Biken im Deister [Teil 4]

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Re: Biken im Deister [Teil 4]
Das sind die 5 großen Infotafeln der Region. Der Text darauf gefällt mir auch nicht, da öfter mal das Wort illegal auftaucht. Das vermittelt leider einen falschen Eindruck.
Den Text haben sich aber Leute der Region ausgedacht. Wir werden sehen was damit passiert, wenn die 2 Probejahre vorbei sind.

Bis dahin werd ich biken, und zwar auf Trails. Negativ wurde ich aber noch nie angesprochen auf das Thema. Deshalb ist es mir wurscht, was da drauf steht.
 
Mal was anderes. Ich fand am Sonntag die Beteiligung beim Buddeln auf dem Ü30 grandios. Und den Sonntag vorher waren es wohl noch mehr Leute. Ich find es geil zu sehen, dass an bestimmt 80 m Trail gleichzeitig gearbeitet wird. Schaut euch an, was da alleine an 2 Arbeitstagen geschaffen wurde. Auch geil find ich die Leute, die anhalten, fragen ob sie heute oder nächste Woche helfen können, weil sie von den Buddelterminen nichts mitbekommen haben.

Aber absolut nicht geil sind die Leute, die kaum langsamer werden, sich fahrenderweise durch die Trailbuddler durchschlängeln, nichtmal "Hallo" sagen und einfach weiterfahren. Man kann von JEDEM, der diese geilen Trails befährt, verlangen, mal für ne halbe Stunde mit anzupacken.
 
@Mzungu : Diese Leute die mit Scheuklappen vor den Augen fahren, gibt es immer.
Ich finde es auch nicht in Ordnung, aber aufregen tue ich mich auch nicht mehr.
Dafür macht das Buddeln mit netten Leuten die das selbe Ziel haben viel zu viel Spaß.
 
Das sind die 5 großen Infotafeln der Region. Der Text darauf gefällt mir auch nicht, da öfter mal das Wort illegal auftaucht. Das vermittelt leider einen falschen Eindruck.
Den Text haben sich aber Leute der Region ausgedacht. Wir werden sehen was damit passiert, wenn die 2 Probejahre vorbei sind.

Bis dahin werd ich biken, und zwar auf Trails. Negativ wurde ich aber noch nie angesprochen auf das Thema. Deshalb ist es mir wurscht, was da drauf steht.

Hier ist das Foto des Schildes.
Es ist ein Hinweis-, kein Verbotsschild!

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Bei mir hat sich bislang auch noch keiner beschwert.
Auch keine Raucher oder Hundehalter oder die Kombination aus beidem.

Daneben hängt ein Hinweisschild für den "Waldkaterflohmarkt". Diesen kann man gern besuchen....
 
Hm? Wenn jemand so etwas (Punkt 6 u. 8) in meinem Namen behaupten würde (das suggeriert zumindest die Überschrift) dann würde ich widersprechen wollen - sofern, sich dies "die Leute von der Region" ausgedacht haben ...
 
Punkt 6 ist meiner Meinung nach falsch. Punkt 8 stimmt aber. Allerdings ist ein Trail eben keine Rückegasse oder Rückeweg sondern eben ein tatsächlich öffentlicher Weg, der dann auch befahren werden darf.

Man sollte das aber mal ansprechen, und auf alle Fälle den Text ändern, falls das Projekt über die 2 Jahre hinaus geht.
 
Auf dem Schild steht der selbe, dämliche Blödsinn, der seit Jahren durch die Stammtische und Dorfgazetten rund um den Deister wabert.

So weit, so unschön:ka:

Was die Sache wirklich zum absurden Possenstück macht, ist die Tatsache, dass jetzt oben drüber ganz fett

DEISTERFREUN.DE

prangt!

Und keiner hat's gewusst? Ist wohl von der Region? Muss man vielleicht bei Gelegenheit mal nachhaken?

Wer verarscht denn hier wen? Ich blick da nicht mehr durch und bin deshalb mehr als glücklich, dass ich das Ganze schon vor längerer Zeit hinter mir gelassen habe.
 
Hier ist das Foto des Schildes.
Es ist ein Hinweis-, kein Verbotsschild!
Sicher ein Hinweisschild, aber beim Punkt 6 doch sehr verkürzt formuliert.
§25 (NWaldLG) Fahren
(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).

(2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.
Meine Auslegung: Das Radfahren ist auf Wanderwegen, Radwegen, Fahrwegen, Reitwegen und Freizeitwegen gestattet - so müsste es auf dem Schild auch stehen.

Punkt 8 gibt dagegen die Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG (RdErl. d. ML v. 01.01.2013 - 406-64002-136 - VORIS 79100) verkürzt aber korrekt wieder:
5. Betreten der freien Landschaft

5.1 Wege i. S. des § 25 Abs. 1 sind nicht

- Fuß- und Pirschpfade,

- Holzrückelinien,

- Brandschneisen,

- Fahrspuren zur vorübergehenden Holzabfuhr,

- Gestelle/Abteilungslinien,

- Grabenränder,

- Feld- und Wiesenraine,

- durch Skiloipen verursachte Spuren nach Wegtauen des Schnees.

Damit ist hier das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft, das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten verboten.
Nach dem mich im letzten Jahr Förster hier in Hameln 2 x "belehrt" haben, führe ich eine Kopie der o.g. Bestimmungen im Rucksack mit - gebraucht habe ich sie allerdings seitdem noch nicht....>:(:D;)
Alles was in meiner Topokarte so "-------- als Fuß-, Radweg / Klettersteig" gekennzeichnet ist, fahre ich auch.
Wenn mal etwas nicht eingezeichnet ist, habe ich aber zumindest ein schlechtes Gewissen beim Befahren und würde auch keine Diskussion mit der Grünen Fraktion anfangen.....:ka:;)
 
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Aber er ist doch sooo glücklich, das Ganze hinter sich gelassen zu haben :ka: da kann er doch ein bisschen länger aufbleiben!
:hüpf: :dope: :bier: :lol: :daumen:
 
@chris2305: Dass da n Schild mit Blödsinn drauf in der Gegend rumsteht, stört mich nicht die Bohne. Eher, was mit vielen Leiten passiert ist, mit denen ich immer gern meine Zeit verbracht hab, aber dass sieht man "von innen" vielleich gar nicht so.
Is aber dann auch irgendwie egal :ka:
 
...ich erinnere mich nicht mehr ganz genau an die Evolution des Textes, weiß aber noch, dass mich das auch gestört hat, war aber nicht wegzubekommen war, der Text musste mit den NLF und der Region, insbesondere den Naturschützern, abgestimmt werden. Dieses Erklärbär- Schild war ein Wunsch der Region ( die dem Verein 4.500,00 € zuschießt) . Punkt 6 ist Quatsch und ändert nichts an der Rechtslage TÖW ist TÖW- hab ich mir damals gesagt. Noch immer werden ( z.B. beim vor etwa 2 Monaten) die TÖWs als illegale Strecken bezeichnet, ich hab das ganze schon so oft diesen Leuten erklärt, aber ich bin Jurist und kein Sonderpädagoge. Zum Glück stand nicht drauf, "Alle MTBler( insbesondere exto ;-) dürfen bei Rot über die Kreuzung fahren." Mich nervt der ganze Vereins-/Schilder-/ Regulierungskram auch , aber das ist leider der Preis der Freude. Ich empfehle mal, das Thema deutlich entspannter zu betrachten. Solange unsere Vereinsstrecken stehen bleiben und keiner von der Polente aus dem Wald und vor Gericht geschleppt wird ist doch alles gut.
 
@ wolf k :
...Punkt 8 gibt dagegen die Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG (RdErl. d. ML v. 01.01.2013 - 406-64002-136 - VORIS 79100) verkürzt aber korrekt wieder...

Nööööö, das ist ein beliebter Trick der Förster , aber ein Runderlass ist eine verwaltungsinterne Anweisung und entfaltet keine Außenwirkung
 
Aber er ist doch sooo glücklich, das Ganze hinter sich gelassen zu haben :ka: da kann er doch ein bisschen länger aufbleiben!
:hüpf: :dope: :bier: :lol: :daumen:


muss das sein mark ???

hier wird ne sachliche diskussion geführt, und du mußt so einen post schreiben.

exto war / ist einer, der die ganze sache von anfang an unterstützt und mit ins rollen gebracht hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
...ich erinnere mich nicht mehr ganz genau an die Evolution des Textes, weiß aber noch, dass mich das auch gestört hat, war aber nicht wegzubekommen war, der Text musste mit den NLF und der Region, insbesondere den Naturschützern, abgestimmt werden. Dieses Erklärbär- Schild war ein Wunsch der Region ( die dem Verein 4.500,00 € zuschießt) . Punkt 6 ist Quatsch und ändert nichts an der Rechtslage TÖW ist TÖW- hab ich mir damals gesagt. Noch immer werden ( z.B. beim vor etwa 2 Monaten) die TÖWs als illegale Strecken bezeichnet, ich hab das ganze schon so oft diesen Leuten erklärt, aber ich bin Jurist und kein Sonderpädagoge. ....." Mich nervt der ganze Vereins-/Schilder-/ Regulierungskram auch , aber das ist leider der Preis der Freude. Ich empfehle mal, das Thema deutlich entspannter zu betrachten. Solange unsere Vereinsstrecken stehen bleiben und keiner von der Polente aus dem Wald und vor Gericht geschleppt wird ist doch alles gut.

wir biker verstehen das eventuell ( bzw diejenigen, die das projekt mit angeschoben haben und involviert sind)
für alle anderen mag das widersprüchlich sein.

auch ich muss gestehen, dass , wo ich samstag das schild zum 1.ten mal gelesen hab, mich sofort über den text geärgert habe.
der 1. gedanke war : klasse, da werden wir von den rotsocken ( die sich wohl als einzge die zeit nehmen, das schild zu lesen ) demnächst wohl wieder angemacht und erneut in die kriminelle ecke gedrängt werden, wenn wir uns auf einem töw befinden.

auch für die anderen mtb-ler mag das schild widersprüchlich sein.
es gab von anfang an die gerüchte, dass alle anderen trails für diese "legalen" geopfert werden sollen.
( das das nicht stimmt, haben wir in endlosen diskussionen mit den bikern im wald widerlegt ).
diese gerüchte werden nun mit neuer nahrung genährt !!

am meisten stört mich aber an der sache, das unser namen dazu mißbraucht wird.
 
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Ich sterb grad vor Lachen!
Sören, du bist mein totaler Ironieheld!
Hier wird grad eine sachliche Diskussion geführt, haha, wie geil!

Im Übrigen gibt es in BW eine 2m Regel, an die sich keiner der dort lebenden Biker hält. Dort wird auf Trails gefahren, obwohl es in diesem Bundesland wirklich verboten ist. Im Gegensatz zu Niedersachsen.
 
Ich kann nicht nachvollziehen, warum sich der Verein damit abfinden sollte, dass auf Schildern quasi ein Verbot für die Befahrung von TÖW's ausgesprochen wird, auf denen der Verein mit seinem "guten" Namen gewissermaßen "unterschreibt". Damit signalisiert der Verein, dass das Aussprechen dieses Verbots rechtens und Teil der Abmachung mit der Region ist. Auch wenn das nicht so ist, könnte das (mal vorsichtig ausgedrückt) zu Missverständnissen führen.
 
...Mich nervt der ganze Vereins-/Schilder-/ Regulierungskram auch , aber das ist leider der Preis der Freude...

Olli, da du ja nu auch nicht mehr 20 bist und -soweit ich mich erinnere auch n gewisses Faible für Kinder- und Jugendliteratur hast, kennst du doch bestimmt die Geschichte von Tim Thaler, oder?
Na ja, wenigstens die hat ja n Happy End. Schaun mer mal :D

muss das sein mark?

Ja, der Mark halt. Immer mit Leidenschaft dabei ;) :bier:

Dicker, bei deinem Temperament ist doch jede Diskussion sachlich, bei der es keine strafrechtich relevanten Handgreiflichkeiten gibt :love:
 
Die Schilder dienen imho nicht dazu, MTB’ler auf die "öffentlichen" Strecken hinzuweisen, sondern sind einzig Legitimation für andere Waldbesucher, sich über jeden MTB’ler aufzuregen, der abseits der "öffentlichen" Strecken fährt. Immerhin wird lt. Schild ja ausdrücklich das Mountainbiking in den Waldflächen als "illegal" dargestellt – als Wanderer darf ich mit meinem Köter weiter quer durchs Unterholz pflügen. Und das sogar mit Zustimmung der Deisterfreunde. Großes Kino von Region und Landesforste – aber mich überrascht es nicht ;)

MfG
turbokeks
 
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