Viele der Leute,die hier mit der Mistgabel in der Hand kommentieren, haben scheinbar nicht den blassesten Schimmer davon was, wo und wann "Doping" anfängt. Und vorallem wie schnell man unbeabsichtigt gegen die Statuten verstößt.
Mal davon abgesehen ist die Aussagekraft einer positiven Probe auch relativ. Schließlich sind auch Fehler seitens der Antidopingargentur, oder des beauftragten Labors möglich. (Man denke an Claudia Pechstein) Und ohne all diese Möglichkeiten überprüft zu haben einen Menschen und seine Karriere /Ruf/Einkommensquelle mit der er seine Familie ernährt zu Brandmarken ist fahrlässig! Ist man gerade im Radsport erstmal als "Doper" gebrandmarkt wird man das nie wieder los.
Davon abgesehen nehmen beide Sportler aktuell nicht an den Wettkämpfen teil, was eine vorläufige Sperrung unsinnig macht.
Also sollte ein Berufskraftfahrer, der bei Führerscheinentzug seine Erwerbsgrundlage verliert, nach einem festgestellten Geschwindigkeitsverstoß keinen Bußgeldbescheid erhalten, sondern es sollte stets zu einem Ermittlungs- und Beweissicherungsverfahren und infolge zu einem Gerichtsverfahren kommen, da ein Beweis einfach so nicht ausreicht? Bei allen anderen passt das mit Blitzerfoto und Bußgeldbescheid dann aber, oder sollte man da ebenfalls grundsätzlich anders handeln als es momentan usus ist?
Wenn man Regeln aufstellt, sollte man sich auch daran halten. Die EWS hatte die Regel "wer verbotene Substanzen intus hat, ist raus". Nun wurden verbotene Substanzen bei 2 Fahrern bei Kontrollen gefunden. Und da ist es, sorry, erstmal total egal, wie die in die Proben gekommen sind, VOR ALLEM wenn die Betroffenen direkt auf die Untersuchung der B-Probe zum Beweis ihrer Unschuld verzichten.
Wir sind hier nicht im Strafrecht, deswegen sollte man nicht immer so naiv daherkommen mit Unschuldsvermutung etc.pp. Der Test war positiv, da gibt es erstmal keinen Raum mehr für eine Unschuldsvermutung. Ist wie bei einer Geschwindigkeitsübertretung: wurde man geblitzt, ist man per se erstmal schuldig und kriegt Bußgeld und ggf. Punkte aufgebrummt. Erst, wenn ich der Meinung bin, unschuldig zu sein und Widerspruch einlege, kommt es zu einem Verfahren. Dort wird dann geprüft, ob ich wirklich nichts dafür konnte, weil (auf dem Foto nicht zu erkennen) mein Goldhamster auf das Gaspedal gesprungen ist. Aber hier haben die Athleten eben nichtmal Widerspruch eingelegt. Sie haben auf die Prüfung der B-Probe zum Beweis ihrer Unschuld verzichtet! Da gilt keine Unschuldsvermutung oder "keine Strafe bis zum Urteil im Gerichtsverfahren" nicht.
Bei der Enduro-DM letztes Jahr wurden Teilnehmer disqualifiziert, weil sie bei den Transfers nicht wie im Regelwerk festgeschrieben einen Helm trugen, sondern den Fullface für bergauf abgenommen hatten. Die waren damit raus. Erwischt -> weg. Da wurde nicht geprüft, ob sie nur kurz den korrekten Sitz des Innenpolsters checken wollten, eine Biene im Helm hatten und ihn deswegen abnahmen, der Kinnriemen sich gelockert und der Helm durch eine Windböe an den Lenker geweht wurde. Einfach so, ohne Verfahren, Gutachten, Zeugenaussagen, Urteil disqualifiziert. Einfach, weil sie sich nicht an die Regeln gehalten haben. Neko Mulally durfte mal beim DH WC nicht starten, obwohl er schon im gate stand. Aber der vom Veranstalter vorgeschriebene Rückenprotektor fehlte. Startverbot, einfach so, ohne Gutachten oder Berufung. Aber bei illegalen Substanzen im Blut ist alles anders?