Keine Einfuhrabgaben entstünden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert sei und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführe. "Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf beziehungsweise der Online-Bestellung bezahlt", heißt es dazu.
Überraschung an der Haustür?
Eventuell müssen sich einige Verbraucher auf eine Überraschung an der Haustür einstellen: In den Fällen, in denen der Versender nicht bereits über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird die Deutsche Post DHL nach eigenen Angaben - wie bisher schon bei Sendungen über 22 Euro Warenwert - "die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür oder der Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren".
Dafür falle dann zusätzlich zu den Einfuhrabgaben auch eine bereits heute bekannte Auslagepauschale in Höhe von 6,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer an, teilt der Logistikkonzern weiter mit.