Biken im Deister [Teil 4]

Helm gefunden.
Es hat jemand auf der Rakete seinen Helm verloren, Herr Flentje, ein Jäger !!! rief gerade an, danke dafür. Der Helm ist bei der Polizei als Fundsache abgegeben worden ( wahrscheinlich dann bei Fundbüro der Stadt Barsingh. abzuholen).

Taxi
Im deisterfreunde hat sich wer gemeldet der nen bluegrass Helm vermisst den er am Ende der rakete liegen lassen hat
 

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Re: Biken im Deister [Teil 4]
Ich hatte eine KindShock mit 125mm an meinem Pitch. Durch die große Auszugshöhe bzw. das niedrige Sattelrohr war es so, dass die Stütze maximal ausgezogen werden musste. Also 8cm + Gewinde + 12,5cm Versenkung.

Das Pitch ist weg und die Sattelstütze auch. Für mein neues Torque überlege ich jetzt halt ob es wirklich sinn macht. Wenn ich ehrlich zu mir bin, habe ich vor jeder Abfahrt im Deister und auch im Harz (wo es ja teilweise noch deutlich steiler ist) die Stütze manuell nach unten geschoben. Einzig bei z.B. Grenzweg habe ich bei der Abfahrt wirklich die Stütze genutzt. Bei Trails mit viel up and down finde ich es nach wie vor ein "must have". Aber für nur hoch und dann wieder runter :ka:

Die Moveloc wäre was, aber 369€ sind ne fette Ansage für eine Sattelstütze! Für die Kohle kann ich in den Alpen im Sommer eine Woche Urlaub machen.
 
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Ich kann es nicht mehr lesen!
Wildes Unterholzgefahre, halsbrecherisch, Rowdytum, alles illegal. Und was ist eigentlich ein Querwaldein-fahrer?
Sind das Biker die in einem Wald fahren, wo Alles kreuz und quer liegt, und diesen erst ein-fahren müssen?
Rätsel über Rätsel?
 
Ich kann es nicht mehr lesen!
Wildes Unterholzgefahre, halsbrecherisch, Rowdytum, alles illegal. Und was ist eigentlich ein Querwaldein-fahrer?
Sind das Biker die in einem Wald fahren, wo Alles kreuz und quer liegt, und diesen erst ein-fahren müssen?
Rätsel über Rätsel?

Genau das habe ich auch gedacht. Als ob es generell verboten wäre, sich mit dem Rad im Wald aufzuhalten.:wut:
 
Genau das habe ich auch gedacht. Als ob es generell verboten wäre, sich mit dem Rad im Wald aufzuhalten.:wut:
Generell verboten nicht, aber es gibt auf Bestimmungen - die man kennen sollte, wenn man sich mit Förstern und Waldbesitzern unterhält - und evtl. "zurückrudern" muss......
Gesetzliche Regelungen - Niedersachsen
Waldgesetz: "Das Fahren mit Fahrrädern (...) ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege, Reitwege und Freizeitwege."

Dabei haben "Radfahrerinnen und Radfahrer (...) besondere Rücksicht auf andere Personen zu nehmen. Sie haben Krankenfahrstühlen, Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang einzuräumen, es sei denn, dass sie auf gekennzeichneten Radwegen fahren oder auf gekennzeichneten Reitwegen reiten.

Naturschutzgesetz: In Niedersachsen abgedeckt durch das Landeswaldgesetz
Ich vermute mal, die sind der berechtigten Auffassung, das Unterholz nicht zu den o.g. Wegen gehört.;)
 
ich kann Dir nur mit der heutigen Schneelage im Vogler dienen, aber der ist ja auch >400m hoch: die relativ glatten Forstwege sind komplett mit Schnee bedeckt, aber mehr als zwei Finger hoch liegt er nicht. Außerdem ist er trocken, also ideal zum radeln. Rodeln wohl eher nicht...
 
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