Wegen Unschuldsvermutung und so; das gilt in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren, was gut ist - nicht für Privatkonversationen von Bikespinnern wie uns. Der Umgangston ist eine andere Geschichte, aber manchmal gehts auch ne Nummer kleiner als vor Gericht. Mit dem Verzicht auf Öffnung der B-Probe wird das Ergebnis der A-Probe anerkannt, mMn weils da bei relativ leicht zu detektierenden Substanzen wenig Anlass besteht, die Analyse zu bezweifeln. Wir reden ja nicht von EPO Ende der 90er. Mit dieser Anerkennung liegt die Beweislast der Unschuld beim Athleten, weil nach WADA Statuten (und denen der angeschlossenen nationalen Organisationen) dieser dafür verantwortlich ist, was in seinen Körper kommt. Nun kann man das maximal unglücklich für die Beteiligten* finden, aber wenn etwas aussieht, geht und quakt wie eine Ente, sollte man vielleicht nicht jeden, der da eine Ente zu erkennen meint, als Mob o.ä. titulieren.
Was sie Sinnhaftigkeit der Einnnahme der beiden Substanzen in der EWS angeht: Wenn ich 5-15 min mit max. Intensität, auch nach Vorermüdung den Berg runter knallen müsste, fände ich etwas, das die Atemwege weitet und (mentale) Ermüdung dämpft, nicht so verkehrt. Sogar schlauer als die Sachen, die die RR-Fraktion nahm/nimmt, denn die km/hm, die sie bei der EWS fahren, lassen sich recht einfach trainieren.
*ich befürchte für JG ist das sogar schlimmer als für RR, weil er in seiner derzeitigen Situation wohl komplett auf das Wohlwollen seiner Sponsoren angewiesen ist. Sollte das Verfahren für ihn negativ ausgehen, werden die ihn wohl kaum noch als positiven Imageträger sehen.