Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Patent für ein speziell geformtes, querovales und zum Kettenblatt hin abgeflachtes Sattelrohr, das Patent hatte Canyon 2005 angemeldet.
Link zum Patent:
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=…xAxXmotoPqvt0Q
TriDynamic hatte nach eigenen Angaben 2005 auf Wunsch von Cervèlo zwei Rahmen bei Canyon „besorgt“ und nach Kanada geschickt.
Cervélo darf jetzt keine RS, R3 und R3 SL Räder mehr nach Deutschland einführen oder dort verkaufen, Räder die schon bei Händlern stehen müssen zurückgerufen werden. Neben umfangreichen Informationspflichten seitens Cervélo an Canyon wurde Canyon auch eine angemessene Entschädigung sowie Schadensersatz zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1 Mio EUR vorläufig vollstreckbar.
Cervélo und TRIDynamic haben angekündigt Berufung einzulegen.
Update 10. November: TRIDynamic GmbH legt keine Berufung ein
Tridynamic:
Die von Cervélo bestellte und bezahlte Anwaltskanzlei hat am 7. Oktober 2010 das Mandat niedergelegt und damit unsere Verteidigung gegen die von Canyon geltend gemachten Ansprüche beendet. Nachdem Cervélo, aus welchen Gründen auch immer, keinen anderen Anwalt für uns bereitgestellt hat, hat sich die TRIDynamic GmbH dazu entschlossen keine Berufung vor dem Oberlandesgericht einzulegen.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf nun vollstreckbar.
69 Kommentare
» Alle Kommentare im Forumdu ziehst dir auch die Hose mit der Beißzange an?
Wenn ich mir extra fremde Bauteile besorge, diese analysiere und ein Element davon bei der Serienproduktion meines eigenen Bauteils kopieren will, wäre es mehr als dilletantisch, nicht nachzusehen, ob darauf nicht vielleicht doch ein gewerbliches Schutzrecht erteilt wurde. Das lernt jeder Maschinenbauer im ersten Semester.
Wäre das jetzt Hänschen Müllers Schweißerhöhle in der Hinterhofgasse würde ich mit mir über ein Versehen reden lassen, aber nicht bei einer Firma wie Cervelo.
Das Problem liegt doch ganz woanders.
Ich geh mal davon aus, dass es Querovale Rohre bereits vorher gab und dies auch auch bei Rädern eingesetzt wurde. Es liegt also keine Erfindung vor, selbst wenn es nur Unterrohre waren. Das Rohr rechts platt zu drücken damit Platz für den Umwerfer entsteht ist auch keine Erfindung, da würde jeder Lehrling im Musterbau einmal mit dem Hammer draufknallen, ein Patent rechtfertigt das noch nicht. Ich geh davon aus, dass Canyon aus einem deutschen Gebrauchsmuster ein europäisches Patent angemeldet hat und mit diesem Trick das deutsche strenge Patentrecht umgangen hat. Wie schon gesagt europäische Patente werden kaum auf erfinderische Höhe geprüft.
Sollte nicht diese Woche das Urteil über die Nichtigkeitsklage von Cervelo gegen Canyon kommen? Das würde vieles klären.
wie gesagt - das eine problem ist die frage: ist die idee patentwürdig? kann man ruhig drüber streiten, stand der dinge ist aber: ja.
und das hat sich canyon nun bestätigen lassen.
cervelo kann jetzt dagegen vorgehen.
aber angesichts der tatsache, dass die "idee" eben geschützt ist, hätte cervelo eben keine solchen räder produzieren dürfen.
mein "dreambike"
die Vernunft hat obsiegt und beide Seiten haben sich auf einen Vergleich geeinigt

http://www.canyon.com/service/news_termin.html?nt=2103
Finde ich gut
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