Da Bild oben zeigt einen Fußweg mit Rad frei also kein Radweg.
http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo.de
Auf solchen Wegen ist nur Schritttempo erlaubt (4-7km/h)
Fahr ich mit Kind das Rad fährt, fahr auch ich auf solchen Wegen, ansonsten benutze ich die Straße.
Sind Benutzungspflichtige Radwege vorhanden und sind diese auch benutzungsfähig, so nutze ich diese, auf solchen Wegen könnten dann auch E-Bike fahren.
Anmerkung: damit ein Radweg eine Radwegschild erhalten darf müssen viele Punkte beachtet werden kann man hier nachlesen:
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_2.txt
Leider sind die meisten Radwege in Deutschland nicht zumutbar, da neben ihnen gepackt werden darf auf den Radwegen Hindernisse sind oder einfach mehr als4-5m neben der Straße verlaufen und somit nicht Benetzungspflichtig sind. Auch das Schild Achtung Radwegschäden stelle die Benutzungspflicht in Frage, das gilt auch für Löcher und vieles mehr.
Da auf Radwegen mehr Radfahrer verunglücken wie auf der Straße und das obwohl es mehr Straße ohne Radweg wie Straßen mit Radweg gibt sollte sich doch die Frage stellen wozu dann noch Radwege... und nicht wer soll da noch alles drauf fahren
Ich weiß viele glauben Radwege schützen, nur ist das nicht so. Schaut mal bei euch wo die letzten Unfälle mit Radfahrern waren.
Wer auf der Straße fährt sollte immer gut 1m vom Rad wegbleiben, man wird besser gesehen und falls ml einer zu dicht überholt hat man Platz nach rechts.
Und wenn man selber Autofährt mal den Radfahrer nicht überholen solange man keinen ganzen Fahrstreifenwechsel machen kann. Den Radfahrer auch nicht überholen wenn das Zeichen 295 (Durchgezogenen Linie) vorhanden ist.
Und Jetzt wenn man u Zweit ist als Radfahrer "nebeneinander fahren". ja meine ich ernst. Denn 2 Radfahrer nebeneinander sind einfacher und schneller zu überholen wie wenn sie hintereinander fahren §2STVO lässt das zu. Kann ein Radfahrer wegen der Verkehrssituation (Gegenverkehr oder Zeichen 295 usw.) nicht überholt werden so ist das mit 2 Radfahrern nebeneinander nicht anders.
Abstände beim Überholen, 1,5m zum Radfahrer Radfahrer 0,5m Abstand zum Rand 0,7- 1m macht 2,7-3m Platz. Bei 2 Radfahrern ergibt sich das zu 3,5m was einer Fahrspurbreite entspricht. Wenn rechts neben der Fahrbahn keine KFZ stehen kann und darf der Radfahrer auch weniger wie 0,7m neben dem Rad fahren, nur wenn er alleine ist sollte er das nicht machen.
Das Verhalten trägt sogar zur Sicherheit bei 2 Radfahrer werden besser gesehen und bei Überholen ist der Weg um einiges kürzer da Radfahrer hintereinander auch mit Sicherheitsabstand fahren müssten was bei 25km/h 12,5m sind dazu die 2 Radlänger und einen Abstand vorne(hier wieder die 12,5m) und hinten(Auto mit 50km/h also 25) ergibt mal locker 50m, bei Radfahrern nebeneinander sind das nur etwa die Hälfte 37m.
Um 2 Radfahrer(25km/h) hintereinander zu Überhole, wenn der Gegenverkehr(Delta Geschwindigkeit zum Gegenverkehr 100km/h) auch da ist, benötigt man eine Lücke von 400m, bei Radfahren nebeneinander nur etwa 250m.
Das heißt aber auch in der Stadt hat das Überholen von Radfahrern regelmäßig zu unterleiben, das wir auch klar da ja Radfahrer an einer stehenden Kolonne vorsichtig rechtsvorbei fahren dürfen und sich vor den KFZ aufstellen dürfen klar.
http://www.nwzonline.de/wirtschaft/...r-fahrradfahrer-verboten_a_1,0,591328732.html
Bei E-Bike (die mit Nummernschild) im Wald, stellt sich die Frage sind das KFZ? Wenn ja ist die Antwort vom Gesetz klar, nein!
So macht was daraus