MTB-Event im Naturschutzgebiet 3 Monate Bewährung und 65.000 € Strafe für Veranstalter

Eine Geldstrafe von 65.000 € und drei Monate Haft auf Bewährung – dazu wurde der Veranstalter eines Events im französischen Naturschutzgebiet Contamines-Montjoie verurteilt. Dabei sollen neben Schäden an der Flora auch fehlende Genehmigungen ursächlich gewesen sein.
Titelbild

Bei der Veranstaltung handelt es sich um die e-Tour du Mont Blanc, das Hauptrennen des Verbier E-Bike Festivals in 2020. Vom 13. bis 16. August 2020 führte die Tour unter anderem durch das französische Naturschutzgebiet Contamines-Montjoie in Haute-Savoie. Dabei wurden auch zwei geschützte Torfmoore durchfahren, die die seltene und fleischfressenden Droséra (Sonnentau) beheimateten. Ebendiese soll erheblich durch das Rennen geschädigt worden sein.

Aber auch die Markierungen an den Bäumen sorgten für Ärger. Diese ließen sich zum Teil nicht mehr entfernen. Zudem wurde bei der zuständigen Präfektur keine Genehmigung für das Event eingeholt. Auch, dass das Rennen ohne die dann notwendige Organisation an einem Wochenende mit einem hohen Besucheraufkommen durch Wanderer abgehalten wurde, war ein Streitpunkt des Gerichtsurteils.

Der Geschäftsführer der Veranstaltung, Nicholas Hale-Wood, wurde von einem Gericht in Bonneville im November 2022 zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung, einer Geldstrafe von 1000 € und einer zivilrechtlichen Geldstrafe von 15.000 € verurteilt. Der Verein hinter der Veranstaltung wurde zudem zu einer Strafe von 50.000 € verurteilt. Das Fehlverhalten wird derweil von den Verantwortlichen eingestanden, nicht aber die Höhe der Strafe, weswegen der Hale-Wood und der Verein derzeit in Berufung gehen.

Was sagt ihr zur Strafe gegen den Veranstalter?

95 Kommentare

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  1. Da braucht man schon ein wenig mehr Info zu diesem Verein, um beurteilen zu können, ob für den 50.000€ viel oder wenig sind.

    Ansonsten, angemessen - unangemeldete Motorsport Veranstaltung im Naturschutzgebiet...geht's noch?
    Ich hoffe doch mal dass sich der Betrag aus 1.) der strafe UND 2.) dem enstandenen schaden zusammensetzt.

    der Herr Nicholas Hale-Woods ist Skifahrern ein Begriff. Er hat die Freeride Eventserie Freeride World Tour Vernanstaltet - und diese Ende 2022 an die FIS verkauft. Man hasst ihn jetzt sehr dafür - ganz allgemein gesprochen. Ein Sympathieträger ist er jedenfalls nicht - arrogantes Ar_______ - hört man öfter.

    Habe ihn mal interviewt und war öfter auf diesen Events. Solche Art Meldungen über diesen Hernn kommen für mich nicht überraschend.
    Die FWT ist ja ein Event dass er aufgebaut und gross gemacht hat. Dann kann er diesen auch verkaufn wen immer er mag. Ausserdem hat das mit dem genannten Fall garnichts zu tun. Ob er nun sympathisch oder unsympathisch ist (mir oder dir oder wem anderen) spielt doch gar keine rolle.
  2. Wenn da etwas nicht i. O. ist nimmt man einfach nicht teil und meldet solche Verstöße den zuständigen Behörden!
    Das weiß man als Teilnehmer ja nicht, man geht davon aus das alles rechtens ist.
    Ich gehe auch davon aus das die Teilnehmer auch nicht wussten das es ein NSG ist und wenn Ausnahmegenehmigungen gibt´s ja nun auch och.
    ohne die notwendigen Genehmigungen durchgeführt
    einzig und alleine ein Problem des Veranstalters der es ja nun auch nicht den Teilnehmern mitteilt.
    "Hört mal, wir haben keine Genehmigung, fahren aber trotzdem da durch. Lasst euch nicht fressen!"
  3. Und wenn nun tatsächlich der Wettbewerb in gleicher Weise und mit gleichen Folgen mit motorlosen Fahrrädern durchgeführt worden wäre, wäre das dann okay gewesen?
    Nein, aber das schrub ich schon:
    Das wiederum stimmt.

    Diesen völlig unnötigen Satz hast Du hier im Forum sicherlich schon 100x geschrieben.
    Er ist erstens zutreffend (und Du weißt das) und zweitens anscheinend nicht unnötig; es wird nämlich regelmäßig das Gegenteil behauptet.

    Hier geht es um die Schädigung eines Naturschutzgebietes und nicht um E- oder nicht E-Bike.
    Selbstverständlich, auch da hatte ich schon zugestimmt.
    Ich weiß auch nicht, warum die Fans des E-Bikes da sofort in den Rechtfertigungsmodus verfallen müssen.
  4. Ich lenk mal von den ebikern ab:

    Screenshot_20230116_185655.jpg

    man findet immer was, um den den anderen zu verurteilen, kann man natürlich auch auf ebikes ummünzen.

    Mir ist mittlerweile Wurscht, wer was fährt. Wenn es einem Spaß macht ist es richtig, Natürlich unter allen umweltschutztechnischen Gründen.

  5. Gut so! Alles was ich dazu zu sagen hab.

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