummibärchen und Lakritz tauscht:
Bei einer Wanderung in den Wiener Hausbergen gesehen:
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