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Eigentlich nicht. Man hat den Eindruck, als hätte man nicht ausgereifte Technik gekauft.Aber "beruhigend" zu wissen, dass es nicht nur mir so geht!
Eigentlich nicht. Man hat den Eindruck, als hätte man nicht ausgereifte Technik gekauft.
Aufgrund welcher Rechtslage? Die Verwndung einer Teleskopsattelstütze schließt doch explizit jegliche Haftung aus, das steht doch so im Manual, oder?
Womit willst das bekämpfen? Konstruktionsfehler? Mit der normalen Sattelstütze würd's ohne Probleme funktionieren, also keine Fehlkonstruktion. Vielleicht endets in einem Vergleich und Du bekommst einen Teil refundiert.
Ich heule nicht, ich gewinne![]()
Das Fahrrad ist noch kein Jahr alt, trotzdem wird nach schadenfeinigen Ausreden gesucht, um den Schaden nicht bezahlen zu müssen. Mein Rechtsanwalt wetzt schon das Messer, das lasse ich mir so nicht gefallen.
Wenn ein ausdrücklicher Haftungsausschluss bei nicht sachgemäßer Behandlung besteht und explizit angeführt wird, dass eine solche Sattelstütze jeden Anspruch erlöschen lässt, dann hast Pech gehabt.
Damit's Deppensicher wird, müsste es wie ein Panzer konstruiert werden, aber wer fährt dann schon mit so einem schweren Teil?
Wennst einen Laufradsatz, der für 75kg freigegeben ist, mit einem Gewicht von 150kg schrottest, gehst auch nicht heulen, oder?
Blödsinn machen und nicht ordnungsgemäß verwenden, entgegen der ausdrücklichen Bestimmung verwenden und dann noch heulen und Schadenersatz verlangen, ist schon sehr dreist, sowas machen doch nur die Deppen in Amerika, wo jede Kleinigkeit ausgewiesen werden muss um nicht haftbar für Schwachsinnigkeiten der Kunden zu sein.
Wenn bei einer Hochspannungsleitung "Berühren verboten" steht und Du greifst zu, von welcher Intelligenz ist dann auszugehen?
Der Anwalt freut sich auch höchstens auf sein Honorar, der wird der einzige sein, der in dieser Rechtssache mit einem Gewinn aussteigt...