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Im deisterfreunde hat sich wer gemeldet der nen bluegrass Helm vermisst den er am Ende der rakete liegen lassen hat
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Im deisterfreunde hat sich wer gemeldet der nen bluegrass Helm vermisst den er am Ende der rakete liegen lassen hat
Ich warte unten immer auf die anderen, wenn ich die Sattelstütze wieder rausziehe.Stimmt alle warten immer auf mich wenn ich die Sattelstange runter schieben muss: )
Ha ja das ist auch gut: )Ich warte unten immer auf die anderen, wenn ich die Sattelstütze wieder rausziehe.
Seh' ich anders. Fahr seit 3 Jahren damit und will sie nicht mehr missen. Warum man mit 125 nicht auskommt versteh ich auch nicht, aber liegt wohl an meinem Rad. Von mir klare KaufempfehlungBrauchen tut man sowas nie aber es ist nen nettes gimmick
Seh' ich anders. Fahr seit 3 Jahren damit und will sie nicht mehr missen. Warum man mit 125 nicht auskommt versteh ich auch nicht, aber liegt wohl an meinem Rad. Von mir klare Kaufempfehlung
Stephan
Ich kann es nicht mehr lesen!
Wildes Unterholzgefahre, halsbrecherisch, Rowdytum, alles illegal. Und was ist eigentlich ein Querwaldein-fahrer?
Sind das Biker die in einem Wald fahren, wo Alles kreuz und quer liegt, und diesen erst ein-fahren müssen?
Rätsel über Rätsel?
Generell verboten nicht, aber es gibt auf Bestimmungen - die man kennen sollte, wenn man sich mit Förstern und Waldbesitzern unterhält - und evtl. "zurückrudern" muss......Genau das habe ich auch gedacht. Als ob es generell verboten wäre, sich mit dem Rad im Wald aufzuhalten.
Ich vermute mal, die sind der berechtigten Auffassung, das Unterholz nicht zu den o.g. Wegen gehört.Gesetzliche Regelungen - Niedersachsen
Waldgesetz: "Das Fahren mit Fahrrädern (...) ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege, Reitwege und Freizeitwege."
Dabei haben "Radfahrerinnen und Radfahrer (...) besondere Rücksicht auf andere Personen zu nehmen. Sie haben Krankenfahrstühlen, Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang einzuräumen, es sei denn, dass sie auf gekennzeichneten Radwegen fahren oder auf gekennzeichneten Reitwegen reiten.
Naturschutzgesetz: In Niedersachsen abgedeckt durch das Landeswaldgesetz
Hallo,Morgen jemand Frühschicht?