Der Dumme lernt garnichts.
Der Kluge lernt aus der eigenen Erfahrung.
Der Weise lernt aus der Erfahrung anderer.
Aber jetzt noch einmal eine Kleinigkeit zum rechtlichen:
Die Geschwindigkeitsempfehlungen der Hersteller von Fahrzeug und Trägern sind für den Fahrzeugführer Empfehlungen und keine Vorschriften. Es ist also erst einmal erlaubt, schneller zu fahren.
Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit überschreitet, der bekommt deswegen im Falle eines Unfalles automatisch eine (grössere) Teilschuld, als wenn er langsamer Gefahren wäre (Teilschuld bekommt man heute aufgrund der Gefährdungshaftung fast immer).
Wenn jetzt also bei höherer Geschwindikeit mit Dachträger ein Unfall passiert, wird sehr genau kontrolliert, was alles los war. Daraus ergibt sich dann auch die Haftung für den Unfallschaden. In der Praxis bedeutet das für jeden der Beiteiligeten die Frage, wieviel Prozent seines Schadens er von der gegnerischen Haftpflicht ersetzt bekommt. Die Haftpflicht des Fahrzeuges mit der Dachlast kann die Haftung für den Unfall nicht ablehnen, da die KFZ Haftpflicht auch grob fahrlässig verursachte Schäden abdecken muss, und die Trägergeschichte (solange alles vorschriftsmässig montiert ist) auf keinen Fall also vorsätzlich verursachter Schaden gewertet wird.
Schwieriger wird es allerdings bei der Vollkasko, die den Rest des eigenen Schadens bezahlen soll. Die Vollkasko schließt nämlicht oft schon fahrlässig verursachte Schäden aus. Und diesen Dachträgerunfall bei mehr als den 130 auf der BAB wird einem vermutlich jedes Gericht als fahrlässig auslegen. Man muß also damit rechnen, daß die Vollkasko nicht zahlt.
Eine Strafe wird man sicherlich auch noch bezahlen müssen - 35Eur wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Wäre aber auch ohne den Träger so.
Wer mit Dachträger und besonders Fahrrädern darauf schneller als 130 fährt, der gefährdet sich und andere in ganz erheblichem Maß. Ich finde es unverantwortlich, daß der Gesetzgeber hier nicht schon längst drastische Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen hat. Die Belastungen durch den Wind, und das veränderte Fahrverhalten durch den höheren Schwerpunkt und die grössere Windangrifsfläche (Seitenwind!) können nur sehr schwer eingeschätzt werden (und wer sie richtig einschätzt fährt langsamer).
Denkt auch an die max. zulässige Dachlast. Diese liegt je nach Fahrzeug und Träger oftmals nur bei 50kg. Ziehen wir von diesen 50kg einmal den Grundträger mit ca. 7kg ab, und rechnen pro Fahrrad einmal 20kg Gewicht (Fahrrad + Radträger + Befestigungsmaterial), dürfen auf diesem Fahrzeug sowiso nur 2 Fahrräder auf dem Dach transportiert werden.
Und noch etwas sollte einem jeden Klar sein:
Auch die Dachreling von Kombis hält bei einem grösseren Unfall den Dachträger nicht am Fahrzeug. Wenn alles ordentlich montiert ist, geht das ganze Paket mitsamt der Dachreling segeln, wenn nicht ordentlich montiert ist, bleibt vieleicht die Reling am Fahrzeug, und es fliegen eben die Einzelteile. Die Gefahr für andere, wenn die Dachlast durch die Luft segelt ist erheblich.
Wer unbedingt schneller als 130 fahren will, der sollte sein Fahrrad im Fahrzeug transportieren. Aber auch dort an eine ordentliche Befestigung denken. Sonst steckt einem nach dem ersten richtigen
Bremsen vieleicht der Lenker im Rücken.
Man sollte die Energie, die selbst bei moderaten Verzögerungen (von einem Unfall rede ich mal garnicht) vom Gepäck an das Fahrzeug abgegeben wird niemals unterschätzen.
Fahrt einfach mal mit einem alten Fahrrad mit Schrittgeschwindigkeit gegen ein stehendes Hindernis. Ihr werdet Euch wundern...