Als Fahrradfahrer ist man im Straßenverkehr in unruhigem Gewässer. Einerseits ermöglicht das Fahrrad eine schnelle, gesunde und umweltschonende Mobilität, die gerade durch die zunehmende Elektrifizierung und den Verkehrskollaps der Innenstädte nochmals an Fahrt aufnimmt. Andererseits ist das Fahrrad nach wie vor ein unsicheres Fortbewegungsmittel, das den Fahrenden keinen Schutz bietet und von seinem größten Gegner – dem Auto – gerne einmal übersehen wird. Wer auch immer daran Schuld hat: In deutschen Gerichten werden viele Fahrradunfälle verhandelt. In einem neuen Fall ist kürzlich entschieden worden, dass ein Fahrradfahrer auch ohne Helmpflicht eine Teilschuld an seinen Verletzungen trägt, wenn er sich im Straßenverkehr ohne Helm Kopfverletzungen zuzieht.
# Im Straßenverkehr sind Fahrräder in der Regel der schwächere Verkehrsteilnehmer – nun sieht ein Urteil aus Schleswig-Holstein Fahrradfahrer auch dann in der Schuld, wenn der Unfallgegner verkehrswidrig Handelt und kein Helm getragen worden ist. Bild von User Diablo666
Alle Jahre wieder werden Fahrradfahrer mit dem Thema Helmpflicht konfrontiert – zuletzt von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Und in jedem Jahr endet die Diskussion mit der Erkenntnis, dass es nicht sicher ist, ob ein Fahrradhelm vor Verletzungen schützt, oder im Falle eines Unfalls sogar negative Auswirkungen haben kann. Hinzu kommt eine oft zitierte Studie, die besagt, dass Autofahrer mit einem geringeren Sicherheitsabstand an Fahrradfahrern vorbeifahren, die einen Helm tragen.
Anfang vergangener Woche ist nun bekannt geworden, dass ein Gericht in Schleswig-Holstein zu dem Urteil gekommen ist, dass Fahrradfahrer Mitschuld tragen, wenn bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer durch einen Helm Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätten werden können (Aktenzeichen 7 U 11/12). Im konkreten Fall gilt diese Mitschuld sogar dann, wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat. Begründet wird das Urteil trotz fehlender Helmpflicht damit, dass auf Grund der besonderen Gefährdungslage im Straßenverkehr und der niedrigen Anschaffungspreise für Helme ein Mensch aus eigenem Interesse einen Helm tragen würde. Klar soweit?
Wie sieht ihr das Urteil? Realitätsfern und ein falsches Signal für Autofahrer oder ein Aufruf zur freiwilligen Helmpflicht?
Quelle: Spiegel Online / dpa
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