Checkliste Verhaltensregeln Ehrenkodex

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In einem Cannabisforum würde ich wahrscheinlich einen Thread eröffnen und beschreiben wie mir das Kiffen als Jugendlicher auf sehr vielen Ebenen ziemlich geschadet hat. Ausserdem würde ich von den Beobachtungen erzählen die ich in dieser Zeit gemacht habe z.B. das die meisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehr schnell ein sehr ungesundes und exezessiven Konsumverhalten entwickeln und stark dazu neigen das Kiffen zum Hauptlebensinhalt werden zu lassen ... mir würde auch noch etwas dazu einfallen was Cannabis für eine Bedeutung als Einstiegsdroge haben kann ... Suchtpotenzial ... usw. Und das würde ich als Insider und nicht als Aussenstehender sagen.
ach, "du" hattest auch eine drogeninduzierte psychose!?:lol:
Die feinen Drogen machen dich leider vollkommen Plem-Plem :spinner:
 
... Trailrules und Schilder die einem das nötige Wissen vermitteln um gefährliche Situationen zu meistern vor denen viele Seiten Befürchtungen haben?
Vielleicht kennt jemand das hier :

"Joram lieber Radlersmann
kommst du an diesem
Schrofen an trag dein Rad
links dann gelingt`s
trägst du aber rechts dann
den Hals dir brechts."

https://img.oastatic.com/img/671/335/fit/100221334/schild-am-schrofenpass.jpg

Wer es einmal gelesen oder gehört hat vergisst es nicht so schnell.

Wer behauptet das auf ausgesetzten Singletrails ein Begegnungsverkehr problemlos möglich ist der braucht sich nicht wundern wenn er von aussenstehenden für unzurechnungsfähig oder irre gehalten wird.
Das ist so offensichtlich und eklatant das jeder merken sollte das dem nicht so ist und man die Gefahren auch wenn es selten vorkommen mag nicht klein reden oder ignorieren darf. Wenn in solchem Gelände tatsächlich mal etwas passiert dann richtig und einmal wäre einmal zu viel.
Es geht bei dem Beispiel prinzipiell auch nicht in erster Linie nur um die Sicherheit des Bikers sondern vielmehr anderer Verkehrsteilnehmer.

Es gibt doch Antworten darauf wie man mit solchen Umständen umgehen kann aber wer hält sich dafür verantwortlich diese zu vermitteln ?
.

die 9. (Rad zum Tale Mensch zum Berge) Regel die da lauten könnte :
"Das Schieben des Fahrrads an der zum Berg gelegenen Seite des Weges ist VERboten!"

:spinner:
 
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die 9. (Rad zum Tale Mensch zum Berge) Regel die da lauten könnte :
"Das Schieben des Fahrrads an der zum Berg gelegenen Seite des Weges ist VERboten!"
Demnächst schreibst du noch dem Wanderer vor, an welcher Seite er seinen Wanderstock zu führen hat.

PS: Das Schild ist ein gut gemeinter Ratschlag aber keine Regel oder Vorschrift.
 
Wie schon geschrieben. Die DIMB Webseite wird gerade überarbeitet und viele Themen, wie die Haftung, sind dort bereits entsprechend aufgearbeitet, weil mir das selbst gefehlt hat. Gib mir ein paar Wochen Zeit bis wir damit online gehen.

Im Rahmen von Streckenlegalisierungen wird von seiten des Forstes ein Ansprechpartner in Form eines Fereins gewünscht

Ich hatte früher schon geschrieben, dass die DIMB und WOFFM hier bereit standen. Und dass es auch jetzt zwei Biker aus Darmstadt gibt, die momentan das Gespräch suchen und durchaus bereit wären auch einen Verein zu gründen.
Die Sache wiederholt sich langsam irgendwo.

Wer behauptet das auf ausgesetzten Singletrails ein Begegnungsverkehr problemlos möglich ist der braucht sich nicht wundern wenn er von aussenstehenden für unzurechnungsfähig oder irre gehalten wird.
Die DIMB hat in ihrer Satzung ja stehen, dass die Wegenutzung sozialverträglich sein muss. In den Trailrules, dass man andere nicht gefährden darf und rechtzeitig anhalten können muss. Und in so einem Fall, wo man nicht fahren kann, ohne andere zwingend zu gefährden, muss man halt mal absteigen. Das widerspricht nicht der DIMB.
Aber wie viele solcher Stellen gibt es in der Praxis? Wie viele Unfälle sind in den letzten 25 Jahren denn passiert? Es scheint, dass die Leute die Gefahr richtig einschätzen, absteigen und schieben. Und wer schiebt wird automatisch zum Fußgänger, darf sich also dort aufhalten.

Das man jemanden auf dessen Wohlwollen man im Rahmen von Legalisierungsbemühungen aber auch allgemein bei allen Fragen rund um den Wald und Natur angewiesen ist so darstellt finde ich beachtenswert.

Es geht in meiner Aussage zu pauschal Verboten wie die 2 Meter Regel. Nicht um neu zu bauende Wege, sondern um das vorhandene Wegenetz, welches mit dem Forst bereits abgestimmt ist. Bitte hier nichts durcheinander bringen. Warum soll denn auf einem vorhanden Weg im Wald jemand nicht Radfahren? (Von vielleicht mal den wenigen ganz extrem ausgesetzten Wegen abgesehen, wo 99% schon aus Selbstschutz schieben und die wir im Mittelgebirge auch eigentlich nicht haben.)

Auch was ich auf den Seiten der Forstämter in Hessen und Rheinlandpfalz so lese ,nämlich das man dort propagiert das einspurige Wege oder Wanderpfade nicht befahren werden dürfen, lässt mich stark vermuten das man weniger daran interessiert ist anderen Menschen den Spaß zu verderben als das man viel mehr Angst davor hat bei Unfällen doch irgendwie Haftbar gemacht zu werden.

Auf dieser Seite des dt. Forstwirtschaftrates gibt es Leitfäden, Materialien und Urteile.
https://www.waldsportbewegt.de/materialien/rechtsfragen/

Daraus geht ganz klar hervor, dass es kein Haftungsproblem gibt, welches ein pauschales Verbote schmaler Wege rechtfertigen würde. (Eine Haftungsfrage könnte man höchstens bei Konstruktionen im Wald sehen. Die Haftung bei solchen speziellen MTB Anlagen sind aber kein Thema welches ein pauschales MTB Verbot im Betretungsrecht abdeckt)

Wenn Forstverwaltungen eine andere Meinung als die Fachliteratur vertreten, dann finde ich das nicht unbedingt wohlwollend. Ich gehe eigentlich davon aus, dass die Publikationen in den Forstverwaltungen bekannt sind und geschult werden. Warum kommt also trotzdem immer das Haftungsargument? Mich ärgert das.

Es gibt in den Forstverwaltungen und Ministerien schon immer mehr Menschen die offen für das Thema MTB sind. Es gibt auch tolle Projekte die entstanden sind, z.B. die Flowtrails.

Es gibt aber in den Forstverwaltungen durchaus viele Meinungen, die dem Thema MTB, oder Erholung allgemein, wenig offen oder wohlwollend gegenüber stehen und in der Diskussion, trotz Studien, Fakten und Leitfäden, mit den immer gleichen Vorurteilen argumentieren. Das führt an dieser Stelle allerdings etwas zu weit jetzt auch noch die Rolle der Forstverwaltungen näher zu beleuchten. Aber grundsätzlich ist es so, dass die Forstverwaltungen, nach den Waldgesetzen, den Dreiklang Erholung, Naturschutz und Forstwirtschaft gleichermaßen zu beachten haben. In öffentlichen Wäldern sieht das Bundesverfassungsgericht sogar einen Vorrang der Erholung und des Naturschutzes, vor der Waldwirtschaft. (BVerfG, Urt. v. 31.05.1990, NVwZ 1991, 53)

Es war mit der "Kielwassertheorie" aber die offizielle Forstpolitik, dass Erholung und der Naturschutz sich der Waldwirtschaft unterordnen mussten. Hier mal etwas Lesestoff zum Thema, wie sich die soziale Funktion des Waldes darstellt.
Soziale Funktionen und soziale Nutzung des Waldes
http://www.bik-f.de/files/publications/kfp_4_waldsozial.pdf

Und was z.B. bei Forst BW die Prioritäten und das Selbstverständnis ist.
Theoretische Analyse und empirische Studien zum internen Berichtswesen und zur Organisationskultur von ForstBW
https://freidok.uni-freiburg.de/fedora/objects/freidok:9398/datastreams/FILE1/content

Findest du, nach der Lektüre, dass die Forstverwaltungen die Erholung in der Vergangenheit ausreichend berücksichtigt haben?

Es gibt aber ein Umdenken in den Forstverwaltungen. Ein Beispiel hierfür sind die dt. Waldtage bei welchen ich auch zu Gast in Berlin war.
https://www.deutsche-waldtage.de/
Das sind langsame Prozesse. Ich bin aber dankbar, dass die DIMB an diesem Prozess als Gesprächspartner teilnehmen darf. Das geht in die richtige Richtung und da arbeiten wir auch gerne mit der Politik, Verwaltungen und den Verbänden zusammen.
 
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... Trailrules und Schilder die einem das nötige Wissen vermitteln um gefährliche Situationen zu meistern vor denen viele Seiten Befürchtungen haben?
Vielleicht kennt jemand das hier :

"Joram lieber Radlersmann
kommst du an diesem
Schrofen an trag dein Rad
links dann gelingt`s
trägst du aber rechts dann
den Hals dir brechts."

https://img.oastatic.com/img/671/335/fit/100221334/schild-am-schrofenpass.jpg

Wer es einmal gelesen oder gehört hat vergisst es nicht so schnell.

.....

die 9. (Rad zum Tale Mensch zum Berge) Regel die da lauten könnte :
"Das Schieben des Fahrrads an der zum Berg gelegenen Seite des Weges ist VERboten!"

:spinner:


Das ging mir jetzt etwas zu schnell. War war verantwortlich?
 
Von vielleicht mal den wenigen ganz extrem ausgesetzten Wegen abgesehen, wo 99% schon aus Selbstschutz schieben und die wir im Mittelgebirge auch eigentlich nicht haben.)

Das stimmt ja so schonmal garnicht. Erstens wird auch in den Alpen Mountainbike gefahren und zweitens gibt es solche mehr oder weniger extrem ausgesetzten Singletrails durchaus auch in den Mittelgebirgen. Im Odenwald vielleicht seltener aber schon im Bereich Rhein,Mosel,Lahn und auch im Hinterland dieser Regionen ist sowas sehr häufig an zu treffen. Es müssen auch keine Klippen sein denn schon ein reltiv steiler Abhang kann beim Abrutschen eines Wanderers oder Bikers zu sehr schweren Verletzungen führen.

Ich hatte unter den letzten Post ja extra diesen Smily gesetzt. Also trotzdem:
Es geht mir bei dem angesprochenen Prinzip ja nicht vorrangig darum nur den Biker zu schützen. Auch das ist wichtig aber das Farrad in Richtung Tal zu schieben oder zu tragen spielt vielmehr bei Begegnungen mit z.B. Wanderern eine Rolle um solche Begegnungen möglichst sicher ablaufen zu lassen. Es müßte im Prinzip nicht nur der Biker lernen das man Wanderer immer auf der dem Berg zugewandten Seite des Weges passieren lässt ,wobei man sich als Biker dann in der Mitte befindet und das Rad als letztes Glied in Richtung Tal (Abhang) geschoben oder getragen werden sollte.
Es müßte auch den Wanderern klar sein das man sich beim Vorbeilassen eines Radfahrers nicht in Richtung Tal sondern immer Richtung Berg positionieren sollte (und das keinesfalls überstürtzt oder gar panisch) - Radfahrer können und müssen bremsen und das wird ihnen speziell in solchem Gelände auch keinesfalls schwer fallen. Es gibt etliche Videos in denen zu sehen ist wie sich teils ältere Wanderer an durchaus steilen Hängen in Richtung Tal positionieren und sich dabei teilweise in gefährlicher weise gerade noch an Bäume klammern usw.
Eine solche Regelung (Rad zum Tale) hätte mehrere Vorteile

Erstens kann man so im Notfall das Fahrrad fallen lassen damit kein Mensch zu Schaden kommt.

zweitens mutet man es so keinem Wanderer zu mit einem Lenker oder einer Kurbel in Kontakt zu kommen sondern allerhöchstens mit der Schulter oder einem Arm eines Menschen was viel natürlicher und weniger stressig wirkt. Dem Wanderer wird damit auch deutlich das man verstanden hat das kein Mensch in einer sowieso schon relativ lebensbedrohlichen Umgebung wie am Berg sein Leben riskieren muß nur weil auch noch ein Drahtesel vorbeitrasportiert werden muß weil dieser bei einer derartigen Regelung im Notfall als erstes über die Klippen gehen würde.

drittens kann man so ins Gespräch kommen sich gegenseitig über dieses Sicherheits fördernde Verhalten aufklären\austauschen (oder dies sogar einfordern) was zu mehr gegenseitiger Annerkennung und Verbundenheit beitragen könnte denn solche Verhaltensrichtlinien wären jedem einleuchtend und würden von allen seiten sicher gerne angenommen und respektiert werden.

Alles in allem würde dies zu mehr Sicherheit und gegenseitigem Respekt beitragen.
Darüber hinaus wäre es eine Antwort auf die Befürchtungen von Aussenstehenden die sich Sorgen um genau solche potentiell gefährlichen Situationen machen. So könnte der Begegnungsverkehr auf sehr schmalen ausgesetzten Wegen geradezu kultiviert werden.

Man könnte sogar so weit gehen und eine derartige Regelung mit z.B. dem DAV absprechen und dort mitteilen das man den eigenen Leuten dieses Veralten lehrt sodas auch von deren Seite darüber aufgekärt wird das man sich als Wanderer bei einer Begegnung mit Mountainbikern immer in richtung Berg aber nie zwischen das Fahrrad und die Talseite positionieren sollte. Das schafft Sicherheit und Vertrauen.
Der Gesetzgeber wäre sicher auch froh über solche Regelungen.

Das man eine solche Regelung ,wenn man sie schon nicht als charmanten Reim formulieren kann ,zu mindest nicht unbedingt als VERbot formulieren sollte das ist schon klar. Ich wollte aber vermeiden das eine gute Idee nur deshalb unter den Tisch fällt weil sie entgegen dem Geschmack einiger Verantwortlicher bereits zu sehr durchgekaut wurde.

Auf die weitern Beiträge von Heiko kann ich noch nicht eingehen dazu werde ich mir zunächst die verlinkten Seiten in Ruhe durchlesen.
Nur so viel :
Wenn ich die von der DIMB bereitgestellten Informationen zu Haftungsfragen speziell der immer wieder angesprochenen Verkehrssicherungspflicht durchlese dann stellen sich mir mehr Fragen als beantwortet werden.
Klar ist das eine spezielle Mountainbikestrecke mit gebauten Obstacles nichts mehr mit Waldtypischen Gefahren zu tun hat.
Die Frage die sich mir aber in erster Linie aufdrängt ist ab ein Mountainbiker zu den Waldtypischen Gefahren gezählt werden kann?
Die Frage ist doch ob der Forst oder Waldbesitzer im Streitfall zur Rächenschaft gezogen werden kann wenn er auf einem Weg auf dem kein problemloser Begegnungsverkehr möglich ist nicht sein möglichstes getan hat den Verkehr dort entsprechend ein zu schränken.

Bei den meisten Unfällen wie blauen Flecken ,einem kaputten Handy ,Wanderstock oder einer zerissenen Jacke wird es sicher nie dazu kommen das die Schuld bei einem dritten gesucht wird. Wenn aber z.B. ein Wanderer der sich auf einem ausgesetzten Singletrail auf der zum Tal gelegenen Seite positioniert hat etwa vom Lenker gestreif wird und abstürtzt ,eventuell im Rollstuhl landet oder schlimmeres passiert dann ist es sehr wahrscheinlich das Anwälte alles sehr genau prüfen werden und ich nehme an das man auch aus solchen Gründen seitens des Forstes gewisse Ängste hat und deshalb entgegen dem Gesetzestext auch wieterhin propagiert das eine Befahrung von Singletrails nicht erlaubt ist (immerhin ist es das einzige was sie tun können da der Gesetzgeber auf solche Formulierungen verzichtet hat).

Aber wie oben bereits geschrieben könnten wir abseits der Haftungsfrage durchaus Antworten auf solche Befürchtungen geben und alles dafür tun das solche Situationen ,auch in Zukunft wenn die Besucherzahlen in Wäldern und Bergen steigen ,möglichst sicher und kultiviert ablaufen können.

Und sowohl die Trailrules aber auch die Art und Weise wie seitens der DIMB öffentlich informiert wird ist ja auch ein gewisses Aushängeschild das darf man nicht vergessen. Und deshalb finde ich es angebracht auch dort mehr zur Verständigung bei zu tragen. Vielleicht ist es den meisten durch Trailrues , Gesetz und Verstand schon bewusst das der Förster im Wald eine Autorität darstellt ,man die Jagd und Holzwirtschaft respektieren muß aber es ist auch ein Stück weit ein psychologischer Aspekt wie dies zum Ausdruck gebracht wird.
 
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Ich denke, die Platzsituation ist von Trail zu Trail einfach zu unterschiedlich alsdass man daraus eine allgemeingültige Regel machen kann.Du hast jetzt ein bestimmte Situation im Kopf und versuchst diese zu verallgemeinern.

Was ist zB wenn an der Talseite ein Geländer ist, die Bergseite aber noch so flach ist, dass man das Rad da etwas hochschieben kann.

Klar sollte sein, dass die Begegnung so zu gestallten ist, dass keiner gefährdet wird. Wie genau. muss vorort abgemacht werden. Da fällt dann unter gegenseitige Rücksichtnahme.
 
...Du willst eine Vorschrift, wie man sich auf ausgesetzten Wegen (die Definition ist zudem relativ) verhält? Da frage ich mich, ob Du überhaupt schon mal zu Fuß oder mit dem Rad auf solchen Wegen unterwegs warst. Eine "Vorschrift" ist absolut sinnfrei und gegen jeden gesunden Menschenverstand. Die Gegebenheiten sind oft so individuell, dass man vor Ort spontan entscheidet, wie man sich verhält, bzw. man redet dann auch miteinander.

Dein Vorschlag, Wanderer berganseitig, dann MTBler mittig und dann MTB bergabseitig, ist oft unsinnig. Wenn es wirklich schmal und gefährlich wird, steigt man ab (wenn man nicht eh schon schiebt) legt das MTB - man sieht ja in der Regel weit voraus ob jemand kommt - bergan oder bergab an einer geeigneten Stelle abseits! des Weges ab, und stellt, hockt sich ebenfalls bergan oder bergab neben den Weg. Oder die Wanderer singnalisieren, dass sie zur Seite gehen. Welche Seite dann der Wanderer für angebracht hält, ist seine Sache und lässt sich nicht durch Vorschriften festlegen.

Weiterhin beschreibst Du eine Unfallsituation, bei der der Wanderer zu Schaden kommt, und Dritte (Versicherung) den MTBler verklagen. Das gilt allerdings umgekehrt genau so. Wenn der MTBler abstürzt, weil er durch einen Wanderer gestoßen wurde.

Auch in den Alpen sind Deine Vorstellungen von "Vorschriften" schon längst umgesetzt. Allerdings - so wie auch die Trail Rules - nicht in der von Dir gewünschten Form eines "Gesetzes", sondern des Appels an den gesunden Menschenverstand, Empathie, Rücksichtnahme.
Bsp: https://www.bergwelt-miteinander.at...ltensregeln/verhaltensregeln-singletrail.html

Wenn etwas passiert, dann helfen Vorschriften und Gesetze nur bedingt weiter. Der Richter beurteilt die individuelle Gesamtsituation, und wägt -auch mal gegen Vorschriften - nach gesundem Menschenverstand ab.

Hier mal ein nachvollziehbares, aktuelles Beispiel, von vorgestern: Mehrere Fahrzeuge stehen in einem Baustellenbereich auf einer Brücke vor einer roten Ampel. Die Fahrspur ist ca. 3,5m breit, einspurig und bietet keine Ausweichmöglichkeit. Von hinten kommt ein Krankenwagen im Einsatz. Was habe also ich und die anderen Fahrzeugführer getan? Wir sind vorsichtig über die rote Ampel, haben den Vorrangverkehr damit "wiederrechtlich" blockiert und ermöglichten so, dem Krankenwagen die Durchfahrt. ...und dann saß Jemand, wie Du im Auto. Unter anderem blockierten wir einem Polizeiwagen - nicht im Einsatz! - die Durchfahrt bei grün. Er stand direkt an der Kreuzung gut sichtbar. Was macht also eine Fahrerin, zwei Fahrzeuge weiter hinten? Sie bleibt an der roten Ampel stehen. Hinter ihr der Rettungswagen laut lärmend. Ein Polizist stieg dann wutentbrannt aus, und deutete der Frau, dass sie nun endlich über die rote Ampel fahren solle, was sie erst nach einigem Gestikulierem tat. Sie hat sich an die StVO gehalten, und konnte nun diese sehr spezielle Situation - noch im Anblick der Polizei - nicht "rechtssicher" bewerten. Der gesunde Menschenverstand sagt klar "Bahn frei", und das sagen auch diverse Gerichtsurteile zu solchen "Rotlichtverstößen".

Das kannst Du auch auf den Trail übertragen. Selbst wenn ein Radler/Fußgänger auf einem Trail unterwegs ist, auf dem er "nichts zu suchen" hat, ist das kein Grund, die Person zu gefährden, zu nötigen, etc. . In jeder Lebenssituation gilt: Gefährdungen für sich und Dritte ausschließen. Gesetze und Vorschriften sind quasi "Leitlinien" dafür um in Standardsituationen für ein geordnetes Miteinander zu sorgen. Und die Leitlinie für ein geordnetes Miteinander auf Trails bedeutet "gegenseitige! Rücksichtnahme!" Und das gilt nicht nur auf Trails, das gilt in allen Lebensbereichen. Und Leute, die meinen, auf ihr Recht pochen zu müssen, ziehen im Schadenfalle eh den Kürzeren: https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/erzwungene-vorfahrt-1910472.html

Es ist also alles geregelt und alles x mal juristisch durchgekaut, was Du Dir so vorstellst; natürlich nicht jedes Beispiel, jeder Einzelfall, doch der Grundsatz ist klar erkennbar.

Ich verstehe immer noch nicht, worauf Du nach "tausend" Erklärungen und Links, noch hinaus willst.
 
Das Schild am Schrofenpass bezieht sich vor allem auf einige sehr schmale Stege und ist tatsächlich nur ein guter Rat für den Mountainbiker.
Aber sowohl auf dem Rheinsteig ,dem Moselsteig oder dem Lanhnhöhenweg (+ Hinterland) und natürlich den Alpen sind extrem schmale Singletrails durchaus häufig. Und wenn man bedenkt das auch in diesen Fällen beim Begegnungsverkehr nicht mehr Platz bleibt als auf den Stegen am Schroffenpass fände ich es nicht ganz unsinnig darüber zu informieren wie so eine Situation am sichersten bewältigt werden kann.
Ob das jetzt wirklich in die Trailrues aufgenommen werden muß und ob es in jeder Situation sinnvoll ist bleibt fraglich. Ich bin mir aber sicher das es einen Nutzen hätte.
Es würde mich aber beinahe wundern wenn sowas nicht im Rahmen von Mountainbikelehrerausbildungen zur Sprache kommt.

Natürlich kann man auch sagen irgendwie wird Begegnungsverkehr schon funktionieren und im Notfall muß eine Partei den ganzen Weg zurück laufen und sich eine Ausweichmöglichkeit suchen. Aber es wäre doch nicht schlecht für solche Situationen genauere Vorstellungen zu haben.
Und damit auch zu zeigen das man sich Gedanken gemacht ,Befürchtungen anderer ernst genommen hat und auf solche Situationen vorbereitet ist.

Wenn du dir die Interpretationen bezüglich des Betretungsrechts ,speziell was die Befahrungen von Wegen mit dem Fahrrad betrifft ,des Hessenforstes oder Rheinlandpfalz ansiehst dann wird ganz deutlich das man dort weit ab des Gesetzestextes weiter darauf besteht das einspurige Wege oder Fußwege zu denen einfach ausdrücklich auch schmale Wanderwege gezählt werden nicht befahren werden dürfen. Das Publizieren die auf ihren Seiten und die Betreiber von Wanderwegen schließen sich diesen Interpretation an und publizieren dies ebenso.
Ich frage mich warum ,denn ich glaube nicht das es einfach Spaßverderber sind sondern es vor allem um die Angst vor Unfällen geht. (die Wanderwegsbetreiber haben eventuell noch andere Interessen)
Konkrete Verhaltensempfehlungen würden diese Bedenken noch weiter entkräften weil es zeigt das im allergrößten Notfall höchstens ein Fahrrad im Abhang landen würde alles weitere aber ganz harmlos wie bei einer Begegnung zwischen Wanderern abläuft.

Ich hatte auch nicht die Befürchtung geäussert das unbedingt der Mountainbiker im Falle eines Unfalls verurteilt wird sondern das der Forst die Angst hat als dritter mit Herrangezogen zu werden im Fall das Rechtsanwälte bei einem schlimmen Unfall alle Register ziehen .

Nach dem was ich nun gelesen habe hat die Verkehrssicherungspflicht nur sehr wenig mit dieser Frage zu tun. Allerdings ist es ja wohl so das sich durchaus aus den Vorschriften des Straßen ,Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts Verpflichtungen ableiten können Wege die ein besonderes "verkehrstechnisches" Gefahrenpotenzial aufweisen sperren zu müssen oder den Verkehr durch Schilder ein zu schränken. Der Begegnungsverkehr könnte da eine Rolle spielen .Wer genau dafür verantwortlich ist habe ich aber nicht verstanden ... eventuell ist das dem Forst auch nicht so ganz klar - nur so kann ich mir deren Verhalten erklären denn gerade solche Wanderwege finden sich meist in Gelände das sowieso weder bewirtschaftet wird noch einem speziellen Schutz bedarf. Und an vielen Einzellfallregelungen ist die Forstverwaltung sicher auch nicht besonders interessiert das bedeuted doch nur Aufwand warum dann die Unterstellung das es denen weniger um Unfallvermeidung als um
Bestimmungsrecht geht?

Das ist rechtlich aber wohl doch etwas komplex und vieles warscheinlich noch garnicht zu ende gedacht bzw. nie von Gerichten klar gestellt worden.

Meine letzte Idee war es mit einer Hilfestellung zu möglichst sicherem Verhalten und eine Orientierungshilfe in nicht seltenen Situationen zu geben. Welche Vorteile das sonst noch haben könnte habe ich bereits beschrieben. Eine derartige Situation beim Begegnungsverkehr einfach planlos ablaufen zu lassen unter dem Motto das es schon irgendwie funktionieren und man sich schon arrangieren wird kann auf Dauer zumindest zu Unanehmlichkeiten , Ablehnung oder echten Gefahren führen.

Es ist ja auch so das oft die Wanderer als erstes Platz machen weil (wie es mal ein Förster gesagt hat) tatsächlich ein bischen das Recht des schnelleren zu zählen scheint und Wanderer oft auch Angst haben nicht schnell genug Platz zu machen. Es ist in wirklich vielen Aufnahmen zu sehen wie Wanderer links und rechts und auch am Abgrund irgendwie an Bäumen klammern um Platz zu machen was eigentlich nicht zumutbar ist zumindest wenn man selbst als gleichberechtigt akzeptiert werden möchte.

Aber sogar ich mit meinen wenigen Erfahrungen habe das bereits mehrfach erlebt das solche Begegnungen wenn auch nicht unbedingt lebensgefährlich doch ungeregelt und mißmutig verlaufen. Selbst im Odenwald kenne ich einen einigermaßen ausgesetzten Weg der nichteinmal ein richtiger singletrail trotzdem aber schmal ist. Dort bin auch ich bereits angemekkert worden wo man sich denn bitte schön hin stellen solle ... und auf Wegen an der Mosel usw. gibt es bei Begegnungen schon richtige Probleme.

Es geht ja auch darum Antworten auf Befürchtungen zu finden die vielleicht erst in einigen Jahren wirklich von Bedeutung sind wenn immer mehr Verkehr in den Bergen herrscht.

Nochmal sicher ist Begegnungsverkehr auch auf schmalen wegen ohne weitere zusätzliche Regeln möglich aber man braucht sich nicht wundern wenn Wanderer schlecht darauf zu sprechen sind sich z.B. auf der Talseite an einem Fahrrad vorbei quetschen zu müssen und dementsprechend Vorbehalte haben.

Das auf Psychologie , Aushängeschilder und die Wahrnehmung anderer seitens der DIMB kein Hauptaugenmerk gelegt wird ist mir deutlich geworden. An der Informations und Aufklärungsarbeit möchte man in Zukunft wohl Ansatzweise arbeiten so wie ich das verstanden habe...
Man konzentriert sich wohl darauf Angebote und Projekte für Biker zu schaffen dabei muß man hoffen das die Trailrules tatsächlich ausreichen sowohl die eigenen Reihen zu sensibilisieren aber auch als Aushängeschild für die eigenen Werte nach aussen hin glaubwürdig zu erscheinen.

Wie gesagt ich finde die Informationen zu einigen Themen bemerkenswert wenig
Das ich die Hauptseite zur Rubrik "wir über uns" trotz längerer Suche nicht finden konnte kann an mir liegen. Mir scheint es das diese Seite aber auch technisch etwas unglücklich positioniert ist. Euch ist sicher bekannt wieviele der 60000 Leute diese Seite jemals aufgerufen haben und wisst sicher was so geht.

Dennoch gut das es euch gibt auch wenn mir einiges etwas fremd oder vielleicht einfach nur ungewohnt ,neu und unglaublich simpel vorkommt wo ich eigentlich erwartet hatte auf geballte Informationen zu stoßen. Ich lese keine anderen Bikezeitschriften weil mich die allermeisten Themen nicht interessieren und weis deshalb nicht welche Themen dort immer mal wieder behandelt werden.
Bei der DIMB hätte ich mir eine umfassendere Strukturiertere Übersicht über Rechtsfragen ,Streitfragen ,Gegenargumente dazugehörige Stellungnahmen und weitere Aufklärung usw. erhofft.
(der Fall der Rinne wird von euch ja quasi als Beispielfall aufgeführt leider finden sich ausser der Umfrage aber kaum eine Übersicht über den Verlauf und die jeweiligen Argumente und Standpunkte demnach ist das Beispiel leider wenig lehrreich) Was mir sonst noch fehlt hatte ich unter dem Stichwort Verständigung (der Belange von Interessensgruppen) bereits beschrieben.
Aber vielleicht kann das ja alles NOCH besser werden.
Ich wollte nur helfen indem ich meine allerersten Eindrücke zur DIMB und meine eigenen Ideen aufschreibe mehr nicht. Mir geht es nicht darum die DIMB vor irgendeinem Publikum schlecht zu machen und gehe sowieso davon aus das hier nicht all zu viele mitlesen es würde mir reichen wenn einige DIMB mitglieder ein wenig Inspiration aus meinen Ausführungen erhalten.
Aber dafür bin ich ja bereits ausführlich lächerlich gemacht worden.

Übrigens wird ja immer vom gesunden Menschenverstand geredet - dann sollte es ja auch klar sein das eine solche Verhaltensempfehlung wie (Rad zum Tal) eben dann angewendet wird wenn man sich tatsächlich in einem extremen Umfeld bewegt . Aber dann hätte man wenigstens etwas an das man sich halten kann. Soweit kann man das ja selbst einschätzen es wäre nur blöd in so einer Situation irgendwie experimentieren zu müssen und keinen Anhaltspunkt zu haben.
Ich vergesse den Text vom Schrofenpass jedenfalls nicht mehr ,habe das selbst bereits angewand sowohl bei Gegenverkehr aber auch in anderen Situationen obwohl ich als Rechtshänder dazu neige das Farrad auch rechts zu schieben was aber nunmal sehr gefährlich werden kann. Ich finde den Ratschlag durchaus praktisch und hilfreich und würde ihn gerne auch anderen zugänglich machen.
 
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Natürlich kann man auch sagen irgendwie wird Begegnungsverkehr schon funktionieren und im Notfall muß eine Partei den ganzen Weg zurück laufen und sich eine Ausweichmöglichkeit suchen. Aber es wäre doch nicht schlecht für solche Situationen genauere Vorstellungen zu haben.
Und damit auch zu zeigen das man sich Gedanken gemacht ,Befürchtungen anderer ernst genommen hat und auf solche Situationen vorbereitet ist.

Wenn du dir die Interpretationen des Betretungsrechts ,was die Befahrungen von Wegen mit dem Fahrrad betrifft ,des Hessenforstes oder Rheinlandpfalz ansiehst dann wird ganz deutlich das man dort weit ab des Gesetzestextes weiter darauf besteht das einspurige Wege oder Fußwege zu denen einfach ausdrücklich auch schmale Wanderwege gezählt werden nicht befahren werden dürfen.

...ja, natürlich sagt man das. Das ist dann die gegenseitige Rücksichtnahme. Und wenn nun die eigenen genaueren Vorstellugen, vom Gegenüber abweichen? Dann sind sie doch auch da, die Befürchtungen? Oder das Gefühl der Benachteiligung?
Wozu muss man alles reglementieren? Ich verstehe Deine Intention immer noch nicht.

Der Forst kommt nicht mit der Haftungsfrage, wenn es um Trails geht. Das Haftungsargument kommt von den Waldbesitzern. Das sollte man nicht durcheinander bringen. Dass Du das bis jetzt trotz vieler Erklärungen und weiterführender Links, immer noch nicht verstanden hast, ist ein Problem, das hier niemand lösen kann. Der Forst hat es - im Gegensatz zu Deiner Behauptung - nicht nur verstanden, er legt das mit fest. Und es wurde auch schon mehrfach von Gerichten klar gestellt. Auch das lässt sich hier und anderswo im Internet finden. Das nennt sich "waldtypische Gefahren". Findet sich mehrfach in den Links vom Heiko.

Ich kann weiterhin die von Dir genannten mutmaßlich vorgegebenen Einschränkungsversuche des Betretungsrechts -bsp. beim Hessenforst nicht finden. Im Gegenteil. Die Seite verschafft Klarheit zwischen "sollen" , "dürfen" und "verboten".
https://www.hessen-forst.de/wald-erleben-sport-im-wald-radfahren-mountainbiking-2355.html

Ich kenne kein "Recht des Schnelleren". Der Fußgänger macht oft eher platz, weil es ihm leichter fällt, er einen geringeren Ausweichradius benötigt und somit flexibler reagieren kann. Da ist er wieder, der gesunde Menschenverstand, gekoppelt mit der Rücksichtnahme. Denn "der Fußgänger" kann in der Regel auch Rad fahren, und weiß daher über die geringere Wendigkeit bescheid.
 
Der Forst kommt nicht mit der Haftungsfrage, wenn es um Trails geht. Das Haftungsargument kommt von den Waldbesitzern. Das sollte man nicht durcheinander bringen. Dass Du das bis jetzt trotz vieler Erklärungen und weiterführender Links, immer noch nicht verstanden hast, ist ein Problem, das hier niemand lösen kann. Der Forst hat es - im Gegensatz zu Deiner Behauptung - nicht nur verstanden, er legt das mit fest. Und es wurde auch schon mehrfach von Gerichten klar gestellt. Auch das lässt sich hier und anderswo im Internet finden. Das nennt sich "waldtypische Gefahren". Findet sich mehrfach in den Links vom Heiko.

Genau in den Links von Heiko findet sich ein Gerichtsurteil zu einem Einzelfall aus dem hervorgeht das das Verkehrsrecht auch im Wald von Bedeutung ist und auf dieser Grundlage Nutzungsbeschränkungen auferlegt werden können. Was in dem fall nicht geschehen ist weil eine Begehung stattgefunden hat und entschieden wurde das die Wege weit genug eingesehen werden konnten. Prinzipiell scheinen da aber ganz andere Regelungen von Bedeutung zu sein als die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Waldtypische oder untypischen Gefahren und deshalb vermute ich das dann eben der Begegnungsverkehr doch von Bedeutung sein könnte. Ob der Forst irgendwie in dieses Verkehrsrecht involviert ist und und auch diese Richtlinien irgendwie umsetzen muß verstehe ich aber nicht. Ich vermute nur eine Unsicherheit des Forstes in diesem Zusammenhang.

Ich kann weiterhin die von Dir genannten mutmaßlich vorgegebenen Einschränkungsversuche des Betretungsrechts -bsp. beim Hessenforst nicht finden. Im Gegenteil. Die Seite verschafft Klarheit zwischen "sollen" , "dürfen" und "verboten".
https://www.hessen-forst.de/wald-erleben-sport-im-wald-radfahren-mountainbiking-2355.html

Genau auf dieser von dir verlinkten Seite steht wörtlich :
"Die Erlaubnis zum Radfahren im Wald erstreckt sich grundsätzlich nicht auf: Einzelne Fahrspuren"

Von einzelnen Fahrspuren ist im Gesetzestext aber überhaupt keine Rede.
Soweit ich das verstanden habe ist es das was der Forst bei der Umsetzung des neuen Betretungsrechts durchsetzen wollte aber vom Gesetzgeber nicht so formuliert wurde.

.ja, natürlich sagt man das. Das ist dann die gegenseitige Rücksichtnahme. Und wenn nun die eigenen genaueren Vorstellugen, vom Gegenüber abweichen? Dann sind sie doch auch da, die Befürchtungen? Oder das Gefühl der Benachteiligung?
Wozu muss man alles reglementieren? Ich verstehe Deine Intention immer noch nicht.

Ja das läuft unter Rücksichtsnahme ist darüber hinaus aber ein sehr praktischer und konkreter Hinweis\Anleitung für nicht seltene Situationen und daher von Bedeutung.
Ich habe nichts von Reglementierung im Sinne von Gesetz oder Verpflichtung geschrieben meine Idee war nichts weiter als den guten Ratschlag am Schrofenpass in einen etwas allgemeingültigeren guten Ratschlag bzw. Anleitung um zu formulieren weil das Prinzip in vielen Fällen hilfreich sein kann und dem sowohl dem Wanderer als auch dem Biker mehr Sicherheit gibt und im allergrößten Notfall könnte ein Aufgeklärter Wanderer dann von sich aus darum bitten doch die sicherste Variante am Berg begehen zu dürfen. Man kann das alles als überinterpretation darstellen aber es hätte auch eine psychologische Komponente den Wanderer nicht mit Lenker oder Kurbel sondern in erster Linie mit dem Menschen zu konfrontieren.
Was aber zumindest als übrig bleibt ist das es so wie ursprünglich am Schrofenpass gemeint war zumindest den einsamen Biker für eine einfache Sicherheitsmaßnahme sensibilisiert. Wie gesagt mir hat das bereits mehrfach geholfen denn manchmal denkt man nicht so genau über Dinge nach und ist in seinen Gewohnheiten (z.B. rechts zu schieben ) gefangen. Und das kann richtig gefährlich sein.

Ich kenne kein "Recht des Schnelleren". Der Fußgänger macht oft eher platz, weil es ihm leichter fällt, er einen geringeren Ausweichradius benötigt und somit flexibler reagieren kann. Da ist er wieder, der gesunde Menschenverstand, gekoppelt mit der Rücksichtnahme. Denn "der Fußgänger" kann in der Regel auch Rad fahren, und weiß daher über die geringere Wendigkeit bescheid.

Das kann man so sehen aber gerade bei älteren Menschen spielt Angst sicher auch eine Rolle denn immerhin geht es hier um ein extremes Gelände und wie sicher moderne Mountainbikes kontroliert werden können ist nicht jedem bekannt und sicher Spielen auch Erfahrungen auf weniger schmalen Wegen eine Rolle auf denen man mit den möglichen Geschwindigkeiten mancher Biker bekanntschaft gemacht haben könnte. Ausserdem fahren viele Mountainbiker in Gruppen und in einigen Regionen sind si so häufig das Wanderer bereits murren schon wieder so einer .Auch das habe ich schon selbst gehört. Natürlich darf man das nicht zu sehr dramatisieren aber es geht um das Miteinander bei einer immer weiter Steigenden Anzahl von Wanderern und Mountainbikern.

Ich verstehe nicht weshalb man sich so gegen eine Idee wehrt die keine Nachteile mit sich bringt aber für mehr Sicherheit sorgen könnte.
Das muß keine Trailrule sein und man muß das auch nicht mit dem DAV absprechen aber das Prinzip könnte schon etwas größere Verbreitung finden als nur über das Schild am Schrofenpass. Ich dachte die DIMB hätte eventuell Möglichkeiten aber da bin ich bisher ja sowieso noch ein bischen enttäuscht.
 
...Da frage ich mich, ob Du überhaupt schon mal zu Fuß oder mit dem Rad auf solchen Wegen unterwegs warst....

Doch ist er ! Mit einem Rennrad um den Boden zu schonen :wut::spinner:


@johnarbuckle wozu willst du eine Regelung für das befahren von ausgesetzten Trails ? Total unnötig ! Typisch Deutsch ... alles MUSS geregelt sein. Rauch dir mal wieder was
a) sagt einem der normale Menschenverstand schon wie man sich dort anständig verhält, sofern man einen solchen besitzt
b) woher kommt der Antrieb für so eine Regelung ? Es verunfallen nicht jedes Jahr 100te von Wanderern auf ausgesetzten Wegen weil ein Mountainbiker das Bike auf der falschen Seite getragen hat ! Auch ein typisches Beispiel von überzogenem Regelwahn !

Am besten du kaufst dir einen Ha Wald, dort kannst du dann deinen Regel und Ordnungswahn vollends auf deinen eigenen Trails ausleben !
Mach das bitte und verschone uns in Zukunft :anbet:
 
Ich dachte die DIMB hätte eventuell Möglichkeiten aber da bin ich bisher ja sowieso noch ein bischen enttäuscht.

Allgemein schilderst du immer ein nicht vorhandenes Problem und wirfst der DIMB dann vor das sie nichts macht. Wenn Du doch von der DIMB "ein bisschen" enttäuscht bist dann lass die DIMB doch DIMB sein. Gründe deine eigene Interessenvertretung, Verein oder sonst was und machs besser. Kannst froh sein das der Heiko so eine riesen Geduld hat und auch noch konkret und sehr ausführlich auf deine "Kritik" eingeht. Auch wieder typisch .... alles anprangern und selber nichts besser machen ! Was für ein Volltro........:spinner:

Nochmal: deine hier angeprangerte Regelung für ausgesetzte Wege wird von der DIMB durch Trailrule 4 und 6 beschrieben ... man muss nicht jeden kleinen Furz beschreiben dann werden es nicht mehr 5 sehr allgemeine sondern ein Gesetzesbuch mit wahrscheinlich 5000 Seiten ...


Eine Frage die mir gerade dazu noch einfällt: bist du denn überhaupt Mitglied in der DIMB ? Vermute mal nicht da du ja nicht weisst was mit deinem Geld passiert ! Aber wenn man keinen Verein unterstützt wie soll er sich dann um DEINE Probleme kümmern ? Tolle Mentalität
 
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